03.08.2026
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Teure Randlagen: Hier trifft es Familien am härtesten
Wer an teure Berliner Mieten denkt, hat oft die bekannten Szene-Kieze im Kopf. Eine aktuelle Auswertung zeigt jedoch ein anderes Bild und macht deutlich, wo Familien wirklich am stärksten belastet sind.
Die Auswertung von immowelt vergleicht die Neuvertragsmieten einer typischen 90 Quadratmeter Wohnung mit dem Einkommen dreiköpfiger Familien in 93 Berliner Ortsteilen. Die höchste Wohnkostenquote weist die Gropiusstadt mit 44,3 Prozent auf, gefolgt von Neu-Hohenschönhausen mit 41,5 Prozent, Britz mit 39,7 Prozent und Reinickendorf mit 39,3 Prozent. Nur vier der untersuchten Ortsteile liegen unter einer Quote von 30 Prozent. Selbst im günstigsten Ortsteil Staaken müssen Familien mehr als ein Viertel des Einkommens für die Warmmiete aufbringen. Rund 84 Prozent der Berliner Bevölkerung leben zur Miete.
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Umwelthilfe kündigt Verfassungsbeschwerde gegen Heizungsgesetz an
Kaum ist das neue Gebäudemodernisierungsgesetz verabschiedet, regt sich juristischer Widerstand. Eine Umweltorganisation sieht die Klimaziele in Gefahr und kündigt einen wichtigen rechtlichen Schritt an.
Die Deutsche Umwelthilfe will das neue Gebäudemodernisierungsgesetz vor dem Bundesverfassungsgericht anfechten. Im September soll die Verfassungsbeschwerde eingereicht werden. Kritikpunkt ist, dass auch nach 2044 weiterhin Öl- und Gasheizungen eingebaut werden dürfen, sofern diese ab 2029 einen steigenden Anteil klimaneutraler Brennstoffe nutzen. Für bestehende Heizungen soll ab 2028 eine sogenannte Grüngasquote gelten, die zunächst bei einem Prozent liegt. Die frühere Vorgabe von 65 Prozent erneuerbaren Energien für neue Heizungen entfällt damit. Besonders Mieter tragen laut der Umwelthilfe ein hohes Kostenrisiko, da sie keinen Einfluss auf die eingebaute Heiztechnik haben. Wird die Beschwerde angenommen, kann eine Gerichtsentscheidung bis zu anderthalb Jahre dauern.
Keine Meldepflicht für Schwangerschaft gegenüber Vermieter
Bei der Wohnungssuche und im laufenden Mietverhältnis stellen sich für werdende Eltern häufig rechtliche Fragen. Aktuelle Klarstellungen zum Mietrecht sorgen nun für mehr Sicherheit und zeigen klare Grenzen für Vermieter auf.
Klauseln in Mietverträgen, die eine Meldepflicht bei Schwangerschaft vorsehen, sind unwirksam, da sie unzulässig in die Persönlichkeitsrechte eingreifen. Auch im Bewerbungsprozess für eine Wohnung dürfen Fragen zur Familienplanung nicht gestellt werden, eine wahrheitsgemäße Antwort ist nicht verpflichtend. Ein Neugeborenes darf ohne Zustimmung des Vermieters in die Wohnung aufgenommen werden, da dies zum vertragsgemäßen Gebrauch zählt. Eine Information des Vermieters nach der Geburt wird dennoch empfohlen, etwa wenn Nebenkosten nach Personenzahl abgerechnet werden. Ein automatischer Kündigungsschutz besteht für Schwangere nicht, die Härteklausel nach Paragraf 574 BGB kann im Kündigungsfall aber greifen.
So soll die Stadt der Zukunft aussehen: höher, dichter, grüner
Steigende Bauzinsen, Flächenknappheit und mehr Hitzetage verändern die Anforderungen an künftige Wohngebäude. Ein Immobilienentwickler erklärt im Interview, mit welchen Konzepten Projektentwickler und Bauträger auf diese Herausforderungen reagieren.
Gordon Gorski, Chef der Bayerischen Hausbau Development, plädiert für eine Nachverdichtung ohne Verlust von Grünflächen. Statt 10.000 sollen künftig nur noch 5.000 Quadratmeter Gebäudegrundfläche bebaut werden, der übrige Platz wächst in die Höhe. Holzhybridgebäude mit vorgefertigten Teilen verkürzen die Bauzeit von bislang 24 bis 30 auf 15 Monate. Wegen gestiegener Bauzinsen werden Grundrisse zunehmend kompakter geplant, da zusätzliche Fläche die Gesamtkosten deutlich erhöht. Auch Künstliche Intelligenz soll künftig einen Großteil der Planung etwa von Grundrissen und Haustechnik übernehmen. Zudem rechnet Gorski in drei bis fünf Jahren mit dem Einsatz von Exoskeletten auf Baustellen.
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