05.04.2022
Ihr News-Update für die erfolgreiche
Vermieter werden doch an CO₂-Steuer beteiligt
Nach langem politischem Hickhack scheint nun eine Lösung gefunden, wie die CO₂-Abgabe beim Heizen künftig aufgeteilt wird. Bisher konnten Vermieter die Steuer in Gänze auf Mieter umlegen. Nach der neuen Regelung müssen Vermieter nun in den meisten Fällen doch einen Teil der Kosten tragen. Wie hoch der Anteil ist, wird am Dämmungsstatus des Mietobjekts festgemacht.
Vereinfacht gilt: Je schlechter die Isolation der vermieteten Immobilie, desto mehr muss der Vermieter zur Begleichung der CO₂-Steuer beitragen. Der Anteil richtet sich nach einer zehnstufigen Staffelung: In schlecht gedämmten Häusern muss der Vermieter 90 Prozent der Kosten übernehmen. In besonders energieeffizienten Gebäuden der EH55-Norm können die Kosten hingegen weiterhin komplett an den Mieter weitergereicht werden. So soll für Eigentümer ein finanzieller Anreiz geschaffen werden, Mietshäuser energiesparend zu modernisieren. Die Emissionsabgabe beträgt derzeit 30 Euro pro Tonne Kohlendioxid, soll aber bis 2025 weiter steigen.
Russischer Immobilienbesitz in Deutschland: Eigentumsverhältnisse unklar
Die Sanktionen gegen russische Oligarchen und Staatsvertreter umzusetzen, ist auf dem deutschen Immobilienmarkt in der Praxis gar nicht so leicht. Eine exemplarische Recherche des RBB und der ARD für Berlin zeigt: Die wahren Eigentumsverhältnisse der Objekte sind für Außenstehende meist nicht zu durchblicken.
Zwar gibt es bei vielen Immobilien in Berlin den Verdacht, dass sie in der Hand von russischen Investoren sind. Ein Blick ins Grundbuch weist aber oft Briefkastenfirmen als Inhaber aus. Die wahren Eigentümer verschwinden dann hinter einem Geflecht aus Firmen, Treuhandfonds und Offshore-Unternehmen. So landen die Profite aus deutschen Immobilien am Ende also doch bei Personen, die eigentlich auf der Sanktionsliste stehen. Ein Transparenzregister könnte Abhilfe schaffen, das gilt bisher allerdings nur für Neukäufer ab 2019. Bestandseigentümer werden darin nicht erfasst.
Makler müssen sich negative Bewertungen gefallen lassen
Firmen, die online um Bewertungen bitten, müssen sich auch negative Kommentare gefallen lassen. Auch derbe Worte sind bis zu einem gewissen Maß noch von der Meinungsfreiheit gedeckt. Das hat das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein entschieden. Im konkreten Fall ging es um einen Immobilienmakler, der die negative Bewertung eines enttäuschten Kaufinteressenten über sich löschen lassen wollte.
Der Beschuldigte hatte sich für ein Objekt des Maklers interessiert und auch zwei Angebote abgegeben. Den Zuschlag bekam schlussendlich aber ein anderer Anwärter, woraufhin der glücklose Interessent seiner Enttäuschung auf Google mit einer 1-Sterne-Bewertung und deutlichen Worten Luft machte. Der Immobilienmakler klagte auf Unterlassung, verlor aber zunächst vor dem Landgericht und nun vor dem Oberlandesgericht. Der Wortlaut ist durch die Meinungsfreiheit gedeckt und weil der Makler selbst die Möglichkeit zur Bewertung eingerichtet hatte, müsse er auch mit Kritik leben, so die Richter.
Grundschuld löschen lassen ist nicht immer nötig
Wird der Kauf einer Immobilie über den Kredit einer Bank finanziert, wird eine Grundschuld ins Grundbuch eingetragen. Ist der Kredit vollständig abbezahlt, kann man diesen Eintrag löschen lassen. Das machen auch die meisten Eigentümer. Es kann allerdings in manchen Fällen sogar sinnvoll sein, die Grundschuld stehen zu lassen.
Denn eine Grundschuld wandelt sich automatisch in eine Eigentümergrundschuld um, wenn die komplette Kreditlast getilgt wurde. Wer später einen weiteren Kredit benötigt, beispielsweise für eine Sanierung oder einen Anbau, der tut sich dann bei der Bank leichter, wenn bereits eine Grundschuld beim Amt vermerkt ist. Auch im Falle eines Verkaufs der Immobilie kann eine bereits hinterlegte Grundschuld nützlich sein, wenn auch der Käufer einen Kredit aufnimmt. Und obendrein spart man bares Geld: Denn das Eintragen oder Löschen einer Grundschuld kostet jedes Mal eine Gebühr – das können schnell mehrere Hunderte Euro sein.
Weitere Informationen rund um die Grundschuld finden sich auch im immowelt Ratgeber.
Balkon-Solaranlagen immer populärer
Solarstrom ist ein wichtiger Baustein in der Energiewende. Eigentümer von Einfamilienhäusern sind daher angehalten, sich Photovoltaikanlagen auf ihrem Dach zu installieren. In der Praxis wohnen aber auch viele Menschen in Mehrparteienhäusern und zur Miete. Doch es gibt mittlerweile auch kleine Solarpanels, die auf Balkonen funktionieren.
Die Mini-Solaranlagen beginnen bei einem Preis von 1.000 Euro und können je nach Stromverbrauch und Ausrichtung zwischen 10 und 30 Prozent des Strombedarfs eines Haushalts decken. Die Nachfrage nach den Geräten steigt rasant – Hersteller kämpfen bereits mit Lieferschwierigkeiten. Langfristig könnte mit Balkonsolargeräten die Leistung von drei bis vier Atomkraftwerken ersetzt werden, schätzen Experten.