31.08.2023
Ihr News-Update für die erfolgreiche
Sonder-AfA ist Bauwirtschaft nicht genug
Die geplante Sonderabschreibung für neugebaute Wohngebäude geht der Bauwirtschaft nicht weit genug. Um den Wohnungsbau in Schwung zu bringen, bräuchte es mehr als Steueranreize.
Die Pläne der Ampelkoalition für die Sonderabschreibung sehen vor, dass Eigentümer die Kosten für den Neubau von Wohnhäusern, deren Bau zwischen dem 1. Oktober 2023 und dem 30. September 2029 begonnen wird, mit 6 Prozent steuerlich abschreiben können. Mit diesem Anreiz soll der Wohnungsbau wieder Fahrt aufnehmen. Für Tim-Oliver Müller, Hauptgeschäftsführer des Hauptverbands der Deutschen Bauindustrie, kann das aber nicht mehr als ein Anfang sein. Damit der Bau wirklich wieder florieren kann, bräuchte es zusätzlich Zinsverbilligungen, Investitionszuschüsse für öffentliche Wohnungsunternehmen, eigenkapitalstärkende Darlehen, niedrigere Gebäudestandards und nicht zuletzt eine Absenkung der Grunderwerbsteuer. Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe, fordert zudem, dass ebenso wie bei der AfA für Mietwohnungsbau auch bei der Wohneigentumsförderung für Familien die Kopplung an den EH-40 Standard entfallen sollte. Auch innerhalb der Ampel gibt es Stimmen, dass es weitere Maßnahmen braucht.
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Wohnungswirtschaft warnt vor zu scharfen Klimaauflagen
In nicht allzu ferner Zukunft soll das Heizungsgesetz im Bundestag beschlossen werden. Für die Wohnungswirtschaft ein Grund, nochmals einen Notruf abzusetzen und vor den befürchteten Konsequenzen zu warnen.
Es wird von einer Überregulierung durch die Bundesregierung und der EU gesprochen. Diese hätte drastische Folgen für die Wohnungswirtschaft. Denn die Klimaauflagen werden langsam aber sicher das Eigenkapital der Unternehmen aufzehren, mahnt Axel Gedaschko, Präsident des Bundesverbands deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW). Mit der Folge, dass noch weniger gebaut würde als bisher. Deshalb braucht es dringend noch Nachbesserungen bei den Förderungen der Maßnahmen aus dem Gebäudeenergiegesetz.
Neue Studie: Wärmepumpe deutlich günstiger als Gasheizung
In der Verwirrung um das neue Gebäudeenergiegesetz sind Verbraucher verunsichert, welche Heizung nun die richtige für sie ist. Eine neue Studie zeigt nun auf, dass mit der Wärmepumpe im Vergleich zur Gasheizung jährlich 400 Euro gespart werden können.
Grund dafür seien die geplanten staatlichen Förderungen, heißt es in einer Studie der Prognos AG, die im Auftrag des Umweltverbands WWF erstellt wurde. Berechnet wurden die jährlichen Kosten über 15 Jahre für eine Luft-Wasser-Wärmepumpe in einem Haus der Energieeffizienzklasse F – einer eher schlechten Klasse. Es wurden alle drei Förderkategorien durchgerechnet, also einmal mit 30 Prozentförderung (Grundförderung), einmal mit 50 Prozent (Grundförderung plus Geschwindigkeitsbonus bis 2028) und einmal mit 70 Prozent (Grundförderung plus Geschwindigkeitsbonus plus Einkommensbonus). Verglichen wurden die Ergebnisse mit den Kosten für eine neue Gasheizung. In allen drei Optionen habe sich die Wärmepumpe langfristig als die günstigere Variante erwiesen. Mit der Grundförderung sei die Wärmepumpe durchaus wettbewerbsfähig, kommt der Geschwindigkeitsbonus hinzu, seien 400 Euro Ersparnis drin. Mit Einkommenszuschuss 750 Euro. In Kombination mit einer Photovoltaikanlage würden weitere hunderte Euro eingespart werden können. Die Ergebnisse decken sich mit den Berechnungen der gemeinnützigen Beratungsgesellschaft CO2online. „Wer heute klimafreundlich handelt, handelt auch wirtschaftlich vernünftig“, meint deshalb Viviane Raddatz, Leiterin des Bereichs Klimapolitik beim WWF.
Management habe keine Schuld an Gerch-Pleite
Ein Managementversagen spiele bei der insolventen Gerchgroup keine Rolle. Ein geplatztes Geschäft und ein fehlendes Testat seien schuld.
Ausgangspunkt war laut Mathias Düsterdick, Mehrheitseigentümer und Vorstandschef des Projektentwicklers, der geplatzte Verkauf des Kölner Laurenz-Carrés. Dieser hätte eigentlich zwischen 120 und 130 Millionen Euro einbringen sollen. Doch der Vertragspartner Corestate zahlte nicht. Diese Finanzierungslücke konnte nicht geschlossen werden. Es entstand ein Dominoeffekt, der schließlich dazu führte, dass Wirtschaftsprüfer dem Unternehmen 2022 keine Testate mehr geben wollten. Der darauffolgende Zahlungsausfall führte dazu, dass die Mieten und die Gehälter der Angestellten nicht mehr gezahlt werden konnten. Ein Verkauf des Laurenz-Carrés an einen anderen Investor hat sich bisher noch nicht ergeben, der Transaktionsmarkt gebe das zurzeit nicht her. Bis sich dieser erholt habe, hoffen die Verantwortlichen des Projektentwicklers, dass die Finanzierungspartner ein Entgegenkommen zeigen. Im Oktober soll der Sanierungsplan für das Unternehmen vorliegen.
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