24.08.2026
Ihr News-Update für die erfolgreiche
Privatverkäufe rückläufig: Eigentümer setzen vermehrt auf Makler
Die Bereitschaft von Eigentümern, den Verkauf einer Immobilie in Eigenregie abzuwickeln, ist innerhalb eines Jahres bundesweit gesunken. Regionale Auswertungen zeigen jedoch deutliche Unterschiede zwischen den einzelnen Bundesländern auf.
Eine Analyse auf Basis von mehreren hunderttausend Immobilienanzeigen zeigt, dass der Anteil privater Verkaufsangebote im ersten Quartal 2026 bundesweit auf 21,1 Prozent gesunken ist. Im Vorjahreszeitraum lag dieser noch bei 22,4 Prozent. Dementsprechend stieg die Quote der Maklerangebote auf 78,9 Prozent, was darauf hindeutet, dass Eigentümer ihre Wunschpreise am Markt nicht mehr ohne Weiteres durchsetzen können. Die höchsten Privatverkaufsquoten verzeichnen Bremen mit 25,8 Prozent, Niedersachsen mit 24,3 Prozent und Thüringen mit 24,1 Prozent. Am seltensten wird in Brandenburg mit 13,1 Prozent und Sachsen mit 14,5 Prozent ohne Makler inseriert.
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Mehr Kapital für Immobilien: Finanzierer weiten Geschäft aus
Die Bereitschaft zur Vergabe von Immobilienkrediten nimmt auf dem deutschen Markt wieder spürbar zu. Laut einer aktuellen Befragung planen fast drei Viertel der Finanzierer eine Ausweitung ihres Neugeschäfts, wovon insbesondere Wohn- und Büroimmobilien profitieren.
71 Prozent der befragten Kreditgeber beabsichtigen, ihre Vergabe im laufenden Jahr auszuweiten, während lediglich acht Prozent einen Rückgang erwarten. Wohnimmobilien bleiben mit 38 Prozent die gefragteste Assetklasse, gefolgt von Logistik- und Büroobjekten. Für erstklassige Büros stiegen die angebotenen Loan-to-Value-Spannen von 50 auf 55 Prozent bei zeitgleich sinkenden Margen. Der Hauptteil der Kreditnachfrage entfällt mit 69 Prozent auf Refinanzierungen. Als größte Herausforderungen nennen 81 Prozent der Institute geopolitische Risiken sowie die Zinsentwicklung. Zudem verlangen 57 Prozent der Finanzierer konkrete Nachhaltigkeitskonzepte als Voraussetzung für eine Zusage.
Jahressteuergesetz 2026: Relevante Änderungen für Eigentümer
Das Bundeskabinett hat den Regierungsentwurf des Jahressteuergesetzes 2026 auf den Weg gebracht. Es ergeben sich daraus auch steuerrechtliche Änderungen für Immobilieneigentümer. Unter anderem sind eine gesetzliche Festlegung für die Aufteilung des Kaufpreises bebauter Grundstücke sowie Anpassungen bei Abschreibungen vorgesehen.
Mit dem Regierungsentwurf zum Jahressteuergesetz 2026 plant das Bundesfinanzministerium eine gesetzliche Verankerung der Kaufpreisaufteilung für bebaute Grundstücke im Einkommensteuergesetz. Fehlt eine vertragliche Vereinbarung, wird der Gebäudeanteil künftig nach einer gesetzlichen Formel auf Basis der Verkehrswerte ermittelt. Die Regelung gilt für Kaufverträge, die nach der Verkündung rechtswirksam abgeschlossen werden. Zudem enthält der Entwurf Klarstellungen zur Gebäude-AfA nach Sonderabschreibungen sowie verfahrensrechtliche Anpassungen beim Steuerabzug für Bauleistungen. Die Neuregelungen ergänzen die bereits geltenden Vorgaben aus dem Jahressteuergesetz 2024 zur degressiven AfA und zum Nachweis niedrigerer Grundsteuerwerte.
Schlupflöcher bei möbliertem Wohnen
Der Mietwohnungsmarkt in vielen deutschen Großstädten ist von mangelndem Angebot geprägt. Einzelne Vermieter nutzen das aus und hebeln durch das gezielte Ausnutzen von Schlupflöchern bei möblierten Wohnungen die gesetzliche Mietpreisbremse systematisch aus.
Recherchen des MDR zeigen exemplarisch die Situation in Leipzig, wo das Angebot hochpreisiger möblierter Zimmer stark zugenommen hat. Laut Auswertungen des Kieler Instituts für Weltwirtschaft hat sich das Angebot möblierter Wohnungen in deutschen Metropolen seit 2015 mehr als verdreifacht, während unmöblierter Wohnraum spürbar zurückging. Einzelne Immobilienunternehmer nutzen Möblierungszuschläge sowie Grundrissänderungen, um Mietpreise auf über 30 Euro pro Quadratmeter zu steigern und Vorgaben zur Mietpreisbremse oder zum Milieuschutz zu umgehen. Ein Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums sieht nun vor, Möblierungszuschläge auf zehn Prozent der Nettokaltmiete zu deckeln und Ausnutzung von Wohnungsknappheit als Ordnungswidrigkeit zu ahnden. Branchenverbände wie Haus & Grund warnen hingegen vor Überregulierung.
Traditionsreiche Baufirma König ist insolvent
Die anhaltende Flaute im Bausektor sowie hohe Materialkosten setzen Bauunternehmen massiv unter Druck. In Niedersachsen muss nun eine Firma mit rund 1.000 Mitarbeitern Insolvenz anmelden.
Die in Moringen ansässige König-Gruppe befindet sich in einem Sanierungsverfahren in Eigenverwaltung. Wie der NDR berichtet, sind von dem Prozess deutschlandweit rund 1.000 Beschäftigte betroffen. Das Unternehmen existiert seit 1965 und betreibt Standorte in unter anderem Hannover, Osnabrück, Bremen und Hamburg. Das Traditionsunternehmen leidet unter der anhaltenden Schwächeperiode in der Baukonjunktur, rückläufigen Auftragsbeständen sowie gestiegenen Kosten für Rohstoffe und Energie. Der Geschäftsbetrieb soll während des Verfahrens uneingeschränkt weiterlaufen, während die Führungsebene gemeinsam mit Sanierungsexperten ein Zukunfts- und Neuaufstellungskonzept erarbeitet. Ziel ist der Erhalt der Standorte und die Neuordnung der Finanzierungsstruktur. Der Fall zeigt beispielhaft, wie angespannt die Lage der deutschen Bauwirtschaft geworden ist.
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