21.05.2026
Ihr News-Update für die erfolgreiche
Grundsatzurteil: BFH weist Klagen gegen Grundsteuerreform ab
Der Bundesfinanzhof hat die Grundsteuerreform in Baden-Württemberg in einem Grundsatzurteil bestätigt. Für viele Eigentümer bleibt es damit bei höheren Abgaben, die teils auch Mieter treffen.
Das höchste deutsche Finanzgericht sieht im baden-württembergischen Grundsteuermodell weder einen Verstoß gegen das Grundgesetz noch gegen die Landesverfassung. Geklagt hatten Eigentümer, die seit der Reform deutlich höhere Zahlungen leisten müssen. In Baden-Württemberg wird die Grundsteuer allein anhand von Grundstücksgröße und Bodenrichtwert berechnet, Gebäude bleiben außen vor. Kritiker bemängeln unter anderem die Ungenauigkeit der Bodenrichtwerte und die hohe Belastung für Ein- und Zweifamilienhäuser mit großen Grundstücken. Die Reform war notwendig geworden, nachdem das Bundesverfassungsgericht die frühere Regelung 2018 für verfassungswidrig erklärt hatte. Weitere Verfahren zu den Grundsteuermodellen anderer Bundesländer stehen noch aus.
Neues Heizungsgesetz kollidiert wohl mit EU-Recht
Nur wenige Tage nach dem Kabinettsbeschluss gerät das neue Gebäudemodernisierungsgesetz weiter unter Druck. Zusätzlich zur Kritik in Deutschland droht Ungemach mit der EU: Verbände und Experten sehen Widersprüche zur EU-Gebäuderichtlinie und warnen vor neuer Planungsunsicherheit.
Im Zentrum der Bedenken steht die Umsetzung der europäischen Gebäuderichtlinie EPBD, die bis Ende Mai in nationales Recht übertragen werden muss. Mehrere Verbände werfen der Bundesregierung vor, zentrale EU-Vorgaben im neuen Gebäudemodernisierungsgesetz abgeschwächt zu haben. So sollen Neubauten trotz strengerer EU-Ziele weiterhin Öl- und Gasheizungen nutzen dürfen. Auch die Effizienzstandards für Neubauten zwischen 2026 und 2030 würden laut Kritikern sinken. Zusätzlich fehlen bislang ein nationaler Renovierungsplan sowie eine angekündigte Gebäudedatenbank, die Brüssel fordert. Der Immobilienverband ZIA und die Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz sehen deshalb rechtliche Unsicherheiten und wachsende Risiken für Investoren, Eigentümer und Projektentwickler. Möglich wären langfristig auch Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof.
BGH setzt WEG bei Kostenteilung enge Grenzen
Der Bundesgerichtshof hat den Wechsel zum sogenannten Objektprinzip bei Sanierungskosten deutlich eingeschränkt. Vor allem Eigentümer kleiner Wohnungen könnten davon profitieren.
Der Bundesgerichtshof hat klargestellt, dass Wohnungseigentümergemeinschaften Erhaltungskosten nicht ohne Weiteres per Mehrheitsbeschluss gleichmäßig auf alle Einheiten verteilen dürfen. Besonders bei unterschiedlich großen Wohnungen widerspreche das regelmäßig ordnungsmäßiger Verwaltung, wenn bislang eine Verteilung nach Wohnfläche oder Miteigentumsanteilen gilt. Anlass war ein Streit um die Finanzierung einer neuen Heizungsanlage in einer WEG mit 15 Einheiten. Der BGH sieht kleinere Wohnungen bei einer pauschalen Verteilung häufig unzulässig benachteiligt, weil größere Einheiten stärker vom Werterhalt profitieren und typischerweise höhere Erhaltungskosten verursachen. Das Gericht zieht dabei deutlich strengere Grenzen als bislang bei der zulässigen Mehrbelastung einzelner Eigentümer.
Neues Ranking: Münchens Zentrum kostet doppelt so viel wie Berlin-Mitte
Die teuersten Wohnlagen Deutschlands liegen fast ausschließlich in München und Hamburg. Gleichzeitig zeigen sich innerhalb vieler Großstädte massive Preisunterschiede zwischen Zentrum und Randlagen.
Ein aktuelles immowelt Ranking der Angebotspreise in den Stadtteilen der 15 größten deutschen Städte zeigt enorme Unterschiede am Immobilienmarkt. Spitzenreiter ist Altstadt-Lehel in München mit durchschnittlich 12.689 Euro pro Quadratmeter. Insgesamt liegen elf der 20 teuersten Viertel in der bayerischen Landeshauptstadt. Berlin spielt dagegen trotz seiner Größe preislich nur eine Nebenrolle. Der teuerste Stadtteil Dahlem landet erst auf Platz 46, Berlin-Mitte kostet mit 6.647 Euro pro Quadratmeter nur etwa halb so viel wie das Münchner Zentrum. Gleichzeitig fallen die Unterschiede innerhalb vieler Städte deutlich aus. In günstigen Randlagen Hamburgs oder Berlins liegen die Preise teils mehr als 40 Prozent unter dem jeweiligen Stadtdurchschnitt. Grundlage der Auswertung sind Angebotsdaten von immowelt.
EU verschärft Regeln für Ferienwohnungen
Die EU geht stärker gegen nicht registrierte Ferienwohnungen vor. Für Vermieter und Plattformen wie Airbnb steigen damit die Anforderungen bei Kurzzeitvermietungen.
Mit neuen EU-Regeln sollen Kurzzeitvermietungen künftig transparenter werden. Plattformen wie Airbnb oder Booking müssen stärker kontrollieren, ob Ferienwohnungen ordnungsgemäß registriert sind. Inserate ohne gültige Registrierungsnummer könnten entfernt werden, in einzelnen Fällen drohen auch Stornierungen bestehender Buchungen. Ziel der EU ist es, Kommunen bessere Möglichkeiten zur Kontrolle des Ferienwohnungsmarkts zu geben. Hintergrund sind zunehmende Beschwerden über Wohnungsknappheit und illegale Kurzzeitvermietungen in beliebten Städten und Urlaubsregionen. Für Vermieter steigt damit der regulatorische Aufwand. Gleichzeitig könnten strengere Vorgaben das Angebot an Ferienwohnungen in einigen Regionen verringern.
Aktuelle Beiträge
MagazinWarum Neubau ohne Marktkenntnis nicht klappt
MagazinImmobilienakquise: 5 Erfolgsfaktoren für mehr Aufträge
