07.08.2026
Ihr News-Update für die erfolgreiche
Wohnungspreise steigen kaum noch, erste Großstädte rutschen ins Minus
Der Aufwärtstrend am Wohnungsmarkt verliert an Kraft. Während Kaufpreise vielerorts nur noch leicht zulegen, geraten einzelne Großstädte bereits ins Minus. Die Inflation schmälert den realen Wertzuwachs zusätzlich.
Nach Auswertung des Kiel Instituts für Weltwirtschaft stiegen die Kaufpreise von Eigentumswohnungen im zweiten Quartal gegenüber dem Vorquartal um 0,3 Prozent. Einfamilienhäuser verteuerten sich um 1,8 Prozent. Unter den acht größten Städten lag Düsseldorf bei Wohnungen mit 1,2 Prozent vorn, während Stuttgart einen Rückgang von 1,6 Prozent verzeichnete. Für Berlin, Hamburg und München lagen zunächst keine Daten vor. Inflationsbereinigt sanken die Wohnungspreise um 0,9 Prozent. Grundlage ist der Greix, für den das Institut Transaktionsdaten von Gutachterausschüssen aus mehr als 20 größeren Städten und drei Kreisen auswertet. Das Institut der deutschen Wirtschaft führt die schwächere Dynamik zudem auf gestiegene Zinsen zurück, die Finanzierungen verteuern und die Nachfrage dämpfen.
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Verwalter des Jahres zeigt, wie moderne Verwaltung geht
Die Gundlach Haus- und Grundstücksverwaltung wurde beim Deutschen Immobilienpreis 2026 als „Verwalter des Jahres“ ausgezeichnet. Bei der Preisverleihung spricht Alexander Bremer, Leiter der Haus- und Grundstücksverwaltung, über digitale Prozesse und die Zukunft der Branche.
Jeder vierte Erwerbstätige setzt auf Betongold bei der Altersvorsorge
Die eigene Immobilie bleibt für viele Erwerbstätige ein zentraler Baustein der Ruhestandsplanung. Doch hohe Kaufpreise, Finanzierungskosten und spätere Sanierungen begrenzen den Zugang und können die erhoffte Entlastung im Alter schmälern.
Eine repräsentative YouGov Umfrage im Auftrag der Postbank zeigt, dass 24 Prozent der Erwerbstätigen mit Wohneigentum für den Ruhestand vorsorgen. Bei Rentnern sind es 22 Prozent. Besonders verbreitet ist diese Strategie bei Haushalten mit mindestens 2.500 Euro Nettoeinkommen im Monat, dort liegt der Anteil bei 29 Prozent. Unterhalb dieser Schwelle sind es nur zehn Prozent. Entscheidend für den finanziellen Nutzen ist, dass das Eigenheim bis zum Renteneintritt weitgehend entschuldet ist. Dann sinken die laufenden Wohnkosten deutlich. Gleichzeitig bleiben Nebenkosten, notwendige Rücklagen und eingeschränkte Flexibilität wichtige Faktoren. Die Umfrage basiert auf 2.059 Befragten im April 2026.
Check24 beendet Vermittlung von Baufinanzierungen
Das Vergleichsportal Check24 zieht sich aus der eigenen Vermittlung von Baufinanzierungen zurück. Kunden sollen Finanzierungen künftig über einen bislang unbekannten Partner abschließen können.
Check24 begründet den Schritt mit wirtschaftlichen und strategischen Faktoren. Der Bereich ist innerhalb des Unternehmens vergleichsweise klein, besitzt wegen der großen Markenreichweite aber hohe Bedeutung für Kreditgeber. Künftig will das Portal Baufinanzierungen nur noch gemeinsam mit einem Partner vermitteln, dessen Name noch nicht feststeht. Nach Informationen aus dem Unternehmensumfeld sind rund 150 Mitarbeiter betroffen. Sie erhielten alternative Stellenangebote oder Abwicklungsvereinbarungen. Der Rückzug fällt in eine schwache Marktphase. Laut Barkow Consulting wurden im Mai private Immobilienkredite im Volumen von 17,2 Milliarden Euro neu vermittelt. Das war der niedrigste Stand seit Dezember 2024. Höhere Zinsen, steigende Immobilienpreise und wirtschaftliche Unsicherheit belasten die Nachfrage.
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Bundesweite Solarpflicht startet 2027 und erreicht Wohnhäuser ab 2030
Deutschland führt erstmals eine bundesweit einheitliche Solarpflicht ein. Sie betrifft zunächst neue Gebäude außerhalb des Wohnbereichs, später auch größere Bestandsgebäude und ab 2030 sämtliche neuen Wohnhäuser.
Ab 2027 muss jeder Neubau, der nicht überwiegend zum Wohnen dient und mehr als 250 Quadratmeter Nutzfläche hat, mit einer Solaranlage ausgestattet werden. Für neue öffentliche Nichtwohngebäude wie Schulen, Rathäuser oder Verwaltungsgebäude gilt die Pflicht unabhängig von ihrer Größe. Ab 2028 werden auch größere Bestandsgebäude erfasst. Für private Nichtwohngebäude ab 500 Quadratmetern greift die Vorgabe bei umfangreichen Änderungen. Ab 2030 gilt sie zudem für neue Wohngebäude und angrenzende überdachte Parkplätze. Ausnahmen sind möglich, wenn eine Anlage technisch nicht umsetzbar, funktional ungeeignet oder wirtschaftlich unzumutbar ist. Die Bundesländer dürfen strengere Regeln festlegen. Das sieht § 106 des Gebäudemodernisierungsgesetzes vor.
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