03.06.2026
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BGH stärkt Vermieter bei Betriebskostenstreit
Ein neues Urteil schafft mehr Klarheit bei der Umlage von Betriebskosten. Der Bundesgerichtshof präzisiert, wann Mieter Verstöße gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot geltend machen können. Für Vermieter und Verwalter hat die Entscheidung praktische Folgen.
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Vermieter nicht automatisch gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot verstoßen, wenn sie vor der Beauftragung von Dienstleistungen keine Vergleichsangebote einholen. Maßgeblich sei vielmehr, ob die beauftragten Leistungen tatsächlich zu objektiv überhöhten Preisen vergeben wurden. Die Beweislast dafür liegt beim Mieter. Dieser muss darlegen, dass vergleichbare Leistungen günstiger erhältlich gewesen wären. Zudem stellte das Gericht klar, dass Einwendungen gegen Betriebskostenabrechnungen auch bei behaupteten Verstößen gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot innerhalb der gesetzlichen Zwölfmonatsfrist erhoben werden müssen. Das Urteil stärkt damit die Rechtsposition von Vermietern und sorgt für mehr Rechtssicherheit bei Betriebskostenabrechnungen.
35.700 Bauprojekte scheitern trotz Genehmigung
Die Zahl der Baugenehmigungen steigt wieder, doch viele Projekte kommen nie über die Planungsphase hinaus. Neue Daten zeigen, wo die eigentliche Krise im Wohnungsbau liegt und warum Investoren zunehmend zurückhaltend werden.
Nach Angaben des Statistischen Bundesamts sind 2025 rund 35.700 Baugenehmigungen verfallen, so viele wie seit 2002 nicht mehr. Gleichzeitig wurden 238.500 Wohnungen genehmigt, aber nur 206.600 fertiggestellt. Der Bauüberhang wuchs damit auf 760.700 genehmigte, jedoch nicht realisierte Wohnungen. Die Ursache liegt somit weniger in fehlenden Genehmigungen als in mangelnder Wirtschaftlichkeit vieler Projekte. Als Belastungsfaktoren werden hohe Baukosten, steigende Finanzierungskosten, umfangreiche Regulierung, die verlängerte Mietpreisbremse sowie hohe Steuern und Abgaben genannt. Branchenverbände warnen, dass die Rahmenbedingungen Investitionen erschweren und den dringend benötigten Wohnungsneubau ausbremsen.
Mehr Wohnungsbau durch mehr Vorgaben?
Die Bundesregierung will den Wohnungsbau beschleunigen und Bürokratie abbauen. Gleichzeitig bleiben zahlreiche politische Vorgaben bestehen, die Bauprojekte verteuern können. Das sorgt weiter für Spannungen zwischen Wohnraumschaffung und anderen Zielen.
Die Zahl der Baugenehmigungen und das Kreditvolumen für Wohnimmobilien entwickeln sich laut aktuellen Daten wieder positiver. Zudem will Bundesbauministerin Verena Hubertz mit Änderungen am Baugesetzbuch den Wohnungsbau stärken und Genehmigungen beschleunigen. Der Kommentar der F.A.Z. verweist jedoch auf einen grundlegenden Zielkonflikt: Neben dem Wunsch nach schnellerem und günstigeren Bauen verfolgt die Politik weiterhin zusätzliche Ziele wie Klimaanpassung, soziale Wohnraumquoten oder die Eindämmung problematischer Immobilienbestände. Als Beispiel nennt der Autor Berlin, wo Investoren unter anderem Anteile für bezahlbaren Wohnraum sowie Beiträge für soziale Infrastruktur leisten sollen. Weitere Anforderungen wie Stellplätze, Grünflächen oder Photovoltaik können Baukosten erhöhen und damit günstigeren Wohnraum erschweren.
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Wohn-Riester wird grundlegend reformiert
Die Altersvorsorgereform bringt auch für Immobilienkäufer wichtige Änderungen. Die Förderung von selbstgenutztem Wohneigentum bleibt erhalten, wird aber deutlich vereinfacht und auf weitere Zielgruppen ausgeweitet.
Die bisherige Eigenheimrente, besser bekannt als Wohn-Riester, wird ab 2027 in das neue System der privaten Altersvorsorge integriert. Künftig können auch Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende von der Förderung profitieren. Die Zulagen werden vereinfacht und können für den Aufbau von Eigenkapital oder die Tilgung von Immobiliendarlehen genutzt werden. Zudem entfallen die jährliche Erhöhung des Wohnförderkontos und ein Teil der bisherigen steuerlichen Komplexität. Der Besteuerungszeitraum in der Rentenphase verkürzt sich von 20 auf fünf Jahre. Bestehende Verträge bleiben unverändert bestehen, ein Wechsel in das neue Fördersystem soll jedoch möglich sein.
Inflation in der Eurozone steigt wieder über EZB-Ziel
Die Inflation in der Eurozone hat im Mai überraschend angezogen. Vor allem höhere Energiekosten sorgen für neuen Preisdruck. Für Immobilienfinanzierungen und Investitionen könnte das wichtige Folgen haben.
Die Verbraucherpreise im Euroraum lagen im Mai um 3,2 Prozent über dem Vorjahresniveau und damit stärker als im April. Nach vorläufigen Daten von Eurostat sind vor allem die Energiepreise für den erneuten Anstieg verantwortlich. Auch die Kerninflation, bei der Energie und Lebensmittel ausgeklammert werden, legte zu. Damit entfernt sich die Teuerung wieder deutlicher vom Inflationsziel der Europäischen Zentralbank von 2 Prozent. Für die Immobilienbranche rückt damit die weitere Zinsentwicklung in den Fokus. Anhaltend hohe Inflationsraten könnten den Spielraum für Zinssenkungen begrenzen und damit Auswirkungen auf Finanzierungen, Investitionen und die Nachfrage am Immobilienmarkt haben.
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