29.01.2026
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BGH-Urteil: Untermiete darf kein Geschäftsmodell sein
Wer seine Wohnung untervermietet, darf daran nichts verdienen. Das hat der Bundesgerichtshof jetzt klar entschieden. Für Mieter setzt das Urteil enge Grenzen bei der Preisgestaltung.
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Mieter mit einer Untervermietung keinen Gewinn erzielen dürfen. Zweck der Untervermietung sei es, wohnungsbezogene Kosten zu decken, etwa während eines Auslandsaufenthalts, nicht aber, sich finanziell zu bereichern. Im konkreten Fall hatte ein Berliner Mieter seine Wohnung ohne Erlaubnis deutlich über dem eigenen Mietpreis weitervermietet. Zudem überschritt die verlangte Untermiete die nach der Mietpreisbremse zulässige Höchstgrenze. Die Kündigung durch die Vermieterin und das Räumungsurteil wurden bestätigt. Damit ist klar, dass gewinnorientierte Untervermietung ein Kündigungsgrund sein kann.
Bauwende in Sicht: Hoffnungsschimmer für den Wohnungsmarkt
Nach Jahren der Krise könnte die Bauwirtschaft vor einer Trendwende stehen. Erstmals seit fünf Jahren soll das Bauvolumen wieder wachsen. Davon könnte auch der angespannte Wohnungsmarkt profitieren.
Laut einer neuen Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) dürfte das Bauvolumen in Deutschland 2026 erstmals seit fünf Jahren wieder zulegen. Getragen wird die Erholung vor allem vom öffentlichen Bau, der von milliardenschweren Investitionen in Infrastruktur profitiert. Auch der Wohnungsbau soll nach schwierigen Jahren wieder an Fahrt gewinnen und in den kommenden Jahren deutlich wachsen. Sinkende Baupreise und stabilere Zinsen unterstützen diese Entwicklung. Eine Belebung der Bautätigkeit könnte den Druck auf die Wohnungsmärkte und die stark gestiegenen Mieten mindern. Als Risiko sieht das DIW jedoch mögliche neue Preissteigerungen, falls Kapazitätsengpässe in der Bauwirtschaft auftreten.
Vermietete Eigentumswohnungen verlieren an Rentabilität
Steigende Kaufpreise treffen auf nur moderat wachsende Mieten. Für private Vermieter wird die Rechnung immer schwieriger. Eine neue Studie zeigt, wie stark die Renditen eingebrochen sind.
Die Rentabilität vermieteter Eigentumswohnungen hat sich in den vergangenen zehn Jahren deutlich verschlechtert, wie eine Studie von Haus & Grund zeigt. Bei heutigen Kaufpreisen liegen die Nachsteuerrenditen in vielen Städten nahe null oder sogar im negativen Bereich. Hauptursachen sind stark gestiegene Preise, höhere Kosten und eine zunehmende Regulierung des Mietrechts. Die Verlängerung der Mietpreisbremse und weitere geplante Eingriffe schränken laut Studie die wirtschaftlichen Spielräume privater Vermieter weiter ein. Während Investoren mit Kauf vor 2014 dank niedriger Zinsen noch geringe positive Renditen erzielen, ist der Verkauf vieler Objekte heute oft wirtschaftlich attraktiver als das Halten. Haus & Grund warnt, dass ein Rückzug privater Vermieter das Mietangebot weiter verknappen und den Druck auf die Märkte erhöhen könnte.
Wohnungstausch als Hebel gegen Wohnraummangel?
Neubau braucht Zeit, der Druck auf den Wohnungsmärkten ist aber jetzt da. Der Wohnungstausch rückt deshalb als schnelle Lösung in den Fokus der Politik. Doch über einen gesetzlichen Anspruch wird heftig gestritten.
Angesichts knapper Wohnungen und steigender Mieten gilt der Wohnungstausch als Möglichkeit, bestehenden Wohnraum besser zu nutzen. Viele Menschen verharren jedoch aus finanziellen Gründen in unpassenden Wohnungen, da Neuvertragsmieten deutlich höher sind als Bestandsmieten. Die SPD fordert deshalb ein gesetzliches Recht auf Wohnungstausch, um Familien mehr Platz zu verschaffen und älteren Menschen den Umzug in kleinere Wohnungen zu erleichtern. Kommunale Beispiele aus Potsdam und Berlin zeigen, dass Anreize wie Mietnachlässe oder der Erhalt der bisherigen Nettokaltmiete Umzüge erleichtern können. Umwelt- und Immobilienexperten sehen darin auch eine Alternative zum ressourcenintensiven Neubau. In der schwarz-roten Koalition ist ein solcher Rechtsanspruch jedoch umstritten, während Grüne und Opposition auf mehr Druck und verbindliche Regeln setzen.
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