04.06.2021
Ihr News-Update für die erfolgreiche
Immobilie verkaufen mit hohem Gewinn
Wer vor zehn Jahren eine Immobilie erwarb, kann diese heute oft mit erheblichem Gewinn wieder veräußern. Je nach Stadt lockt ein hoher sechsstelliger Gewinn. Zehn Jahre nach Erwerb wird beim Verkauf keine Spekulationssteuer mehr fällig. Das Immobilienportal immowelt.de hat 70 Städte untersucht – der höchste Gewinn ist mit 386.000 Euro in München zu erzielen, gefolgt von Frankfurt mit 253.000 Euro. Am niedrigsten ist der Gewinn in Oberhausen mit 18.000 Euro.
Maklerprovision: Neuregelung treibt Immobilienpreise in die Höhe
Die Neuregelung der Maklerprovision beim Verkauf hat einer Erhebung von Remax Germany zufolge Auswirkungen auf das Vermittlungsgeschäft. Unter anderem treibt der Provisionssplit die Preise in die Höhe, so das Ergebnis der Umfrage. Insgesamt drei Trends ergeben sich durch den Provisionssplit: Die Verkäufer sind kritischer bei der Auswahl des Maklers, es gibt mehr Anfragen von Käufern und die Verkaufspreise steigen.
Hohe Immobilienpreise: Experten erwarten Crash
Noch steigen die Immobilienpreise kontinuierlich – trotz Corona-Pandemie. Doch das dürfte sich nach Ansicht eines Portfolioverwalters zeitnah ändern. Die Demografie werde nach Ansicht von Andreas Beck, Mathematiker und Portfolioverwalter, dazu führen, dass ab 2025 das Angebot an Immobilien die Nachfrage übersteige. Im Video skizziert der Experte das für ihn wahrscheinlichste Zukunftsszenario am Immobilienmarkt.
Fehlerhaftes Schimmel-Merkblatt: Vermieter haftet für Schimmel
Übergibt ein Vermieter ein fehlerhaftes Merkblatt zum Lüftungsverhalten an seinen Mieter und es bildet sich Schimmel, haftet der Vermieter für den Schaden. Das entschied das Landgericht Berlin (Az.: 67 S 358/20). Im verhandelten Fall fehlte im Merkblatt der Hinweis, dass Lüften im Sommer tagsüber Schimmelbildung eher begünstige. Genau dies war nach Sachverständigensicht auch Ursache der auftretenden Schimmelbildung. Folge: Der Vermieter haftet.
WEG: Virtuelle Eigentümerversammlungen bereiten Probleme
Coronabedingt finden aktuell viele Eigentümerversammlungen online statt. Neben technischen kann das aber auch rechtliche Probleme mit sich bringen. Das Wohnungseigentumsgesetz sehe Online-Versammlungen nicht als Alternative zur physischen Versammlung vor. Ob eine entsprechende Gesetzesnovelle komme, sei fraglich. Zudem bestehe die Gefahr, dass technisch nicht affine Eigentümer zurückgelassen werden.
Handwerker müssen Baulaien über Schallschutz aufklären
Die DIN 4109 entspricht heute gerade nicht mehr den anerkannten Technikregeln beim Schallschutz. In einem Gerichtsurteil bekam ein Bauherr Recht, der sich über mangelhaften Schallschutz seines Neubaus beschwerte. Es genüge nicht, wenn sich Bauunternehmen auf die veraltete Schallschutznorm berufen. Wird in einem Bauvertrag auf die anerkannten Regeln der Technik verwiesen, muss der Bauunternehmer mit dem auftraggebenden Baulaien über den Schallschutz sprechen. Der Handwerker muss nun für den mangelhaften Schallschutz finanziell geradestehen.