26.10.2021
Ihr News-Update für die erfolgreiche
Niedrige Zinsen sorgen für Rekordhoch bei Immobilienkrediten
Von Januar bis Juli 2021 wurden rekordverdächtige 170 Milliarden Euro an Baukrediten vergeben. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie der Wirtschaftsberatung Pricewaterhouse Coopers (PwC). Im Vorjahreszeitraum waren es 162 Milliarden Euro. Für das gesamte Jahr 2021 sagt PwC ein Rekordjahr für Baukredite voraus. Zudem deutet ein weiterer Wert auf einen deutlichen Rekord hin.
Das Wachstum des Immobilienkreditgeschäfts liegt dieses Jahr bisher bei satten 7,3 Prozent. Bereits der letztjährige Wert von 6,6 Prozent wurde als beachtlich hoch angesehen. Laut PwC bleiben Baufinanzierungen damit deutschlandweit die größte und am schnellsten wachsende Kreditkategorie.
Lieferengpässe bremsen Boom im Baugeschäft
Eigentlich boomt das Baugeschäft. Die Auftragsbücher sind vor allem im Wohnungsbau so voll wie lange nicht mehr. Doch Lieferengpässe machen den Unternehmen zu schaffen.
Der Auftragseingang erreichte mit 7,8 Milliarden Euro im August den höchsten jemals in diesem Monat erzielten Wert. Im Vergleich zum Vorjahresmonat ist das ein Plus von 18,9 Prozent. Das liegt neben der hohen Nachfrage auch an den stark gestiegenen Baupreisen. Doch wegen des Materialmangels können die Baufirmen nicht von der guten Auftragslage profitieren. Zum einen können sie ohne Material schlicht nicht bauen, zum anderen machen sie trotz höherer Umsätze nicht mehr Gewinn, da die Einkaufskosten des Materials deutlich gestiegen sind. Die Preise für Bauholz beispielsweise sind derzeit mehr als doppelt so hoch wie im Vorjahr.
Urteil: Wer ständig zu laut ist, fliegt – das gilt auch für Kinder
Wer wiederholt die Ruhe der Bewohner im Mietshaus stört, dem kann fristlos gekündigt werden. Dies kann nach einem Urteil des Landgerichts Berlin unter Umständen auch dann gelten, wenn es sich bei der Ruhestörung um Kinderlärm handelt. Grundsätzlich gilt ein Toleranzgebot gegenüber lauten Kindern. Doch das neue Urteil weist dem Gebot Grenzen auf.
Im konkreten Fall hatten sich die Nachbarn mehrfach über Lärm nach 22 Uhr beschwert und konnten dies durch Zeugenaussagen belegen. Die Eltern hätten die Kinder nach Auffassung des Gerichts zu diesen Uhrzeiten aber bereits schlafen legen und so den Lärm verhindern müssen. Die fristlose Kündigung ist somit auch bei Kinderlärm rechtens.
„Staatliche Missstände“: Sollten Baugenehmigungsverfahren privatisiert werden?
Mike Groschek, Präsident des Verbands für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung (DV) prangert die Zustände bei staatlichen Baugenehmigungsverfahren an: „Wenn Baugenehmigungen mehr als ein Jahr dauern, liegt eine staatliche Missleistung vor. Man darf Aufgaben nicht nur deshalb hoheitlich belassen, weil das immer schon so war.“
Im Podcast „L´Immo“ von Haufe.Immobilien kritisiert er zudem die inflationäre Auslegung des Quartiersbegriffs und die Verbände selbst. Im Gespräch mit Dirk Labusch merkt er an, die großen Lobbyverbände verlören immer mehr an Bedeutung [Podcast: 21:31 Minuten].