22.05.2026
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Prognose bis 2035: Immobilienpreise steigen bundesweit um über 3 Prozent pro Jahr
Die Immobilienpreise in Deutschland fangen sich nach der Zinswende wieder und wachsen langfristig stabil. Bis zum Jahr 2035 legen die Werte für Wohnungen und Häuser im Bundesdurchschnitt um gut 3 Prozent jährlich zu, was den Markt regional stark verändert.
Der deutsche Wohnungsmarkt entwickelt sich laut einer Untersuchung des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) bis 2035 sehr unterschiedlich. Während der mittlere Preis pro Quadratmeter von rund 3.024 Euro im Jahr 2025 auf etwa 4.092 Euro im Jahr 2035 steigt, driften die Regionen auseinander. Entscheidend für den Wert einer Immobilie ist eine starke Wirtschaft und eine gute Anbindung an Großstädte. Zu den Gewinnern gehören die Gegenden rund um Hamburg, Berlin, Frankfurt und München. In wirtschaftlich schwächeren Regionen wie dem Erzgebirgskreis oder der Vulkaneifel müssen Eigentümer dagegen mit Preisrückgängen von bis zu 20 Prozent rechnen.
Baukredite: Hauskäufer leihen sich wieder deutlich mehr Geld
Immobilienkäufer in Deutschland finanzieren den Erwerb von Wohneigentum wieder mit deutlich größeren Beträgen über Kreditinstitute. Die durchschnittliche Darlehenssumme hat sich in den ersten Monaten sprunghaft erhöht, während die monatlichen Raten für die Kreditnehmer nahezu unverändert bleiben.
Die Nachfrage nach fremdfinanziertem Kapital beim Erwerb einer Immobilie zieht spürbar an. Wie aus aktuellen Daten des Kreditvermittlers Dr. Klein hervorgeht, liehen sich Immobilienkäufer in den ersten vier Monaten des Jahres im Schnitt 285.703 Euro von der Bank. Dies entspricht einem Anstieg von knapp 15.000 Euro im Vergleich zum Vorjahreszeitraum, in dem das durchschnittliche Darlehensvolumen noch bei 270.777 Euro lag. Trotz der deutlich höheren Kreditsummen blieb die monatliche Belastung für die Haushalte fast stabil: Die Durchschnittsrate stieg lediglich minimal von 1.013 Euro auf 1.027 Euro. Parallel dazu zeigt sich bei der Zinsbindung eine rückläufige Tendenz auf eine Dauer von durchschnittlich zehn Jahren und rund dreieinhalb Monaten.
Heizungsgesetz: Hamburg plant eigenes Verbot für Öl- und Gasheizungen
Die rot-grüne Regierungsfraktion in Hamburg fordert eine Ausnahmeklausel im neuen Gebäudemodernisierungsgesetz des Bundes. Damit will die Hansestadt den Einbau neuer Öl- und Gasheizungen auf Landesebene komplett verbieten, um ihre eigenen Klimaziele bis 2040 abzusichern.
In Hamburg wird über eine Verschärfung der Regeln für Heizsysteme diskutiert. Die Regierungsfraktion der Bürgerschaft setzt sich dafür ein, den Einbau neuer fossiler Heizungen eigenständig zu untersagen. Anlass ist das geplante Gebäudemodernisierungsgesetz der Bundesregierung, das Eigentümern durch die Abschaffung der alten 65-Prozent-Regel wieder mehr Wahlfreiheit bei der Heizungstechnologie einräumen soll. Da dieses Bundesgesetz den Ländern bisher keine strengeren Alleingänge erlaubt, fordert Hamburg eine entsprechende Klausel. Ziel des Vorstoßes ist es, den CO₂-Ausstoß im Gebäudesektor schneller zu senken. Die Opposition kritisiert den Plan und warnt vor rechtlichen Unsicherheiten sowie mangelnder Technologieoffenheit für Eigentümer und Vermieter.
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Empirica-Blasenindex: Stark steigende Mieten bremsen die Gefahr einer Immobilienblase
Die Gefahr einer platzenden Immobilienblase in Deutschland hat sich spürbar verringert. Weil die Wohnungsmieten derzeit schneller steigen als die Kaufpreise, schrumpft die Kluft am Markt und sorgt für eine nachhaltige Stabilisierung der Immobilienwerte.
Das Risiko einer Immobilienblase in Deutschland nimmt laut dem aktuellen Blasenindex des Forschungsinstituts Empirica weiter ab. Nach der Zinswende haben sich die Kaufpreise für Wohnungen und Häuser spürbar korrigiert, während die Mieten gleichzeitig kräftig anziehen. Diese Entwicklung verringert die Schere zwischen Kauf- und Mietpreisen, was die Gefahr plötzlicher Werteinbrüche minimiert. Die Zahl der als gefährdet eingestuften Landkreise und kreisfreien Städte geht deshalb kontinuierlich zurück. Einzig in wenigen Ballungsräumen wie Hamburg wird das Risiko von den Experten weiterhin als hoch eingeschätzt. Hauptgrund für den anhaltenden Druck auf den Mietmarkt bleibt der stockende Neubau bei gleichzeitig hoher Nachfrage nach Wohnraum.
Mietvertrag unter Verwandten: Jobcenter muss Miete für Wohnung zahlen
Das Jobcenter muss die Kosten für eine Wohnung auch dann übernehmen, wenn der Mietvertrag mit einem nahen Angehörigen abgeschlossen wurde. Ein pauschaler Ausschluss wegen eines Verwandtschaftsverhältnisses ist laut Rechtsprechung des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen unzulässig.
Bei Mietverträgen zwischen Verwandten darf das Jobcenter die Übernahme der Unterkunftskosten nicht grundlos verweigern. Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen entschied, dass ein Mietverhältnis mit Angehörigen grundsätzlich wirksam ist, sofern es den rechtlichen Vorgaben entspricht. Entscheidend ist, dass der Vertrag ernsthaft gewollt ist und einem Fremdvergleich standhält. Das bedeutet, dass Miete und Nebenkosten vertraglich klar geregelt sein müssen und auch tatsächlich gezahlt werden. Das Jobcenter hatte die Zahlung im verhandelten Fall abgelehnt, weil es ein Scheingeschäft vermutete. Die Richter stellten jedoch klar, dass das bloße Verwandtschaftsverhältnis allein kein Grund für eine Ablehnung der Mietkostenübernahme ist.
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