15.10.2025
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Pendlerzahlen steigen weiter: Wohnen im Umland wird attraktiver
Immer mehr Menschen wohnen im Grünen und pendeln täglich in die Stadt. Der Trend belastet die Verkehrsnetze und stellt Städte und Regionen vor neue planerische Herausforderungen. Laut Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) arbeiteten 2024 rund 20,6 Millionen Deutsche in einer anderen Gemeinde als sie wohnten, 110.000 mehr als im Vorjahr. Besonders Köln verzeichnete den größten Zuwachs an Pendlern, während München das wichtigste Ziel bleibt. Im Durchschnitt beträgt der Arbeitsweg 17,2 Kilometer, viele legen jedoch deutlich längere Strecken zurück. Das BBSR sieht Handlungsbedarf und fordert Investitionen in den öffentlichen Nahverkehr, sichere Radwege sowie mehr Möglichkeiten für Homeoffice und Coworking, um die steigende Zahl an Pendlern abzufedern.
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„Deutschland kann mehr“: Bauministerin bleibt im Interview optimistisch
Bundesbauministerin Verena Hubertz will Wohnen neu denken. Sie setzt auf kreative Ideen wie Aufstockung, Umbau oder Wohnen auf Supermarktdächern, um der Wohnungsnot zu begegnen. Auch Sharing-Modelle und Zwischennutzungen hält sie für sinnvoll. Leerstehende Gebäude sollen künftig besser genutzt werden, wie die SPD-Politikerin im Interview erklärt. Im Gespräch betont Hubertz, dass Schnelligkeit und Kostenbewusstsein kein Widerspruch zu schöner Architektur sein müssen. Sie sieht in Holz- und Modulbauweisen großes Potenzial, um klimafreundlich, bezahlbar und ästhetisch zu bauen. Für sie steht fest: „Häuser sind für die Menschen da, nicht umgekehrt.“
Ein zentraler Hebel sei der Bürokratieabbau. Mit dem Bau-Turbo und dem Gebäudetyp E will Hubertz Planungsprozesse vereinfachen und Baukosten senken. Gleichzeitig ruft sie zu einem Bewusstseinswandel auf: kleinere, effizientere Wohnungen statt überdimensionierter Eigenheime. Ihr Ziel bis zum Ende der Legislaturperiode: mehr bauen, günstiger bauen und besser zusammenleben. Passieren soll dies durch lebendige Quartiere, beschleunigte Genehmigungen und doppelte Mittel für die Städtebauförderung.
Vorkaufsrecht: BGH stärkt Mieterrechte
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass Mieter auch dann ein Vorkaufsrecht haben, wenn ihre Wohnung formal in Teileigentum umgewandelt wurde. Entscheidend ist laut den Richtern nicht die rechtliche Bezeichnung, sondern die tatsächliche Nutzung der Räume. Im konkreten Fall hatte der Eigentümer eine vermietete Wohnung in Teileigentum umgewandelt, offenbar um das gesetzliche Vorkaufsrecht nach § 577 BGB zu umgehen. Der BGH stellte klar, dass das Vorkaufsrecht auch dann greift, wenn die Immobilie weiterhin zu Wohnzwecken vermietet und genutzt wird. Damit stärkt das Gericht den Schutz von Mietern deutlich: Sie dürfen die Wohnung zu denselben Bedingungen erwerben wie ein Käufer, auch wenn sie formal als Teileigentum verkauft wird. Wichtig bleibt jedoch, dass das Vorkaufsrecht innerhalb von zwei Monaten nach Erhalt der Kaufvertragsmitteilung ausgeübt werden muss, denn sonst verfällt es unwiderruflich.
Mehr Infos zum Vorkaufsrecht lesen Sie auch im immowelt Ratgeber.
Prozessauftakt gegen René Benko: Vertagung nach zwei Stunden
Der mit Spannung erwartete Prozess gegen René Benko hat am Dienstag begonnen und wurde nach nur zwei Stunden vertagt, weil sich der ehemalige Immobilien-Tycoon zunächst nicht zu den Vorwürfen äußern wollte. Am Landgericht Innsbruck muss sich Benko wegen des Verdachts der Gläubigerschädigung verantworten. Laut Anklage soll er kurz vor der Insolvenz seines Signa-Imperiums rund 360.000 Euro Miet- und Betriebskostenvorschuss für vier Jahre sowie 300.000 Euro an seine Mutter gezahlt haben. Die Staatsanwaltschaft sieht darin den Versuch, Vermögen beiseitezuschaffen. Benko bestreitet die Vorwürfe und plädierte auf nicht schuldig. Die Verteidigung betont, die Zahlungen seien rechtlich zulässig gewesen. Der Prozess wird am heutigen Mittwoch fortgesetzt, dann sollen Zeugen gehört werden.
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