26.05.2026
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Wohnungsneubau bricht auf niedrigsten Stand seit 2012 ein
Die Krise im deutschen Wohnungsbau verschärft sich massiv. Im vergangenen Jahr sank die Zahl der fertiggestellten Wohnungen auf den niedrigsten Wert seit 2012, während Experten mit einer Fortsetzung des Abwärtstrends rechnen.
Die Zahl der fertiggestellten Wohnungen in Deutschland ist im vergangenen Jahr um 18,0 Prozent auf 206.600 Einheiten eingebrochen. Laut Daten des Statistischen Bundesamts handelt es sich um den niedrigsten Stand seit 2012. Rückgänge verzeichneten alle Segmente, darunter Mehrfamilienhäuser (-18,9 Prozent) sowie Ein- und Zweifamilienhäuser (-23,3 und -21,4 Prozent). Experten des Ifo-Instituts prognostizieren für das laufende Jahr einen weiteren Rückgang auf 185.000 Fertigstellungen. Als Hauptursachen gelten hohe Materialkosten, gestiegene Zinsen und geopolitische Unsicherheiten, die das Geschäftsklima im Wohnungsbau massiv belasten. Trotz eines Anstiegs der Baugenehmigungen auf 238.100 erloschen gleichzeitig 35.700 Genehmigungen – der höchste Wert seit 2002. Regional betrachtet war der Einbruch im Osten mehr als doppelt so stark wie im Westen.
Urteil: Mehr Rendite rechtfertigt keine Räumungsklage
Ein aktuelles Urteil dämpft die Hoffnungen von Immobilieneigentümern auf eine unkomplizierte Gewinnoptimierung durch Neubauprojekte. Reine Renditeüberlegungen reichen im Mietrecht für eine wirksame Verwertungskündigung nicht aus, urteilte das Amtsgericht Berlin-Mitte.
Im konkreten Fall plante eine Immobilieneigentümerin , einen Wohnkomplex aus den 1980er-Jahren abzureißen und durch über 100 neue Wohnungen zu ersetzen, was einen kalkulierten Gewinn von rund 13,7 Millionen Euro eingebracht hätte. Das Gericht wies die Räumungsklage gegen eine Mieterin ab und betonte, dass ein gesetzlicher Anspruch auf höchstmögliche Rendite nicht bestehe. Da die Eigentümerin das Objekt bereits vermietet erworben hatte, müsse sie die rechtlichen Kündigungsbeschränkungen als unternehmerisches Risiko tragen. Wirtschaftliche Nachteile durch eine Fehlkalkulation dürfen nicht zulasten der Mieter gehen, solange eine wirtschaftliche Nutzung auch durch Modernisierung möglich bleibt.
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BGH: Kosten der Wärmelieferung sind nicht pauschal umlegbar
Die Umstellung auf gewerbliche Wärmelieferung befreit Vermieter nicht automatisch von den Kosten. Der BGH entschied, dass eine Umlage scheitert, wenn Mieter zuvor Einzelheizungen selbst betrieben haben.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Rechte von Mietern bei der Umstellung auf eine gewerbliche Wärmelieferung gestärkt. Bei diesem Modell, dem sogenannten Nahwärme-Contracting, baut und betreibt ein externer Dienstleister die Heizungsanlage und liefert die Wärme direkt an das Gebäude. Der BGH stellte klar, dass die gesetzliche Umlagebasis nur dann greift, wenn Mieter bereits vor der Umstellung Heizkosten als Betriebskosten getragen haben. Eine Übertragung der Regelung auf Fälle, in denen sich Mieter zuvor selbst versorgt haben, lehnten die Richter ab. Das zuständige Landgericht muss nun prüfen, ob eine stillschweigende Vereinbarung für die kompletten Service-Kosten vorliegt. Durch jahrelange, widerspruchslose Vorauszahlungen haben sich die Parteien zumindest darauf geeinigt, dass die Mieter die reinen Verbrauchskosten tragen müssen.
Wärmewende im Bestand: Auf diese drei Sanierungs-Konzepte setzen Konzerne
Große Wohnungsunternehmen reagieren mit innovativen Konzepten auf den anhaltenden Sanierungsdruck im Bestand. Im Fokus stehen vorgefertigte Serien-Lösungen, die Sanierungszeiten verkürzen und Kosten senken sollen.
Große Vermieter suchen verstärkt nach standardisierten und skalierbaren Verfahren zur energetischen Modernisierung. Eine Auswertung zeigt, dass immer noch 87 Prozent der untersuchten Mehrfamilienhäuser fossile Heizsysteme nutzen. Um Wertverluste und steigende CO2-Abgaben zu vermeiden, testen Unternehmen wie Vonovia und LEG neue Ansätze. Dazu gehören externe, seriell vorproduzierte Wärmepumpen-Container, die platzsparend neben den Gebäuden aufgestellt werden. Zudem gewinnt die serielle Sanierung durch industriell vorgefertigte Fassadenelemente an Bedeutung, da sie Bauzeiten verkürzt und durch Lerneffekte der Betriebe die Kosten senkt. Als kostengünstiger Zwischenschritt für die Dekarbonisierung werden zudem Stromzusatzheizungen in Warmwasserspeichern erprobt, die gezielt überschüssigen Ökostrom nutzen.
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Studie: Wie Olympia-Bewerbungen Mieten und Kaufpreise treiben können
Olympische Spiele in Deutschland könnten die Wohnungsmärkte der Austragungsorte weiter anspannen. Eine neue Studie des Bundestags zeigt, dass die Vergabe historisch oft zu deutlichen Preissteigerungen führte.
Eine Untersuchung des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags warnt vor den Auswirkungen Olympischer Spiele auf die Immobilienmärkte potenzieller Gastgeberstädte wie Berlin, München, Hamburg oder der Region Rhein-Ruhr. Infrastrukturinvestitionen und Stadtentwicklung erhöhen demnach die Attraktivität von Vierteln, was das Risiko von Gentrifizierung steigert. Historische Daten von Sommerspielen zwischen 2000 und 2016 zeigen teils deutliche Miet- und Kaufpreissteigerungen von der Vergabe bis zur Austragung. Ein zwingender, flächendeckender Automatismus besteht laut den Wissenschaftlern jedoch nicht; in Städten wie Atlanta oder Los Angeles blieben die Preise stabil. Entscheidend für die Marktentwicklung seien eine gezielte Stadtplanung, die spätere Nachnutzung der olympischen Dörfer als bezahlbarer Wohnraum sowie politische Steuerungsmaßnahmen.
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