08.09.2026
Ihr News-Update für die erfolgreiche
Plattenbauten bieten neues Potenzial
Auch kleinere Städte haben größere Wohnsiedlungen mit vielen Mehrfamilienhäusern. Eine neue Studie zeigt, wie solche Quartiere durch Modernisierung, Rückbau und neue Wohnungen langfristig stabilisiert werden können.
Eine Studie des Kompetenzzentrums Großsiedlungen untersucht Wohnsiedlungen in ostdeutschen Städten mit 5.000 bis 20.000 Einwohnern. Dafür wurden 30 Quartiere betrachtet. Die Beispiele zeigen, wie Wohnungsunternehmen ältere Bestände modernisieren, einzelne Gebäude zurückbauen und an anderer Stelle neue Wohnungen ergänzen können. Nach Einschätzung des Kompetenzzentrums bieten solche Siedlungen weiterhin Potenzial für bezahlbaren Wohnraum. Für Bestandshalter und Kommunen liefert die Untersuchung konkrete Ansätze, wie größere Wohnquartiere mit vielen Mehrfamilienhäusern auch in kleineren Städten weiterentwickelt werden können.
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Gasheizungen geraten weiter unter Druck
Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz hält an mehreren Heiztechnologien fest. Ein führender Bauforscher bezweifelt jedoch, dass Gasheizungen mit klimaneutralen Brennstoffen für die breite Wärmeversorgung wirtschaftlich und praktisch tragfähig sind.
Dietmar Walberg, Leiter des Bauforschungsinstituts Arge, hält klimaneutrale Gasheizungen für keine realistische Lösung in der breiten Wärmeversorgung von Wohngebäuden. Das im Juli beschlossene Gebäudemodernisierungsgesetz erlaubt Gas- und Ölheizungen weiterhin, sofern sie ab 2029 schrittweise mit CO2-neutralen Brennstoffen betrieben werden. Walberg bezweifelt jedoch, dass ausreichend Biokraftstoffe dafür verfügbar sein werden, da diese auch in Industrie und Mobilität benötigt würden. Stattdessen plädiert er für gezieltere Förderprogramme für Neubau und Modernisierung. Schleswig-Holsteins Bauministerin Magdalena Finke betonte zugleich, dass bezahlbarer Wohnraum, Klimaziele und Ressourcenschonung gemeinsam gedacht werden müssten.
Wärmepumpen funktionieren auch im Denkmal
Zwei Sanierungsprojekte zeigen, wie sich historische Bausubstanz mit moderner Heiztechnik und Photovoltaik verbinden lässt. Entscheidend sind frühe Planung, passende Technik und eine enge Abstimmung mit den Behörden.
In Konstanz wurden zwei denkmalgeschützte Gebäude mit Wärmepumpen, Photovoltaik und weiteren Effizienzmaßnahmen modernisiert. Bei der Gründerzeitvilla Rosenau blieb das historische Erscheinungsbild erhalten, während im Hinterhof eine Wärmepumpe installiert wurde, die mit Solarstrom vom Dach versorgt wird. In der historischen Niederburg kam bei einem weiteren Gebäude eine Luft-Luft-Wärmepumpe mit sieben Kilowatt Leistung in der Garage zum Einsatz. Ergänzt wurde sie durch Dämmmaßnahmen und eine Photovoltaikanlage. Beide Projekte erhielten jeweils 10.000 Euro aus einer städtischen Leuchtturmförderung. Laut Stadt Konstanz sind bei solchen Vorhaben frühe Planung und die Abstimmung mit Bau- und Denkmalbehörden entscheidend. Für Eigentümer zeigt sich, dass Denkmalschutz energetische Modernisierung nicht grundsätzlich ausschließt.
WEGs müssen für TV-Signale nicht extra zahlen
Zwei neue BGH-Urteile entlasten die Verwaltungspraxis bei gemeinschaftlichen Empfangsanlagen. Die Entscheidungen betreffen zwar Seniorenwohnheime, stärken aber die bisherige Rechtsauffassung zur internen Signalweiterleitung in Wohnungseigentümergemeinschaften.
Der Bundesgerichtshof hat am 3. September 2026 in zwei Verfahren entschieden, dass die unveränderte Weiterleitung von Rundfunkprogrammen innerhalb eines Seniorenwohnheims keine öffentliche Wiedergabe darstellt. Entscheidend ist, dass die Bewohner kein neues Publikum bilden. Damit entsteht keine zusätzliche Vergütungspflicht gegenüber Verwertungsgesellschaften. Für WEG-Verwalter ist die Begründung relevant, weil der BGH bereits 2015 die interne Signalweiterleitung in Eigentümergemeinschaften ähnlich bewertet hatte. Der VDIV Deutschland sieht seine langjährige Rechtsauffassung dadurch bestätigt und erwartet zusätzliche Rechtssicherheit. Eine unmittelbare Präzedenzwirkung für WEGs besteht allerdings nicht, da die aktuellen Urteile Einrichtungen des betreuten Wohnens betrafen. Die Grundsätze sprechen laut Haufe dennoch dafür, dass gemeinschaftliche Kabelnetze in WEGs lizenzfrei bleiben.



