03.05.2021
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Immobilienökonom: Keine Blase am deutschen Immobilienmarkt
Michael Voigtländer vom Institut der deutschen Wirtschaft (IW) sieht keine Blase am deutschen Immobilienmarkt. Im Gespräch mit dem MDR erklärt der Ökonom: Ein einschneidendes Ereignis wie die Corona-Pandemie hätte eine etwaige Blase platzen lassen. Da sich bisher keine Trendwende am Immobilienmarkt erkennen lässt, deutet nichts auf eine Blase hin, so Voigtländer.
Die Corona-Krise hätte den materiellen und ideellen Wert von Wohneigentum sogar weiter aufgewertet. Daher ist auch in den kommenden Jahren mit steigenden Preisen für Immobilien zu rechnen. Allerdings erwartet Voigtländer ein deutliches Abflachen des zuletzt starken Anstiegs: Wegen geringerer Lohnzuwächse, nachlassender Zuwanderung und dem demographischen Wandel dürfte sich der Markt für Wohnimmobilien demnächst abkühlen.
Linke reichen Antrag auf deutschlandweiten Mietendeckel ein
Der Berliner Mietendeckel wurde vom Bundesverfassungsgericht für nichtig erklärt. Die Karlsruher Richter bemängelten aber nicht den Inhalt des Gesetzes, sondern sprachen dem Bundesland Berlin in diesem Fall die Kompetenz zur Gesetzgebung ab. Die Partei Die Linke macht sich daher für einen bundesweiten Mietendeckel nach Berliner Vorbild stark – ein entsprechender Antrag wurde von der Fraktion im Bundestag eingebracht.
Als Argument führt die Partei an, dass alle anderen bisherigen Maßnahmen zur Eingrenzung des Mietenwachstums nicht den gewünschten Erfolg gebracht hätten. Der Antrag sieht unter anderem ein Verbot von Mieterhöhungen ohne Renovierungsmaßnahmen innerhalb der nächsten 6 Jahre sowie eine Deckelung der Neuvertragsmieten auf das ortsübliche Niveau vor.
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Hessen plant eigenes Grundsteuermodell
Hessen setzt auf ein eigenes Gesetz zur Grundsteuer. Nach Bayern, Niedersachsen, Hamburg, Baden-Württemberg und Sachsen entscheidet sich somit das nächste Bundesland für eine eigene Regelung. Alternativ können Bundesländer auch ab 2025 das vom Bund vorgeschlagene Modell übernehmen, das für die Berechnung der Steuerschuld den Bodenrichtwert, die Fläche, die Nettokaltmiete und das Alter heranzieht.
Eine Neuregelung der Grundsteuer war durch ein 2018 gefälltes Urteil des Bundesverfassungsgerichts nötig geworden. Die Richter erklärt das bis dato angewandte Gesetz für verfassungswidrig, billigten dem Gesetzgeber aber eine Frist bis 2025 zu, um eine neues Gesetz zu erlassen. Im November 2019 legte das Bundesfinanzministerium ein neues Grundsteuermodell vor, ließ den Ländern aber die Möglichkeit für eine eigenes, abweichendes Gesetz. In NRW steht als letztem Bundesland die Entscheidung noch aus, ob ein eigenes Modell gewählt wird.
Rohstoffmangel: Baukosten könnten um 5 bis 10 Prozent steigen
Die Preise für viele essenziele Baustoffe sind zuletzt stark gestiegen: Holz, Stahlrohre oder Bitumen haben sich verteuert. Die Baupreise steigen daher weiter: Experten erwarten einen Anstieg der Baukosten um 5 bis 10 Prozent – sofern überhaupt gebaut werden kann. Die Bauwirtschaft klagt bereits über einen Auftragsstau aufgrund des Mangels an Baumaterialien.
Der Landesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen in Baden-Württemberg warnt vor teils erheblichen Verzögerungen bei Baufertigstellungen, wenn die Baustoff-Knappheit nicht beseitigt werden kann. Als ein Grund für den Mangel gilt, dass die USA und China den Weltmarkt leerkaufen.
Geschiedene müssen keine Miete für Ex-Partner zahlen
Nach einer Scheidung muss ein Partner dem anderen nicht die Miete einer gemeinsam angemieteten Immobilie zahlen. Das entschied das Amtsgericht Frankfurt. Im verhandelten Fall zog der Ehemann nach der Trennung aus der gemeinsamen Wohnung aus. Die Ehefrau wohnte dort weiter und weigerte sich, den Mietvertrag aufzukündigen oder zu übernehmen. Der Ex-Mann sollte weiter die volle Miete inklusive Nebenkosten tragen. Dazu sei er nicht verpflichtet, so das Urteil.
Das Amtsgericht urteilte, dass dem Mann die Kosten für die Miete der einst gemeinsamen Wohnung nicht aufzubürden seien, billigte der Frau aber eine Übergangsfrist zu. Der Partner muss einen angemessenen Zeitraum, maximal jedoch ein Jahr, für die Neuregelung der Lebensverhältnisse gewähren.