23.01.2026
Ihr News-Update für die erfolgreiche
EU-weiter CO₂-Preis verändert Heizkosten deutlich
Ab 2028 soll ein einheitlicher CO₂-Preis in der EU gelten. Das könnte die Heizkosten spürbar verändern. Eine neue Analyse zeigt, wie stark Haushalte in einzelnen Ländern betroffen sind und warum die Folgen innerhalb Europas sehr unterschiedlich ausfallen.
Laut einer Studie der Bertelsmann Stiftung wird der CO₂-Preis voraussichtlich bei 60 Euro je Tonne liegen. In Deutschland und anderen westeuropäischen Staaten, in denen bereits ein CO₂-Preis existiert, würden die Heizkosten im Schnitt nur moderat steigen. In einigen Ländern könnten sie sogar sinken. Deutlich stärker träfe die neue Regelung Haushalte in osteuropäischen Staaten, in denen noch viel mit Gas, Öl oder Kohle geheizt wird. Dort könnten die Mehrkosten mehrere hundert Euro pro Jahr betragen. Um soziale Härten abzufedern, ist ein europäischer Klima-Sozialfonds geplant, der gezielt besonders belastete Haushalte unterstützen soll.
Neue Energieausweise kommen: Was sich für Eigentümer jetzt ändert
Ab Mai gelten EU-weit neue Regeln für Energieausweise von Gebäuden. Sie bringen eine neue Bewertungsskala und erweitern die Vorlagepflichten deutlich. Für viele Eigentümer wird der Energieausweis damit früher und häufiger relevant.
Neue Energieausweise bewerten Gebäude künftig mit den Klassen A bis G statt wie bisher von A+ bis H. Klasse A ist ausschließlich Nullemissionsgebäuden vorbehalten, während Klasse G die energetisch schlechtesten 15 Prozent des Gebäudebestands abbildet. Zwar bleiben bestehende Ausweise noch bis zu zehn Jahre gültig, neu ausgestellte Dokumente nutzen aber sofort die neue Skala. Ein Energieausweis ist ab Mai nicht nur bei Verkauf oder Neuvermietung Pflicht, sondern auch bei der Verlängerung von Mietverträgen und bei größeren Renovierungen. Eigentümer, die keinen oder einen fehlerhaften Ausweis vorlegen, müssen mit Bußgeldern von bis zu 10.000 Euro rechnen. Selbstnutzer sind von der Pflicht ausgenommen, sollten die neuen Regeln aber im Blick behalten.
Urteil: Illegale Geschäfte mit Immobilien in Dubai
Ein Urteil aus Hamburg zeigt, welche rechtlichen Risiken bei internationalen Immobilienanlagen bestehen. Das Landgericht hat mehrere Angeklagte wegen unerlaubter Geschäfte mit Dubai-Immobilien verurteilt und dabei klare Grenzen für Anbieter von Anlageprodukten gezogen.
Nach Angaben des Gerichts hatten die Beschuldigten zwischen 2014 und 2016 Kapital von rund 800 Anlegern eingesammelt, um Anteile an noch zu errichtenden Wohnungen in Dubai zu verkaufen. Insgesamt flossen dabei etwa 16 Millionen Euro. Den Anlegern wurden Beteiligungen und Mieteinnahmen in Aussicht gestellt. Tatsächlich handelte es sich um ein genehmigungspflichtiges Einlagengeschäft, für das eine Erlaubnis der Finanzaufsicht erforderlich gewesen wäre. Diese lag jedoch nicht vor. Das Gericht verhängte Geldstrafen in fünfstelliger Höhe. Das Urteil unterstreicht die Bedeutung klarer regulatorischer Vorgaben bei Immobilieninvestments.
Luxusvilla neben Trumps Anwesen auf dem Markt
Direkt neben Donald Trumps Anwesen in Florida steht eine Villa zur Vermietung und setzt neue Maßstäbe im Luxussegment. Die Immobilie grenzt unmittelbar an Mar a Lago in Palm Beach und befindet sich im Besitz der Trump Organization.
Wer dort einziehen möchte, muss mit einer Jahresmiete von rund 1,47 Millionen Dollar rechnen. Dafür bietet das kernsanierte Haus rund 378 Quadratmeter Wohnfläche mit vier Schlafzimmern, hochwertiger Küche, neuen Holzböden, Stuckdecken sowie Pool, Doppelgarage und direktem Strandzugang. Besonders exklusiv ist die direkte Verbindung zu den Clubanlagen von Mar a Lago. Die vermittelnde Maklerin spricht von einer seltenen Gelegenheit. Das Beispiel zeigt eindrucksvoll, welche Summen im internationalen Luxusmietmarkt erzielt werden und wie stark Lage und Strahlkraft des Umfelds den Preis bestimmen.
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