28.07.2022
Ihr News-Update für die erfolgreiche
KfW: Kahlschlag bei Förderprogrammen
Während der Bund die Sanierungsförderung ausweitet, stampft die KfW ihre eigenen Förderprogramme derweil ein. Ohne Ankündigung hat die KfW ihre Tilgungszuschüsse für energetische Bauvorhaben massiv gekürzt. Energetische Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden werden ab Freitag gar nicht mehr von der KfW gefördert: Hier gibt es künftig bestenfalls Zuschüsse vom BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle). Bei Komplettsanierungen wurden die Zuschüsse um 25 Prozentpunkte gekürzt. Für die Sanierung auf den Stand eines Effizienzhauses gibt es demnach künftig maximal 15 statt bisher 40 Prozent Zuschuss.
Neue Förderbedingungen ab sofort: mehr Geld für Sanierung
Heute im Bundesanzeiger veröffentlicht, ab morgen schon in gestufter Reihenfolge wirksam: die neuen Förderbedingungen für energieeffiziente Gebäude. Es steht vor allem mehr Geld für Sanierungen zur Verfügung: nämlich 13 von insgesamt 14 Milliarden Euro und damit etwa das eineinhalbfache der bisherigen Summe. Ziel sei es, dass möglichst viele Immobilieneigentümer Energiefresser wie alte Fenster austauschen. Weniger Geld gibt es künftig für Wärmepumpen.
Energiekrise: Werden Heizungscheck und hydraulischer Abgleich Plicht?
Habeck will auch private Immobilienbesitzer mehr in die Pflicht nehmen, um Erdgas einzusparen. Er plant einen verpflichtenden Heizungscheck. Pflicht soll auch ein hydraulischer Abgleich für zentral beheizte Gebäude werden. Laut Plan sollen Eigentümer bis zum Jahreswechsel 2023/2024 Zeit bekommen, dies umzusetzen.
Massive Rendite! Wem stehen 115.000 Euro Mietkaution zu?
Ein Vermieter legte 1960 die 800 Mark Mietsicherheit in Aktien an. Daraus wurden 115.000 Euro. Doch wem stehen die zu? Ein Gericht entschied nun zugunsten der Erben des Mieters. Die Richter urteilten, dass eine Klausel im Mietvertrag ungültig war, die dem Vermieter die Wahl ließ, einfach die 800 Euro oder die Aktien zurückzuzahlen. Dem Mieter stehen die Erträge der Kaution unabhängig von der Anlageform zu.
Immobilienkonzern will Mieter frieren lassen
Wegen der Gaskrise will der Immobilienkonzern LEG seinen Mietern im Winter Einschnitte in der Wärmeversorgung zumuten. Der Chef des börsennotierten Immobilienkonzerns mit 166.000 Wohnungen spricht sich deshalb für gesetzliche Möglichkeiten aus, die Temperaturen im Winter deutlich absenken zu dürfen. Es müsse der Bevölkerung klargemacht werden, dass Verzicht angesagt sei. Etwa 20 Prozent der Haushalte kämen zudem wegen der hohen Energiepreise in finanzielle Schwierigkeiten.