06.08.2026
Ihr News-Update für die erfolgreiche
BGH zur Mietpreisbremse: Höhere Vormiete gilt auch im Folgemietvertrag
Ein Versäumnis bei der Information des Vormieters beeinflusst das nachfolgende Mietverhältnis nicht. Wie der BGH entschieden hat, bleibt eine wirksam vereinbarte Vormiete im Rahmen der Mietpreisbremse auch für den Nachmieter maßgeblich.
Der Bundesgerichtshof stärkt mit einem aktuellen Urteil die Rechtssicherheit für Vermieter bei der Wiedervermietung. Im Ausgangsfall verlangte ein Inkassounternehmen für Nachmieter die Rückzahlung angeblich überhöhter Mieten, weil diese mehr als 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete lagen. Diese Höhe war auch schon im vorherigen Mietvertrag festgelegt. Die Kläger argumentierten, dass die Vermieterin sich nicht auf die Vormiete stützen könne, da sie dem Vormieter eine Auskunft über Modernisierungen vorenthalten hatte. Der BGH stellte klar, dass diese Auskunftspflicht rein dem Schutz des jeweiligen Vormieters dient. Fehler im vorherigen Mietvertrag führen nicht zur Unwirksamkeit der Vormiete und beeinträchtigen somit nicht die zulässige Miethöhe im Folgemietvertrag.
Bauzinsen sinken erstmals seit Monaten – Finanzierungen etwas günstiger
Nach vier Monaten mit steigenden Bauzinsen bringt der Juli eine leichte Entlastung. Zugleich bleibt das Finanzierungsumfeld unruhig, während Eigenkapitalquoten sinken und die besten verfügbaren Konditionen wieder etwas teurer werden.
Nach Daten von Baufi24 sank der durchschnittliche Zinssatz für Immobilienkredite mit zehnjähriger Bindung von 4,06 auf 4,03 Prozent. Über alle Laufzeiten ging der Wert von 4,07 auf 4,04 Prozent zurück. Anders entwickelten sich die günstigsten Angebote. Der Bestzins für zehnjährige Darlehen stieg von 3,96 auf 4,00 Prozent. Das durchschnittliche Kreditvolumen erhöhte sich geringfügig auf rund 303.900 Euro, während das eingebrachte Eigenkapital auf etwa 113.600 Euro sank. Die monatliche Belastung verringerte sich im Schnitt um 48 Euro auf 1.420 Euro. Für die kommenden Monate erwartet Baufi24 weiterhin starke Schwankungen, auch mit Blick auf die EZB-Zinsentscheidung im September.
Hohe Zinsen bremsen Deutschlands größten Vermieter
Das Vermietungsgeschäft von Vonovia bleibt stabil, doch höhere Finanzierungskosten belasten das Ergebnis. Zugleich setzt der Konzern auf Verkäufe, Privatisierungen und wohnungsnahe Dienstleistungen, um Schulden abzubauen und das operative Wachstum zu sichern.
Im ersten Halbjahr steigerte Vonovia den bereinigten operativen Gewinn um 2,4 Prozent auf 1,46 Milliarden Euro. Der bereinigte Gewinn für die Aktionäre sank wegen höherer Finanzierungskosten jedoch um 4,9 Prozent auf 771,6 Millionen Euro. Deshalb hält der Konzern das obere Ende seiner Jahresprognose nur noch bei einem deutlich besseren Marktumfeld für erreichbar. Gleichzeitig stiegen die Mieten organisch um 3,6 Prozent, der Immobilienwert legte um 1,1 Prozent zu. Verkäufe über rund 700 Millionen Euro stabilisierten das Geschäft. Belastend bleibt die Verschuldung von rund 40 Milliarden Euro. Der Verschuldungsgrad erhöhte sich im ersten Halbjahr auf 46 Prozent und soll bis Ende 2028 auf rund 40 Prozent sinken.
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Strom wird erst ab 2030 spürbar günstiger
Strom bleibt vorerst teuer. Erst in einigen Jahren soll sich das ändern, so die Wirtschaftsministerin. Bis dahin müssen Verbraucher sich gedulden.
Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche rechnet mit sinkenden Strompreisen. Sie sagte der Nachrichtenagentur dpa: „Spürbare Entlastungen werden wir erst in den 2030er-Jahren sehen.“ Die Regierung plant eine Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und ein neues Netzpaket. Diese sollen die Energiewende günstiger machen. Ab 2027 bekommen kleine neue Solaranlagen keine dauerhafte Förderung mehr. Auch der Ausbau von Wind- und Solarparks soll sich künftig stärker an vorhandenen Stromnetzen orientieren. So sollen teure Netzausbauten vermieden werden. Außerdem erlaubt das neue Heizungsgesetz wieder den Einbau von Öl- und Gasheizungen. Laut einer Analyse der Firma Prognos lohnt sich das für die meisten Haushalte finanziell aber kaum.
Becker-Villa in Leimen kommt für 2,98 Millionen Euro auf den Markt
Ein Mannheimer Makler vermarktet die frühere Familienresidenz von Boris Becker in Leimen. Neben Größe, Ausstattung und Lage soll vor allem die Geschichte des Hauses kaufkräftige Interessenten ansprechen.
Die 1992 erbaute Villa steht für 2,98 Millionen Euro zum Verkauf. Auf 586 Quadratmetern Wohnfläche bietet sie zehn Zimmer, drei Badezimmer sowie einen Wellnessbereich mit Sauna und Whirlpool. Das Grundstück umfasst 825 Quadratmeter. Entworfen wurde das Haus von Beckers Vater Karl-Heinz, die damaligen Baukosten lagen bei rund 4,6 Millionen D-Mark. Becker nutzte im Gartengeschoss eine eigene Wohnung, während seine Eltern die übrigen Räume bewohnten. Im Exposé hebt der Makler die prominente Vergangenheit gezielt hervor. Nach Beckers Insolvenz wurde die Immobilie verkauft, seiner Mutter blieb ein lebenslanges Wohnrecht. Der heutige Eigentümer ließ das Haus nach ihrem Tod renovieren.
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