16.10.2023
Ihr News-Update für die erfolgreiche
Maklerprovision: Urteil Pro Makler nur Glück?
Ein Immobilienkäufer hat einen Makler auf Rückzahlung der Maklerprovision verklagt – das Gericht hat die Klage abgewiesen. Doch hatte der Makler in diesem Fall nur Glück?
Hintergrund: Der Käufer einer Immobilie hat 3,57 Prozent des Kaufpreises als Provision an den Makler gezahlt. Im Sinne der geteilten Maklerprovision müsste der Verkäufer den gleichen Anteil an den Makler zahlen. Dies bezweifelte der Käufer einige Monate nach dem Geschäft und forderte den Makler zum Beweis auf. Der Fall landete vor dem Landgericht Münster. Dort wurde die Klage mit der Begründung abgewiesen, dass die Beweispflicht nicht beim Makler, sondern beim Käufer liege. Damit hat dieser offenbar nicht gerechnet, denn der Verkäufer war nicht als Zeuge geladen.
Im außergerichtlichen Bereich wäre die Situation natürlich anders gewesen. Hier hätte der Käufer die Möglichkeit gehabt, seine Provisionszahlung zurückzuhalten, bis der Makler nachgewiesen hätte, dass der Auftraggeber des Maklers tatsächlich seiner Zahlungspflicht nachgekommen ist.
Kommt die Wohnungsnot auf dem Land?
In den Städten Deutschlands fehlen Wohnungen, das ist bekannt. Eine neue Entwicklung könnte den Wohnungsbedarf nun auf dem Land verstärken.
Denn innerhalb eines Jahres ist die Anzahl der Berufspendler um rund 700.000 gestiegen. Das geht aus Zahlen des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) hervor. „Das deutet darauf hin, dass auch weiter entfernt liegende Klein- und Mittelstädte für Beschäftigte als Wohnorte zunehmend attraktiv werden – zumal Homeoffice und andere Formen der mobilen Arbeit mehr Flexibilität ermöglichen“, sagt Thomas Pütz vom BBSR. Seiner Ansicht nach werde sich dieser Trend in den kommenden Jahren noch verstärken.
Wo lohnt sich der Immobilienkauf?
Der Immobilienmarkt ist im Umbruch. Eine Chance für Käufer?
Vor dem Hintergrund teilweise fallender Kaufpreise gepaart mit steigenden Mieten lohnt sich derzeit vor allem ein Invest in alle Häuser, die sich an eine vielfältige Kundschaft mit mittleren Einkommen richten. Von Luxusimmobilien rät Thorsten Bader, Gründer der Plattform Immobilien-Erfahrung, hingegen ab: „Der Immobilienmarkt bietet aktuell sowohl große Chancen als auch Risiken. Vor dem Kauf eines Objektes muss deshalb zwingend eine sorgfältige Marktanalyse erfolgen sowie eine durchdachte Investitionsstrategie.“
Ab heute: Aufgehübschte Eigenheimförderung für Familien
Familien können ab sofort die angepasste Eigenheimförderung bei der KfW beantragen. Das Credo: Mehr Förderung für mehr Familien.
So wurde die zu versteuernde Einkommensgrenze um 30.000 Euro auf 90.000 Euro angehoben. Und auch die Beträge für die zinsverbilligten Kredite wurden um 30.000 Euro pro Förderstufe erhöht. Nicht geändert hat sich, dass die Familie ein Haus mit dem Effizienz-Standard 40 bauen oder kaufen muss, um die Förderung zu erhalten.
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