14.07.2022
Ihr News-Update für die erfolgreiche
Klimawandel: Bekommt Deutschland Bauverbotszonen?
Sorgt der Klimawandel dafür, dass es in Deutschland bald Regionen gibt, in denen keine Besiedelung mehr stattfinden darf? Der Leiter des Bundesamts für Bevölkerungsschutz spricht sich dafür aus, die Bebauung von Gebieten auch im Blick auf drohende Umweltkatastrophen zu prüfen und gegebenenfalls zu untersagen. Regionen an der Küste oder in Flusstälern wären dann beispielsweise betroffen.
„Als Bevölkerungsschützer sage ich, dass manche Flächen aufgrund des Klimawandels und der akuten Bedrohung durch Unwetterkatastrophen und Flutkatastrophen nicht wiederbesiedelt werden sollten“, so Ralph Tiesler, der Präsident des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK). Die Flutkatastrophe im Ahrtal im Sommer 2021 hat gezeigt, dass die Bedrohungslage von Siedlungsgebieten angesichts der Klimawandels neu bewerten werden muss. Der BBK-Chef rechnet für die Zukunft mit einer Zunahme der Naturkatastrophen.
Gasheizungsverbot ab 2024
Der Gebäudesektor hängt den Klimazielen hinterher, die Ministerien für Bau und Wirtschaft müssen handeln. Einige der geplanten Maßnahmen werden Bauen noch teurer machen – und bei Heizungen gibt es weniger Auswahl.
Das Verbot von Ölheizungen ist bereits beschlossen, nun folgen Gasheizungen. In beiden Fällen betrifft das Verbot den Einbau neuer Geräte als alleinige Heizung, mindestens 65 Prozent des Heizbedarf müssen durch erneuerbare Energien gedeckt sein. Außerdem wird der Neubaustandard angehoben, bereits beschlossen war, dass ab Januar 2023 der Standard Effizienzhaus (EH) 55 gilt, ab 2025 soll es EH 40 sein. Fördergelder gibt es dafür aber nicht unbedingt, der Förderschwerpunkt soll nämlich bei der Altbausanierung liegen.
Afa-Schlupfloch: Vermieter zahlen zu viel Steuern
Wer eine Immobilie vermietet, kann die jährliche Abnutzung steuerlich absetzen. Im Normalfall handelt es sich um eine lineare Abschreibung von zwei Prozent pro Jahr über einen Zeitraum von 50 Jahren hinweg. Doch es gibt eine Ausnahme – die nach Ansicht von Experten gar keine Ausnahme ist, sondern eher die Regel sein könnte.
Wenn der Eigentümer nämlich eine kürzere Restnutzungsdauer nachweisen kann. Denn verkürzt sich der Zeitraum von 50 Jahren entsprechend, der Prozentsatz der jährlichen Abschreibung steigt. Für den Nachweis reicht auch ein relativ günstiges Onlinegutachten. Das geht aus einem Urteil des Finanzgerichts hervor, das damit ein weiteres Urteil des Bundesfinanzhofs bestätigte.
Glasfaser: bis 2025 in 50 Prozent der Haushalte
Um die Digitalisierung in Deutschland ist es nicht unbedingt gut bestellt. Das soll sich aber ändern: Digitalminister Wissing plant Glasfaserverbindungen und modernen Mobilfunkstandards überall dort, „wo Menschen leben, arbeiten oder unterwegs sind.“ Die Versorgung von 50 Prozent der Haushalte mit Glasfaser bis 2025 ist nur ein Zwischenschritt.
Bis 2030 soll es eine 100-Prozent-Abdeckung geben. Um das Ziel zu erreichen, soll unter anderem Bürokratie abgebaut werden. Die Digitalbranche ist von den Plänen allerdings nicht gerade überwältigt: Einerseits sei das Ziel ambitionslos, andererseits reichten die geplanten Maßnahmen selbst für dieses kleine Ziel nicht aus.