15.06.2026
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Bundestag beschließt Aus für Maklerweiterbildung
Für Immobilienmakler entfällt eine zentrale Berufspflicht. Nach der politischen Debatte der vergangenen Wochen ist die Entscheidung nun gefallen. Für Immobilienverwalter bleibt die Regelung dagegen bestehen.
Der Bundestag hat im Rahmen des Bürokratierückbaugesetzes die Abschaffung der Fortbildungspflicht für Immobilienmakler beschlossen. Bislang mussten Makler innerhalb von drei Jahren 20 Stunden Weiterbildung nachweisen. Ziel der Änderung ist es, bürokratischen Aufwand zu reduzieren. Für Wohnimmobilienverwalter bleibt die Fortbildungspflicht hingegen bestehen. Auch die Nachweispflichten sollen vereinfacht werden. Die Abschaffung war bereits vom Wirtschaftsausschuss empfohlen worden und ist nun politisch beschlossen. Damit entfällt für Makler eine Vorgabe, die seit 2018 Bestandteil der gewerberechtlichen Anforderungen an den Berufsstand war.
Immobilienstimmung rutscht wieder ins Minus
Die Stimmung in der Immobilienwirtschaft hat sich deutlich verschlechtert. Vor allem die Erwartungen der Marktteilnehmer brechen ein. Besonders angespannt bleibt die Lage im Wohnungsmarkt.
Der vom Zentralen Immobilien Ausschuss (ZIA) und dem Institut der deutschen Wirtschaft (IW) erhobene Immobilienstimmungsindex ist im zweiten Quartal 2026 um 17,5 Punkte auf minus 2,0 Punkte gefallen. Ausschlaggebend sind vor allem deutlich schlechtere Geschäftserwartungen. Im Wohnsegment sank der Erwartungswert auf minus 22,9 Punkte. Als Belastungsfaktoren nennen die Studienautoren geopolitische Unsicherheiten, die weitere Zinsentwicklung sowie Diskussionen über zusätzliche Eingriffe in den Mietmarkt. Besonders schwierig bleibt die Situation für Projektentwickler, die unter hohen Bau- und Finanzierungskosten leiden. Gleichzeitig gewinnen Bestandssanierungen, Seniorenwohnen und Rechenzentren als Investitionsziele an Bedeutung. Die Daten stammen aus einer Befragung von ZIA und IW.
Bundesrat fordert Änderungen am Heizungsgesetz
Das neue Heizungsgesetz sorgt weiter für Streit. Die Länder verlangen an mehreren Stellen Änderungen, nachdem der Bundestag den Entwurf erstmals beraten hat.
Der Bundestag hat das neue Gebäudemodernisierungsgesetz in erster Lesung beraten. Parallel hat der Bundesrat eine Stellungnahme mit mehreren Änderungsvorschlägen verabschiedet. Die Länder fordern unter anderem Erleichterungen für große Wohnungsunternehmen bei der Erreichung der Klimaziele sowie einen besseren Schutz von Mietern vor steigenden CO₂-Kosten. Das Gesetz soll die bisherige 65-Prozent-Regel beim Heizungstausch ersetzen und den Einbau neuer Gas- und Ölheizungen unter bestimmten Voraussetzungen weiter ermöglichen. Nach der ersten Lesung wird der Entwurf nun in den Ausschüssen beraten. Anschließend entscheidet der Bundestag über das Gesetz.
Enteignung großer Wohnkonzerne könnte teuer werden
Die Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen bleibt eines der umstrittensten Themen der Wohnungspolitik. Befürworter und Gegner streiten weiter über Nutzen und Folgen eines solchen Eingriffs. Neue Berechnungen geben der Debatte nun zusätzlichen Stoff.
Eine neue Analyse der Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft PwC, die dem Handelsblatt vorab vorliegt, bewertet die möglichen Folgen einer Enteignung von mehr als 200.000 Wohnungen in Berlin kritisch. Die Autoren kommen zu dem Schluss, dass ein solcher Schritt vor allem Kosten verursachen würde, ohne das Wohnungsangebot zu erhöhen. Zudem könnten hohe Entschädigungszahlungen öffentliche Mittel binden, die für Neubau oder andere wohnungspolitische Maßnahmen fehlen. Die Studie warnt außerdem vor negativen Auswirkungen auf Investitionen in den Wohnungsmarkt.
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