05.08.2026
Ihr News-Update für die erfolgreiche
immowelt startet mit neuer Strategie durch
immowelt Geschäftsführer Theo Mseka krempelt das Portal um. Statt auf immer neue Gebühren zu setzen, verfolgt er einen ganz anderen Ansatz. Sein Ziel ist ein noch besseres Zusammenspiel mit Maklern und Anbietern.
„Wir wollen auf Augenhöhe mit Maklern und Anbietern arbeiten“, sagt Mseka. Kern der neuen Strategie ist ein besseres Matching: Vermieter und Verkäufer sollen bei Anfragen künftig mehr über die Suchenden erfahren, etwa wie gut sie zum Objekt passen und wie lange sie schon suchen. Damit sollen ineffiziente Massenanfragen der Vergangenheit angehören. Außerdem wird die Software für Makler modernisiert, auch Bonitäts- und Finanzierungspartner sollen künftig direkt eingebunden werden. Bei den Anfragen verzeichnet immowelt zuletzt ein deutliches Plus von 29 Prozent, vor allem im Verkaufssegment. Auch bei den gewerblichen Kunden legte das Portal zuletzt um 17 Prozent zu, auf mittlerweile rund 20.600.
Weiterlesen auf Handelsblatt.com
Der Inhalt befindet sich hinter einer Paywall.
ANZEIGE

Exklusive Immobilienvermarktung: Warum Premiummakler anders verkaufen
Was braucht es wirklich, um Immobilien aus dem hochpreisigen Segment erfolgreich zu vermarkten? Und worin liegen die Besonderheiten des Premiummarkts – in Deutschland und Mallorca? Annika Zarenko, Geschäftsführerin bei DAHLER, nimmt uns in der neuen Folge von 2 Zimmer, Küche, Talk – dem immowelt Podcast – mit in ihre Welt.
Warum eine neue Gasheizung für Vermieter richtig teuer wird
Das neue Heizungsgesetz erlaubt wieder den Einbau von Gas- und Ölheizungen. Wer sich dafür entscheidet, muss künftig mit hohen Zusatzkosten rechnen. Eine neue Berechnung zeigt, wie stark die Kosten für Vermieter und Eigentümer steigen können.
Die Beratungsfirma Prognos hat berechnet, was eine neue Gasheizung Vermieter und Eigentümer künftig kostet. Ab 2028 müssen Vermieter die Hälfte der Netzkosten und CO2-Kosten übernehmen. Ab 2029 kommt die Hälfte der Mehrkosten für vorgeschriebene Biobrennstoffe dazu. Schon im günstigen Fall entstehen für eine 80 Quadratmeter große Wohnung ab 2029 Zusatzkosten von rund 330 Euro im Jahr. Bis 2045 kann der Betrag auf über 1.000 Euro steigen. Wer seine Immobilie selbst bewohnt und die Kosten allein trägt, zahlt sogar noch deutlich mehr. Der Eigentümerverband Haus & Grund warnt, dass sich eine neue Gasheizung für Vermieter kaum noch lohnt. Der Mieterbund begrüßt die neue Regel dagegen.
Der Inhalt befindet sich hinter einer Paywall.
Neue Regeln zur CO₂-Kostenteilung bringen Pflichten für Vermieter
Beim Einbau neuer Gas- oder Ölheizungen ändert sich, wer welche Kosten trägt. Wer die neuen Fristen und Ausnahmen nicht kennt, kann finanzielle Nachteile haben. Ein Blick auf die wichtigsten Neuerungen lohnt sich.
Seit dem 29. Juli 2026 gilt bei neuen Gas- oder Ölheizungen im Bestand eine feste Regel: Vermieter und Mieter teilen sich die Netzkosten und CO₂-Kosten je zur Hälfte, egal wie gut das Gebäude gedämmt ist. Ab 2028 gilt das für Netzkosten und CO₂-Kosten, ab 2029 auch für die Kosten klimafreundlicher Brennstoffe. Für Neubauten mit Bauantrag ab dem 13. Mai 2026 gelten die gleichen Regeln. Kleine private Vermieter mit höchstens sechs Wohnungen dürfen unter bestimmten Bedingungen bei der alten, günstigeren Regel bleiben, etwa wenn die Miete niedrig genug ist. Vermieter müssen ihre Mieter außerdem schriftlich über neue Erstattungsansprüche informieren. Wer das vergisst, muss später womöglich rückwirkend zahlen.
Neues Gesetz kann Solar- und Windausbau in vielen Regionen stoppen
Die Bundesregierung ändert die Regeln für Wind- und Solarparks grundlegend. In manchen Regionen könnten neue Projekte künftig kaum noch möglich sein. Wer eigene Flächen dafür nutzen will, sollte die Neuerungen kennen.
Das Bundeskabinett hat ein neues Gesetz beschlossen. Netzbetreiber dürfen künftig Anträge für neue Wind- oder Solarparks ablehnen, wenn ihr Netz als überlastet gilt. Das ist der Fall, wenn eine Anlage im Vorjahr um mehr als fünf Prozent gedrosselt werden musste. Diese Einstufung kann bis zu 7,5 Jahre gelten. Für Investoren bedeutet das: In solchen Gebieten drohen bis zu 20 Prozent weniger Ertrag, weil es künftig keine Entschädigung mehr für gedrosselten Strom gibt. Der Bundesverband Windenergie nennt das Gesetz ein Verhinderungsinstrument. Der Stadtwerkeverband VKU findet es dagegen richtig, weil der Netzausbau bisher zu langsam war. Besonders betroffen sein könnten Bayern, Sachsen-Anhalt, Niedersachsen und die Küstenregionen.
Aktuelle Beiträge
e-learningMandate regelmäßig gewinnen – Akquise, Verhandlung und Abschluss


