03.11.2026
Ihr News-Update für die erfolgreiche
Makler: Verunsicherung wegen Vergesellschaftungsplänen
Die geplante Vergesellschaftung großer Wohnungskonzerne in Berlin zeigt erste Auswirkungen auf den Immobilienmarkt. Makler berichten von wachsender Verunsicherung bei Eigentümern und Investoren und halten Auswirkungen auf die Immobilienpreise für möglich.
Nach einer Befragung des Handelsblatts meiden erste internationale Kapitalgeber den Berliner Wohnungsmarkt, während andere weiterhin nach Kaufgelegenheiten suchen. Die geplante Vergesellschaftung betrifft private Vermieter mit mehr als 10.000 Wohnungen. Die Entschädigung soll auf 16 Milliarden Euro begrenzt werden. Das Gesetz ist für 2028 vorgesehen. Mehrere Makler berichten, dass Kunden mit Besorgnis auf die Vergesellschaftungspläne reagieren. Ein Berliner Makler hält es für möglich, dass größere Bestandshalter – selbst, wenn sie nicht von der geplanten Vergesellschaftung betroffen sind – künftig verstärkt einzelne Eigentumswohnungen verkaufen. Das zusätzliche Angebot könnte die Kaufpreise unter Druck setzen. Auch im Neubausegment zeigen sich erste Folgen. Investoren und Projektentwickler stellen bereits Vorhaben zurück. Neben der Vergesellschaftung sorgt die geplante Erhöhung der Quote mietpreisgebundener Wohnungen von 30 auf 50 Prozent für Zurückhaltung.
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Wohnungsmangel bremst deutsche Wirtschaft
Hohe Wohnkosten werden zunehmend zum Problem für die deutsche Wirtschaft. Ein Gutachten zeigt, warum selbst besser bezahlte Jobs für viele Beschäftigte unattraktiv werden. Ökonomen schlagen deshalb weitreichende Änderungen beim Wohnungsbau vor.
Der wissenschaftliche Beirat beim Bundeswirtschaftsministerium sieht im Wohnungsmangel ein erhebliches Wachstumshemmnis. Laut Gutachten verhindern hohe Mieten zunehmend, dass Beschäftigte für besser bezahlte Arbeitsplätze umziehen. Besonders in wirtschaftsstarken Regionen fehlt bezahlbarer Wohnraum. Um das Angebot zu erhöhen, sollen Kommunen stärkere Anreize erhalten, zusätzliches Bauland auszuweisen. Gleichzeitig könnten Eigentümer und Bauherren über eine neue Umlage stärker an den Folgekosten für Schulen, Kitas und Verkehr beteiligt werden. Zudem empfehlen die Ökonomen, ältere Bebauungspläne pauschal für mehr Geschossfläche zu öffnen und Erweiterungen bestehender Siedlungen zu erleichtern. Auch steuerliche Vergünstigungen für beruflich bedingte Umzüge stehen zur Diskussion. Die Vorschläge sollen den Wohnungsbau beschleunigen und die Mobilität von Arbeitnehmern verbessern.
Mietwucher-App: Mehr als 11.000 Mieter melden ihre Vermieter
Eine App der Linken bringt bundesweit Tausende Vermieter ins Visier der Behörden. Viele Nutzer melden auffällig hohe Mietforderungen, doch längst nicht jeder Verdachtsfall führt zu einer Anzeige. Erste Städte gehen bereits konsequent gegen Verstöße vor.
Nach Angaben der Linksfraktion wurde die im November 2024 gestartete Mietwucher-App mehr als 333.000 Mal aufgerufen. In fast zwei Dritteln der Fälle stufte sie die angegebenen Mieten als überhöht ein. Insgesamt gingen 11.157 Verdachtsmeldungen an die Behörden. Die gemeldeten Mieten lagen laut Linken im Schnitt 66 Prozent über den Vergleichswerten. Rechnerisch ergäbe sich eine Mietsenkung von mehr als 250 Euro monatlich. Besonders viele Meldungen kamen aus Berlin. Dort wurden im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg Bußgelder von 81.600 Euro festgesetzt. Frankfurt am Main erwirkte seit 2020 Mietrückzahlungen von rund 330.000 Euro. Rechtlich können Mietüberschreitungen ab 20 Prozent unter bestimmten Voraussetzungen eine Ordnungswidrigkeit darstellen.
Immobilienwirtschaft: Bau-Turbo ist Etikettenschwindel
Schnellere Genehmigungen allein bringen den Wohnungsbau nicht in Schwung. Ein Jahr nach Einführung des Bau-Turbos zieht die Immobilienwirtschaft eine ernüchternde Bilanz. Ein Branchenverband fordert deshalb zusätzliche Maßnahmen, um die Nachfrage nach Neubauten wieder anzukurbeln.
Nach Einschätzung des BFW Bundesverbands Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen reicht der Bau-Turbo nicht aus, um die Krise im Wohnungsbau zu überwinden. Präsident Dirk Salewski bezeichnet ihn als Etikettenschwindel, da schnellere Planungs- und Genehmigungsverfahren noch keinen tatsächlichen Baubeginn garantieren. Hohe Baukosten, Bauzinsen, Energiekosten und strenge Anforderungen verteuern Neubauten und belasten die Nachfrage. Der Verband fordert deshalb eine Senkung der Mehrwertsteuer sowie attraktivere staatliche Förderungen und bessere Abschreibungsmöglichkeiten. Zudem soll die Grunderwerbsteuer beim erstmaligen Kauf einer selbst genutzten Immobilie entfallen. Mit dem Gebäudetyp E will der BFW außerdem einfacheres und kostengünstigeres Bauen ermöglichen. Ohne zusätzliche wirtschaftliche Anreize sieht der Verband keine nachhaltige Belebung des Wohnungsbaus.
Gericht stärkt Mieter: Jobcenter darf Wohnkosten nicht pauschal kürzen
Ein Jobcenter kürzte die übernommenen Wohnkosten einer Familie und verursachte damit erhebliche Mietrückstände. Das Sozialgericht Stade hat nun zugunsten der Betroffenen entschieden. Der Beschluss hat auch für Vermieter eine wichtige Konsequenz.
Das Sozialgericht Stade verpflichtete den Leistungsträger, vorläufig weitere 371 Euro monatlich für Unterkunft und Heizung zu übernehmen. Die Zahlungen gelten rückwirkend für Juli bis Dezember 2026. Zuvor hatte die Behörde die anerkannten Wohnkosten von 1.400 auf 1.029 Euro gesenkt. Das Gericht erklärte die Berechnung für unzulässig, weil das Jobcenter keine verlässlichen Daten zu angemessenen Mieten vor Ort vorweisen konnte. Eine pauschale Begrenzung anhand der Wohngeldtabelle reiche während der Karenzzeit nicht aus. Besonders relevant für Vermieter ist die angeordnete Direktzahlung bereits fälliger Nachzahlungen. Wegen bestehender Mietrückstände und Kontopfändungen fließt das Geld unmittelbar an den Vermieter. Der Beschluss vom 19. Oktober 2026 ist vorläufig.
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