21.10.2021
Ihr News-Update für die erfolgreiche
Bundesbank-Präsident legt Amt nieder
Jens Weidmann, seit Frühjahr 2011 Präsident der Deutschen Bundesbank, tritt zurück. Der Volkswirt bat „aus persönlichen Gründen“ zum 31. Dezember um die Entbindung von seinen Aufgaben. Wiedmann saß auch im Rat der Europäischen Zentralbank (EZB), galt aber als ausgewiesener Kritiker der Geld- und Zinspolitik der EZB.
Der Rücktritt erfolgt für die Öffentlichkeit überraschend. Zumal mit Corona-Krise und hohen Inflationsraten derzeit sowohl der Bundesbank als auch der EZB wichtige Probleme ins Haus stehen, die nach Lösungen verlangen. Wer auf Weidmann folgen könnte, ist derzeit noch unklar. Es gilt allerdings als ausgemacht, dass der neue Kanzler über den Kandidaten bestimmen wird – mit hoher Wahrscheinlichkeit Olaf Scholz.
Branche wirbt für eigenes Bauministerium
Wenn eine neue Regierung gebildet wird, werden oftmals auch die Aufgaben der einzelnen Ministerien neu zugeschnitten. Höchste Zeit, endlich ein eigenes Bauministerium einzuführen – zumindest aus Sicht der Baubranche. Mehrere Verbände fordern von der Politik, das Thema künftig in ein eigenes Ressort zu überführen.
Das Thema „Bauen und Wohnen“ war in der Vergangenheit mal beim Verkehrsministerium untergekommen, derzeit liegt es im Bereich des Innenministeriums. Angesichts der Probleme auf dem Wohnungsmarkt sowie der ambitionierten Ziele der neuen Regierung beim Neubau (400.000 neue Wohnungen pro Jahr) braucht es auch Sicht der Industrie ein starkes eigenes Ministerium.
Der Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW) machte indes gleich Nägel mit Köpfen und kündigte die Gründung eines „Ministeriums für gutes Wohnen“ an, inklusive eigener Webseite und Ministerin. Es handelte sich aber um einen PR-Stunt, wie die Immobilien Zeitung berichtet.
Arbeitsmarkt erholt sich – aber nicht überall
Der Arbeitsmarkt in Deutschland erholt sich nach der Corona-Krise. 2,46 Millionen Arbeitslose werden bundesweit derzeit in der Statistik geführt – Tendenz für 2022 sinkend. Eine detaillierte Statistik des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) schlüsselt nun auf, wie sich die Beschäftigtenzahlen in den Regionen entwickeln. Das dürfte mittelfristig auch Auswirkungen auf die Nachfrage nach Wohnraum haben.
154 Bezirke hat das IAB, das zur Bundesagentur für Arbeit gehört, untersucht. In 40 Prozent davon wird nächstes Jahr wieder das Beschäftigungsniveau wie vor der Krise vorherrschen, so die Prognose. Es gibt allerdings auch Regionen, in denen die Erholung noch auf sich warten lässt. Außerdem gibt es Regionen, in denen zwar die Zahl der Arbeitslosen sinkt, aber auch die Zahl der Beschäftigten. Was zunächst paradox klingt, lässt sich erklären: Menschen sind weggezogen, gingen in Rente oder wurden wegen Corona frühverrentet. Sie werden in der Statistik nicht mehr als Arbeitslose geführt.
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Was wusste die BaFin über die Adler-Machenschaften?
Nach der Wirecard-Affäre steht die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erneut in der Kritik. Wusste die Behörde deutlich mehr über die fragwürdigen Deals des Immobilienkonzerns Adler Group als bisher bekannt?
Ganze 14 Hinweise gingen bis 2020 gegen Adler bei der BaFin ein, wie jetzt bekannt wurde. Es gab Verdachtsfälle für Interessenkonflikte, Verstöße gegen das Aktiengesetz und eine unsaubere Fusion. Heute steht die Adler Group, die rund 52.000 Wohnungen in Deutschland besitzt, im Zentrum eines Wirtschafskrimis: Dem Konzern werden ein dubioser Hauptsitz als Briefkastenfirma in Luxemburg, Betrug von Anlegern und persönliche Bereicherung der Vorstände zur Last gelegt.
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BGH-Urteil: „Sonstige Betriebskosten“ nur bei engem Zusammenhang zulässig
Vermieter müssen in der Nebenkostenabrechnung genau aufschlüsseln, um welche Kosten es sich handelt, die der Mieter begleichen muss. Eine Umlage und Addition als „sonstige Betriebskosten“ ist nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) geurteilt und damit der Klage einer Mieterin stattgegeben.
Im konkreten Fall hatte die Mieterin sich juristisch gegen eine Nachzahlung gewehrt, weil ein Teil der Posten nur als „sonstige“ deklariert war. Es war aus Sicht der Richter für die Mieterin nicht nachvollziehbar, welche Gebühren so umgelegt wurden. Nebenkosten dürfen nur zusammengefasst werden, wenn ein enger Zusammenhang besteht, so der BGH. So dürfen beispielsweise Versicherungen, die für die Immobilie abgeschlossen wurden, als ein Punkt aufgeführt werden.
Weitere Informationen über die Neben- und Betriebskostenabrechnung bei Vermietungen finden Sie auch im immowelt Ratgeber.