11.06.2026
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Fortbildungspflicht für Makler fällt weg
Die Fortbildungspflicht für Immobilienmakler steht vor dem Aus. Für Wohnimmobilienverwalter soll sie dagegen bestehen bleiben. Eine wichtige Vorentscheidung dazu ist bereits gefallen.
Der Wirtschaftsausschuss des Bundestags hat sich im Rahmen des Bürokratierückbaugesetzes dafür ausgesprochen, die Fortbildungspflicht für Immobilienmakler abzuschaffen. Für Immobilienverwalter soll die Regelung dagegen weiterhin gelten. Derzeit müssen beide Berufsgruppen innerhalb von drei Jahren jeweils 20 Stunden Weiterbildung nachweisen. Endgültig beschlossen ist die Änderung aber noch nicht. Der Bundestag stimmt heute über das Gesetz ab, anschließend muss sich auch der Bundesrat damit befassen. Geplant sind zudem Erleichterungen bei den Nachweispflichten, um den bürokratischen Aufwand zu reduzieren.
Immer mehr Kaufinteressenten zweifeln an der Leistbarkeit von Wohneigentum
Die Stimmung unter Kaufinteressenten hat sich spürbar eingetrübt. Viele halten Immobilien in ihrer Wunschregion für schwer erreichbar und blicken skeptischer auf die Preisentwicklung. Gleichzeitig wächst die Unsicherheit über den richtigen Kaufzeitpunkt.
Das zeigt eine aktuelle Leistbarkeitsstudie des Baufinanzierungsvermittlers Interhyp. Demnach bewerten 46 Prozent der Befragten Immobilien in ihrer Wunschregion als kaum leistbar, deutlich mehr als im Vorjahr. Besonders ausgeprägt ist diese Einschätzung bei Personen, die innerhalb der nächsten zwei Jahre kaufen wollen. Zudem nehmen viele Befragte steigende Preise wahr und sehen sinkende Verhandlungsspielräume für Käufer. 83 Prozent sind der Ansicht, dass Verkäufer weiterhin an zu hohen Preisvorstellungen festhalten. Die wirtschaftliche und politische Unsicherheit belastet zusätzlich die Kaufbereitschaft. Laut Studie fühlt sich deshalb rund ein Drittel der Kaufinteressenten unsicher, ob aktuell überhaupt ein Immobilienerwerb erfolgen sollte.
Länder wollen Enteignungen von Wohnungen Grenzen setzen
Mehrere Bundesländer wollen die Vergesellschaftung großer Wohnungsbestände erschweren. Sie warnen vor Unsicherheit für Investoren und sehen Risiken für den Wohnungsbau. Nun soll der Bund für mehr Klarheit sorgen.
Bayern und Nordrhein-Westfalen haben für die Sonderbauministerkonferenz eine Beschlussvorlage eingebracht, die Vergesellschaftungen von Wohnungen bundesweit stärker begrenzen soll. Hintergrund sind die anhaltenden Debatten in Berlin über die Enteignung großer Wohnungsunternehmen. Die Länder fordern von der Bundesregierung klare gesetzliche Vorgaben zur Auslegung von Artikel 15 des Grundgesetzes, der Vergesellschaftungen grundsätzlich ermöglicht. Aus Sicht der Initiatoren schrecken solche Debatten Investoren und Finanzierer ab und bremsen den Wohnungsbau. Statt Eingriffen in Eigentumsrechte setzen die Länder auf bessere Rahmenbedingungen für private Investitionen. Dazu zählen unter anderem attraktivere steuerliche Anreize für den Neubau von Mietwohnungen.
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Wärmepumpen werden im Neubau zur dominierenden Heiztechnik
Die Wärmepumpe hat sich im Neubau endgültig durchgesetzt. Neue Zahlen zeigen, wie stark sich die Heiztechnik in den vergangenen Jahren verändert hat. Im Gebäudebestand sieht das Bild jedoch noch ganz anders aus.
Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, wurden 2025 rund 74% der fertiggestellten Wohngebäude überwiegend mit Wärmepumpen beheizt. Damit hat sich ihr Anteil innerhalb von zehn Jahren mehr als verdoppelt. Insgesamt setzen inzwischen knapp vier von fünf Neubauten auf erneuerbare Energien als wichtigste Heizquelle. Gleichzeitig verliert Erdgas im Neubau deutlich an Bedeutung und kommt nur noch in gut jedem zehnten neuen Wohngebäude zum Einsatz. Im Bestand dominieren dagegen weiterhin fossile Energieträger. Laut Zensus 2022 werden mehr als die Hälfte der Wohngebäude mit Erdgas und rund ein Viertel mit Heizöl beheizt. Das zeigt, wie groß der Unterschied zwischen Neubau und Bestandsmarkt inzwischen ist.
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MagazinIst das Ende des Verkäufermarkts bereits in Sicht?

