27.10.2026
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Dobrindt will Vergesellschaftung von Wohnungen massiv erschweren
Der Bund plant neue Grenzen für die Übernahme privater Mietwohnungen durch den Staat. Entscheidend wird, welche Nachweise die Länder künftig erbringen müssen und wie sich eine mögliche Entschädigung berechnet.
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt will Vergesellschaftungen großer privater Wohnungsbestände nur unter engen Bedingungen zulassen. Nach seinen Vorstellungen müsste ein Bundesland zunächst nachweisen, dass sämtliche anderen Möglichkeiten zur Förderung und zum Bau von Wohnungen ausgeschöpft sind. Zudem soll eine Entschädigung unmittelbar in Geld und zum vollen, gutachterlich bestimmten Verkehrswert erfolgen. Hintergrund sind Pläne in Berlin, große private Mietwohnungsbestände in öffentliches Eigentum zu überführen. Union und SPD hatten sich im Bund bereits im Juli auf ein Investitionsschutzgesetz verständigt. Die Immobilienwirtschaft begrüßt das Ziel größerer Rechtssicherheit. Die Berliner Linke hält die geplante Einschränkung dagegen für unvereinbar mit dem Grundgesetz. Ein beschlossenes Gesetz liegt noch nicht vor.
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Gebäudetyp E: Regierung legt Gesetzentwurf vor
Die Bundesregierung will beim Wohnungsbau teure Extras streichen und Bauherren mehr Spielraum geben. Was nach einer einfachen Lösung klingt, verlangt neue Regeln für Verträge und könnte die Branche vor eine Grundsatzentscheidung stellen.
Justizministerin Stefanie Hubig und Bauministerin Verena Hubertz treiben den Gebäudetyp E voran. Künftig sollen Bauherren und Auftragnehmer rechtssicher vereinbaren können, dass sie auf bestimmte Komfortstandards verzichten. Dazu zählen etwa zusätzliche Steckdosen oder aufwendiger Schallschutz. Sicherheitsanforderungen, insbesondere beim Brandschutz und bei der Statik, bleiben bestehen. Ziel sind niedrigere Baukosten und damit mehr bezahlbare Wohnungen. Der Entwurf sieht eine freiwillige, eigene Vertragskategorie vor. Genau daran gibt es Kritik: Teile der Union wollen einfaches Bauen zum allgemeinen Standard machen, statt eine Sonderform einzuführen. Die Länder und Verbände sollen den Entwurf prüfen. Ob und wann die neuen Regeln greifen, hängt vom weiteren Gesetzgebungsverfahren ab.
Berliner Enteignungspläne: Top-Vermieter will vorerst nicht investieren
Die Debatte über große Wohnungsbestände bleibt nicht auf die Politik beschränkt. Ein internationaler Vermieter reagiert bereits mit einer Entscheidung, die weit über den Berliner Markt hinausreichen könnte.
Die schwedische Immobiliengruppe Heimstaden Bostad will vorerst kein weiteres Kapital in Deutschland investieren, solange die Berliner Vergesellschaftungspläne bestehen. Co-Chef Christian Fladeland begründet das mit schwer kalkulierbaren Risiken für ausländische Investoren. Das Unternehmen besitzt in Berlin rund 20.000 Wohnungen im Wert von ungefähr fünf Milliarden Euro. Nach seiner Einschätzung könnte etwa die Hälfte des Bestands unter die geplanten Regeln fallen. Bei einer Entschädigung deutlich unter Marktwert hält er einen Verlust von einer Milliarde Euro für möglich. Berlin diskutiert die Überführung großer privater Wohnungsbestände in öffentliches Eigentum. Heimstaden rechnet zwar mit erheblichen rechtlichen Hürden, richtet seine Investitionsentscheidungen aber schon jetzt an der Unsicherheit aus.
Immobilien erben: Warum jetzt ein Steuerbescheid wichtig werden kann
Vor einer Entscheidung aus Karlsruhe stellt sich für Immobilienerben eine praktische Frage. Bestehende Steuerregeln gelten weiter, doch bei Bewertung, Fristen und der Gestaltung von Übertragungen kann schon heute viel auf dem Spiel stehen.
Das Bundesverfassungsgericht befasst sich mit der Frage, ob die steuerliche Behandlung von geerbtem Privatvermögen gegenüber begünstigtem Betriebsvermögen gegen den Gleichheitsgrundsatz verstößt. Betroffen sind auch Immobilien, die grundsätzlich nach ihrem steuerlich festgestellten Grundstückswert angesetzt werden. Ein Urteil steht noch aus, sein Ausgang ist offen. Rechtsanwalt Rafael Fischer rät bei laufenden Erbfällen unter anderem dazu, die Immobilienbewertung zu prüfen und rechtzeitig steuerrechtliche Rechtsbehelfe zu erwägen. Bei geplanten Übertragungen können Freibeträge, Nießbrauch und vertragliche Rückforderungsrechte eine Rolle spielen. Die Steuerbefreiung für das Familienheim ist an strenge Voraussetzungen gebunden. Der Beitrag erläutert die Handlungsmöglichkeiten aus anwaltlicher Sicht; pauschale Schritte ohne Prüfung des Einzelfalls lassen sich daraus nicht ableiten.
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