01.07.2026
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Trotz hoher Zinsen: Immobilienpreise steigen weiter
Die Angebotspreise für Häuser und Eigentumswohnungen sind im zweiten Quartal erneut gestiegen. Trotz hoher Bauzinsen zeigt sich der Markt überraschend stabil. Wie lange dieser Trend noch anhält, bleibt jedoch offen.
Nach aktuellen Daten des immowelt Preiskompass sind die bundesweiten Angebotspreise für Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen zwischen April und Juni jeweils um 1,0 Prozent gestiegen. Besonders bei Bestandshäusern setzte sich der Aufwärtstrend in 14 der 15 größten Städte fort, nachdem zu Jahresbeginn teilweise noch Preisrückgänge verzeichnet wurden. Auch Eigentumswohnungen verteuerten sich in den meisten Großstädten. Als Hauptgrund gilt das weiterhin knappe Angebot infolge zu geringer Bautätigkeit. Gleichzeitig verschlechtern hohe Bauzinsen die Finanzierbarkeit von Wohneigentum deutlich. Die gestiegenen Finanzierungskosten könnten den Preisauftrieb in den kommenden Monaten zunehmend bremsen.
Justizministerin verteidigt Mietpreisbremse und plant Mietenpaket
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig verteidigt die verlängerte Mietpreisbremse und kündigt mit einem zweiten Mietenpaket neue Regeln für möblierte Wohnungen und Kurzzeitvermietung an, während sie zugleich ein wachsendes Problem für private Vermieter einräumt.
Im Interview mit Web.de verteidigt Hubig die bis Ende 2029 verlängerte Regelung gegen den Vorwurf, sie wirke nicht, und verweist auf Untersuchungen, wonach Mieten in Gebieten mit Mietpreisbremse langsamer steigen. Ihr zweites Mietenpaket soll Kurzzeitvermietung regulieren und bei möblierten Wohnungen den Möblierungszuschlag transparent machen, damit sich die Bremse leichter durchsetzen lässt. Bei Indexmieten will die Koalition starke Steigerungen in Phasen hoher Inflation begrenzen. Für mehr Wohnraum setzt die Ministerin mit Bauministerin Hubertz auf den günstigeren Gebäudetyp E. Zugleich räumt sie ein, dass laut einer Umfrage zwei Drittel der privaten Vermieter über einen Rückzug nachdenken, und betont, Vermieten müsse attraktiv bleiben.
Bis zu 30.000 Euro für neue Wohnungen
Ab sofort unterstützt der Bund die Umnutzung leerstehender Gewerbeimmobilien zu Wohnraum. Das Programm soll den Wohnungsbau ankurbeln, stößt bei Experten aber auch auf Zweifel.
Seit heute können Investoren und private Eigentümer Zuschüsse für den Umbau von Gewerbeimmobilien zu Wohnungen beantragen. Der Bund zahlt bis zu 30.000 Euro für jede neu entstehende Wohnung. Gefördert werden beheizte Gebäude, die bisher nicht zum Wohnen genutzt wurden. Außerdem muss nach dem Umbau ein bestimmter Energiestandard erreicht werden. Für das Programm stehen 2026 insgesamt 300 Millionen Euro bereit. Experten begrüßen den Ansatz, halten die Förderung wegen hoher Umbaukosten aber teilweise für zu niedrig. Auch die Vorgaben beim Energiestandard gelten als anspruchsvoll. Vereinfachte Genehmigungen sollen den Umbau zusätzlich erleichtern.
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Büros bleiben kühl, neue Wohnungen schwitzen
Während Hitzewellen längst zum deutschen Sommer gehören, bleibt der Wohnungsneubau bei der Kühlung erstaunlich zurückhaltend, denn nur ein kleiner Bruchteil der neuen Wohngebäude wird überhaupt mit einer Kühltechnik ausgestattet.
Laut Statistischem Bundesamt verfügten 2025 nur 4,3 Prozent der fertiggestellten Wohngebäude über eine Anlage zur Kühlung, also etwa jedes zwanzigste Gebäude. Immerhin hat sich der Anteil binnen zehn Jahren mehr als verdoppelt, 2015 lag er noch bei 1,9 Prozent. Zur Kühltechnik zählen dabei nicht nur klassische Klimaanlagen, sondern auch Deckenkühlungen oder Fußbodenheizungen mit Kühlfunktion. Deutlich häufiger sind Gewerbe- und Sonderbauten klimatisiert. Bei Büro- und Verwaltungsgebäuden wurde mehr als jedes dritte neue Gebäude gekühlt, ähnlich oft im Bildungs- und Gesundheitsbereich. Sozialbauten wie Kitas oder Pflegeeinrichtungen blieben mit 14,5 Prozent dagegen deutlich zurück.
Heizungstausch in WEG: Wie sich Eigentümer mehr Förderung sichern
Beim Heizungstausch in Eigentümergemeinschaften verschenken viele Eigentümer bares Geld, weil sie sich allein auf den Förderantrag der Gemeinschaft verlassen und die persönlichen Zusatzboni übersehen, mit denen sich der Zuschuss noch einmal deutlich erhöhen lässt.
Wie das Ratgeberportal Finanztip erläutert, stellt die Gemeinschaft zunächst nur einen Basisantrag bei der KfW und erhält Grundförderung und Effizienzbonus von zusammen 35 Prozent. Selbstnutzende Eigentümer können zusätzlich eigene Boni beantragen, etwa den Geschwindigkeitsbonus von 20 Prozent bei einem Tausch bis Ende 2028 und den Einkommensbonus von 30 Prozent bei einem Jahreseinkommen bis 40.000 Euro. Möglich sind maximal 70 Prozent Zuschuss. In einem Beispiel mit acht Wohneinheiten verdoppelt sich die Förderung pro Partei von rund 5.300 auf gut 10.500 Euro. Eigentümer sollten ihre Voraussetzungen schon vor dem Beschluss prüfen und Angaben frühzeitig bei der Verwaltung anfordern.
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