09.03.2022
Ihr News-Update für die erfolgreiche
Als Mieter Geflüchtete bei sich aufnehmen – ist das erlaubt?
Auf der Flucht vor Krieg und Zerstörung retten sich derzeit immer mehr Menschen aus der Ukraine nach Deutschland. Die Solidarität hierzulande ist groß und viele stellen neben Geld- und Sachspenden auch Platz in der eigenen Wohnung zur Verfügung. Können Mieterinnen und Mieter dafür jetzt Probleme bekommen? Der Deutsche Mieterbund gibt eine klare Antwort.
„Wer zur Miete wohnt, darf grundsätzlich auch Geflüchtete in seine Mietwohnung aufnehmen.“ Wie bei jedem Besuch können Mieterinnen und Mieter auch bei Geflüchteten selbst entscheiden, ob und wann sie diese in ihrer Wohnung aufnehmen. Als „erlaubnisfreier Besuch“ gilt jede Aufnahme mit einer Dauer von sechs bis acht Wochen. Für alles Weitere braucht es die Zustimmung des Vermieters. Um die Vertrauensbasis mit dem Vermieter zu stärken, empfiehlt der Deutsche Mieterbund jedoch, den Vermieter bereits vor Aufnahme der Flüchtenden zu informieren. Eine Aufnahme – auch über einen längeren Zeitraum – darf vom Vermieter ohnehin nur dann verweigert werden, wenn der Vermieter dafür einen berechtigten Grund anführen kann.
Wie sinnvoll sind Wärmepumpen?
Die Ampel-Koalition will den „Gashunger“ der Deutschen reduzieren. Eine Schlüsselrolle kommt hierbei Wärmepumpen als Heizquelle bei Immobilien zu. Doch wie effizient – und vor allem wie wirtschaftlich – sind diese?
Für Alexander Steinfeldt von der gemeinnützigen Beratungsgesellschaft Co2online ist die Wärmepumpe im Vergleich zu Öl- und Gasheizungen tatsächlich in vielen Fällen die bessere Wahl. Wichtig sei allerdings eine gute Dämmung des Gebäudes und ein effizientes Modell. Die sogenannte Jahresarbeitszahl des Geräts gibt an, wie viel Kilowattstunden Wärme mittels einer Kilowattstunde elektrischer Energie gewonnen werden kann. Je höher diese Zahl, desto besser. Wer die Pumpe effizient mit Solarstrom betreiben kann und ein gut gedämmtes Haus hat, kann mit einer Wärmepumpe also durchaus Gutes für die Umwelt und den eigenen Gelbeutel tun.
Jährlich Millionenschäden: Vandalismus bei Berliner Wohnungsbaugesellschaften
Mehr als 5000 Vandalismusschäden im letzten Jahr – die fünf großen Berliner Wohnungsbaugesellschaften haben jedes Jahr Millionenschäden durch Vandalismus zu verzeichnen. Am heftigsten traf es zuletzt die Gewobag.
1,2 Millionen Euro Schaden in knapp 2500 fällen musste die Baugesellschaft 2021 verkraften. Erst mit großem Abstand folgt die Howoge (1200 Fälle, 350.000 Euro). Die Zahlen gehen aus einer Antwort des Senats auf eine CDU-Anfrage hervor. Auf den Reparaturkosten bleiben die Gesellschaften oder deren Versicherung meist sitzen. Mit Videoüberwachung, Wachdiensten, Sensibilisierung und verbesserter Beleuchtung wollen die Unternehmen der Lage Herr werden.
Immobilienrente – was ist das eigentlich genau?
Wer eine abbezahlte Immobilie besitzt, ist oftmals recht vermögend. Auf dem Papier zumindest, denn Geld bringen die eigenen vier Wände nur im Falle eines Verkaufs. Den theoretischen Wert der selbstgenutzten Immobilie kann man per se nicht für die Lebenshaltungskosten verwenden. Das Konzept der Immobilienrente macht das hingegen möglich.
Ältere Menschen können bei der Verrentung ihrer Immobilie dort wohnen bleiben und profitieren von einer finanziellen Flexibilität. Sie verkaufen ihr Haus oder ihre Wohnung also gewissermaßen auf Raten, ohne es zu verlieren. Die Verträge variieren von einer sogenannten Zeitrente mit festgelegter Laufzeit bis hin zu einer Leibrente mit Zahlungen bis zum Lebensende.