04.09.2026
Ihr News-Update für die erfolgreiche
Gericht stärkt Immobilienteilverkauf: Zentrale Vertragsregeln bestätigt
Ein Urteil aus Hamburg schafft mehr Klarheit für den Immobilienteilverkauf. Das Gericht bestätigt wesentliche Grundlagen des Modells. Endgültig entschieden ist der Streit allerdings noch nicht.
Das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg stuft den Immobilienteilverkauf als eigenständige Vertragsform ein. Damit unterliegen entsprechende Verträge nach Auffassung des Gerichts nicht dem Verbraucherdarlehensrecht. Auch das Nutzungsentgelt für den verkauften Miteigentumsanteil ist grundsätzlich zulässig und fällt nicht unter die Vorschriften des Wohnraummietrechts. Gleiches gilt für eine vertraglich vereinbarte Vergütung bei der späteren Abwicklung des Gesamtverkaufs. Der Bundesverband Immobilienverrentung sieht darin eine wichtige rechtliche Orientierung für das Modell. Bereits im April hatte das Landgericht Hamburg in einem anderen Verfahren ähnlich entschieden. Eine abschließende Klärung steht jedoch aus. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt.
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Neu im immowelt Podcast: Was tun, wenn die Behörde anklopft?
Eine Behördenprüfung gehört vermutlich nicht zu den Terminen, auf die sich Makler freuen. Doch was passiert eigentlich, wenn eine Prüfung angekündigt wird – und wie bereitet man sich vor?
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Windparks drücken Immobilienpreise im Schnitt nur leicht
Windräder und Solarparks können den Wert von Wohnimmobilien beeinflussen. Wie stark der Effekt ausfällt, hängt jedoch weniger vom bloßen Abstand als von Sicht, Geräuschen und der konkreten Lage ab.
Eine 2026 veröffentlichte Untersuchung zu deutschen Immobilienanzeigen zeigt, dass Angebotspreise in ein bis zwei Kilometern Entfernung zu Windkraftanlagen im Schnitt rund zwei Prozent niedriger lagen. Bei Freiflächen Photovoltaik betrug der Abschlag etwa 1,5 Prozent. Eine weitere deutsche Studie zu tatsächlichen Hauskaufpreisen kam bei neuen Windkraftanlagen auf durchschnittlich 1,9 Prozent. Entscheidend für den Einzelfall sind jedoch Faktoren wie Sichtbeziehung, Zahl und Höhe der Anlagen, Betriebsgeräusche, Schlagschatten sowie die örtliche Nachfrage. Eine Metaanalyse aus 25 Studien ermittelte im Durchschnitt lediglich 0,68 Prozent Abschlag. Größere Verluste traten vor allem bei besonders belasteten Lagen auf. Für konkrete Bewertungen bleiben lokale Vergleichsverkäufe daher wichtiger als pauschale Durchschnittswerte.
WG-Mieten auf Rekordniveau: Nächster Preisschub könnte folgen
Die Mieten für WG-Zimmer in deutschen Hochschulstädten bewegen sich weiter auf sehr hohem Niveau. Vor allem in den großen Städten bleibt das Angebot knapp. Eine Entlastung ist derzeit nicht absehbar.
Laut dem aktuellen WG-Ranking von Empirica liegt der Standardpreis für ein unmöbliertes WG-Zimmer zum Wintersemester 2026 im Durchschnitt bei 516 Euro. In München werden 790 Euro erreicht, in Hamburg 659 Euro und in Köln 630 Euro. Seit 2012 sind die WG-Mieten in deutschen Hochschulstädten insgesamt um 80 Prozent gestiegen und damit deutlich stärker als die Verbraucherpreise. Empirica sieht die derzeitige Seitwärtsbewegung nur als vorübergehende Pause. Als Gründe nennt die Beratungsgesellschaft die anhaltende Wohnraumknappheit und den fehlenden Neubau. Für Vermieter relevant sind zudem unterschiedliche Vertragsmodelle, bei denen sich Haftung, Kündigung und organisatorischer Aufwand jeweils deutlich unterscheiden.
Das 23-Milliarden-Risiko von Vonovia in Berlin
Die Debatte über eine Vergesellschaftung großer Wohnungsbestände gewinnt in Berlin wieder an Bedeutung. Für Investoren, Finanzierer und Bestandshalter wächst damit die regulatorische Unsicherheit rund um Eigentum, Bewertung und künftige Investitionen.
Im Zentrum der Debatte steht der größte private Wohnungsbestand Berlins. Vonovia hält dort rund 138.000 Wohnungen mit einem ausgewiesenen Immobilienwert von 23,2 Milliarden Euro. Nach dem Volksentscheid von 2021 könnte das Thema nach der Berliner Wahl erneut politisch vorangetrieben werden. Experten halten auch einen neuen Gesetzes Volksentscheid für möglich. Für Eigentümer und Investoren wäre dabei vor allem die Höhe einer möglichen Entschädigung entscheidend. Zugleich wächst die Sorge vor langwieriger Rechtsunsicherheit. Erste institutionelle Investoren reagieren laut Bericht bereits zurückhaltender bei Engagements in Berlin. Auch für Finanzierer steigt damit das regulatorische Risiko bei Bewertung, Investitionsentscheidungen und der langfristigen Planung großer Wohnungsportfolios.
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