31.07.2026
Ihr News-Update für die erfolgreiche
Mehr Geld für Familien: Bund verbessert Zinsen und Kredite bei „Jung kauft Alt“
Der Kauf und die Sanierung alter Wohnhäuser werden für Familien ab August spürbar günstiger. Die KfW erhöht die maximalen Kreditsummen auf bis zu 180.000 Euro, senkt die Zinsen drastisch und erlaubt künftig auch schrittweise Einzelsanierungen.
Das Bundesbauministerium und die KfW verbessern zum 3. August 2026 die Konditionen des Förderprogramms „Jung kauft Alt“ für familiengeführten Bestandserwerb. Der maximale Förderkredit steigt je nach Kinderzahl von bisher 150.000 Euro auf bis zu 180.000 Euro. Der Effektivzins wird aus Bundesmitteln auf bis zu 0,53 Prozent verbilligt. Neben höheren Kreditsummen wird die energetische Sanierung flexibler gestaltet: Familien müssen nicht mehr zwingend das gesamte Gebäude auf einmal sanieren, sondern können sich auch für energetische Einzelmaßnahmen entscheiden. Zudem reicht für Nachweise künftig oft eine Fachunternehmererklärung aus.
BGH sorgt für Klarheit bei Entscheidungen in Eigentümergemeinschaften
Entscheidungen in Eigentümergemeinschaften sind jetzt rechtlich klarer geregelt. Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Eigentümer können erleichterte Abstimmungsverfahren zwar vor Gericht anfechten, müssen dafür aber genaue Fristen einhalten.
Der Bundesgerichtshof hat ein wichtiges Urteil für Wohnungseigentümer gefällt. Im konkreten Fall ging es um den Einbau einer neuen Heizung. Die Eigentümer hatten per Mehrheit beschlossen, die Hürden für eine spätere Abstimmung im schriftlichen Verfahren zu senken. Der BGH stellte klar: Ein solcher sogenannter Absenkungsbeschluss darf zwar einzeln vor Gericht angefochten werden, das muss allerdings schnell geschehen. Sobald die spätere Hauptentscheidung über das Bauprojekt rechtskräftig ist, kann der Absenkungsbeschluss nicht mehr gekippt werden. Für Verwalter und Eigentümer bringt das nach Ablauf der Frist zügig Sicherheit.
Nena-Klassiker statt KI-Musik: immowelt setzt voll auf echte Markenemotionen
immowelt CMO Frida Elisson krempelt das Marketing um und setzt auf das, was Algorithmen nicht können: echte menschliche Emotionen. Warum beim Markenaufbau trotz KI-Boom wieder echtes Handwerk zählt und weshalb dafür ein Nena-Song her musste.
Chief Marketing Officer Frida Elisson erläutert im Podcast die Neuausrichtung der Marketingorganisation. Nach der Umstellung der AVIV-Gruppe auf eine regionale Führung steuert ein eigenes deutsches Managementboard das Geschäft. Der strategische Schwerpunkt rückt dabei bewusst weg von reiner Performance-Werbung hin zur emotionalen Markenführung. Für die aktuelle Kampagne wurden gezielt die Rechte an einem Nena-Klassiker von 1984 erworben, da KI nach Einschätzung der Marketingleitung primär auf den Durchschnitt optimiere, echte Markenbindung aber Unerwartetes brauche. Die Finanzierung gelingt ohne Budgeterhöhung durch die Umverteilung von Mitteln und eine wöchentlich nachjustierte Mediaplanung.
Rechtsgutachten warnt vor Risiken beim Einbau neuer Gasheizungen
Ein Gutachten stellt die Umlagefähigkeit fossiler Heizsysteme infrage. Mieter könnten künftig höhere Kosten durch den Einbau neuer Gas- oder Ölheizungen gerichtlich anfechten, da diese möglicherweise gegen mietrechtliche Vorgaben verstoßen.
Ein Rechtsgutachten der Kanzlei Günther im Auftrag des Umweltinstituts München und der Organisation Protect the Planet stellt die Rechtssicherheit des geplanten Gebäudemodernisierungsgesetzes infrage. Die Juristen argumentieren, dass der Einbau fossiler Heizungen gegen das mietrechtliche Wirtschaftlichkeitsgebot verstoßen könnte, wenn dadurch dauerhaft höhere Heizkosten entstehen. In diesem Fall droht Vermietern das Risiko, Modernisierungskosten und höhere Betriebskosten nicht auf Mieter umlegen zu können. Zudem bestehen hohe Chancen, dass Gerichte die Regelungen dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorlegen.
Bundeskabinett beschließt Ende der 20-jährigen Solar-Förderung
Die Bundesregierung streicht die langfristige Mindestvergütung für neu installierte Photovoltaikanlagen auf Wohngebäuden. Ab 2027 greifen stattdessen reduzierte Übergangsfristen, bevor die Pflicht zur Direktvermarktung an der Strombörse in Kraft tritt.
Das Kabinett hat die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes beschlossen. Für neue Photovoltaikanlagen bis 25 Kilowatt Leistung entfällt ab 2027 die bisherige 20-jährige Garantie einer festen Einspeisevergütung. Nach einer auf 36 Monate befristeten und abgesenkten Übergangszahlung müssen Betreiber ihren erzeugten Strom über Dienstleister an der Strombörse direkt vermarkten. Zur Unterstützung ist für maximal vier Jahre ein Direktvermarktungsbonus vorgesehen. Wirtschaftsverbände wie der BSW-Solar warnen vor verlängerten Amortisationszeiten und Investitionshemmnissen, während Energieunternehmen wie E.ON die stärkere Ausrichtung am Strommarkt begrüßen.
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