06.07.2026
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Selbstnutzer verlieren gegenüber Vermietern bis zu 87.000 Euro
Wer eine Immobilie selbst nutzt, fährt laut einer neuen Auswertung finanziell deutlich schlechter als Vermieter. Der Unterschied fällt im europäischen Vergleich deutlich auf.
Nach einer Auswertung des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) sind Selbstnutzer von Wohnimmobilien in Deutschland steuerlich klar benachteiligt. Beim Kauf einer Wohnung für 300.000 Euro in einer Metropole summiert sich der Nachteil gegenüber Vermietern innerhalb von 15 Jahren auf rund 87.000 Euro. Grund dafür sind steuerliche Vorteile für Vermieter, etwa durch Abschreibungen sowie die Absetzbarkeit von Kreditzinsen und Instandhaltungskosten. In sechs europäischen Vergleichsländern wird die Selbstnutzung dagegen steuerlich stärker gefördert. Laut IW erzielt Deutschland die höchste Rendite für Vermieter, während Selbstnutzer die niedrigste Rendite aufweisen. Das Institut sieht darin einen möglichen Grund für die im EU-Vergleich besonders niedrige Wohneigentumsquote in Deutschland.
Immobilienkredite: Banken werden restriktiver
Die Finanzierung von Immobilien wird schwieriger. Eine neue Umfrage zeigt, dass viele Banken bei Krediten vorsichtiger sind. Wohnimmobilien bilden dabei eine Ausnahme.
Das aktuelle Quartalsbarometer von BF-Direkt und dem Handelsblatt Research Institute zeigt eine deutlich schlechtere Stimmung bei der Immobilienfinanzierung. Grundlage ist eine Umfrage unter 38 Banken und anderen Kreditgebern für professionelle Immobilieninvestoren. Die Bereitschaft, neue Kredite zu vergeben, ist im Vergleich zum Vorquartal deutlich gesunken. Fast 70 Prozent der Befragten erwarten außerdem, dass die Zinsen bis zum Jahresende weiter steigen. Weiterhin die besten Chancen auf eine Finanzierung haben Wohnimmobilien. Vor allem für Bestandsobjekte werden nach Angaben der Befragten noch häufig Kredite vergeben. Käufe großer Immobilienportfolios bleiben dagegen selten.
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Angebotsmieten in Großstädten um 51 Prozent gestiegen
Die Angebotsmieten in den 40 größten deutschen Städten sind innerhalb der vergangenen zehn Jahre massiv in die Höhe geschossen. Besonders drastische Zuwächse verzeichnen neben der Bundeshauptstadt vor allem zwei norddeutsche Städte.
Eine Auswertung des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB) auf Basis von Daten des Marktforschungsinstituts Empirica zeigt einen Anstieg der Angebotsmieten um 51 Prozent seit 2016. In Berlin kletterten die Werte im Mittel von 8,93 Euro auf 15,80 Euro pro Quadratmeter, was einem Plus von 76,9 Prozent entspricht. In Hamburg stiegen die Angebotsmieten auf 16,18 Euro pro Quadratmeter, in München auf 23,26 Euro. Prozentual am stärksten legten Rostock mit 83 Prozent und Lübeck mit 71,3 Prozent zu. Die Statistik bildet ausschließlich neu zu vermietende Objekte ab, während Bestandsmieten niedriger ausfallen. Anlässlich bundesweiter Aktionstage fordert der DGB schärfere Regeln gegen Mietwucher und kritisiert geplante Kürzungen der Bundesregierung beim Wohngeld.
Linke klagt gegen Heizungsgesetz
Die Linke-Fraktion hat beim Bundesverfassungsgericht Klage eingereicht. Ziel ist es, die geplante Abstimmung über das neue Heizungsgesetz vorläufig zu stoppen.
Die Linke hat beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe geklagt. Ziel ist es, die finale Abstimmung über das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) im Bundestag zu stoppen. Die Fraktion kritisiert, dass das Gesetz zu schnell beschlossen werden soll. Zudem seien die genauen Folgen der Reform unklar, wodurch Abgeordnete nicht genug Informationen für eine Entscheidung hätten. Die Linke lehnt inhaltlich vor allem ab, dass die bisherige 65-Prozent-Regel für erneuerbare Energien beim Heizungswechsel gestrichen werden soll. Parallel zu diesem neuen Fall verkündet das Gericht am 23. Juli das Urteil zu einer älteren Klage gegen das vorherige Heizungsgesetz aus dem Jahr 2023.
Enteignung von Wohnkonzernen: Berliner SPD rebelliert
Die Pläne der Bundesregierung, die Enteignung von Immobilienkonzernen zu verbieten, stoßen auf parteiinternen Widerstand. Berliner SPD-Bundestagsabgeordnete fordern, den Bundesländern den rechtlichen Handlungsspielraum bei großen Mietwohnungsbeständen zu überlassen.
Eine Mehrheit der Berliner Wähler hatte sich 2021 per Volksentscheid für eine Vergesellschaftung großer Wohnungskonzerne ausgesprochen. Wenn die Bundesregierung das Thema nun blockiert, fürchtet die SPD in Berlin, dass dies vor allem der Linken bei der anstehenden Wahl in die Hände spielt. Die Berliner SPD betont die Verankerung der Überführung von Privateigentum im Grundgesetz und fordert fallabhängige Entscheidungen vor Ort. Ein Verbot der Enteignung könnte sogar verfassungswidrig sein, da bestehende Bestände und nicht Neubauprojekte betroffen seien. Das Berliner Abgeordnetenhaus hatte im März ein entsprechendes Rahmengesetz verabschiedet.
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