10.08.2026
Ihr News-Update für die erfolgreiche
Diese BGH-Urteile bedrohen die Maklerprovision
Mehrere Entscheidungen des Bundesgerichtshofs können Provisionsansprüche vollständig zunichtemachen. Eine neue Beitragsreihe beleuchtet aktuell relevante Urteile im Maklerrecht. Den Auftakt macht ein Fall zu einem alltäglichen Detail im digitalen Maklergeschäft.
Bereits ein falscher Button auf der Buchungsseite kann den Provisionsanspruch zerstören. Laut BGH ersetzt ein Button mit der Aufschrift „Senden“ den gesetzlich vorgeschriebenen ausdrücklichen Zahlungshinweis nicht. Ohne diesen Hinweis kommt nach Ansicht des Gerichts kein wirksamer Vertrag zustande, und ohne Vertrag entfällt auch der Provisionsanspruch komplett. Betroffen sind vor allem digitale Vermittlungsprozesse mit Online-Buchungsfunktion. Ein anderes BGH-Urteil betrifft die Aufteilung der Provision zwischen Käufer und Verkäufer: Wer hier mehr als 50 Prozent auf eine Seite abwälzt, verliert den gesamten Provisionsanspruch. Ein weiteres Urteil klärt, wann eine Immobilie als Einfamilienhaus gilt. Entscheidend ist demnach nicht der Grundriss, sondern wofür der Käufer das Objekt tatsächlich nutzen will. Makler müssen ihre Verträge entsprechend ausrichten – andernfalls sorgt der falsche Rechtsrahmen für den Verlust der Provision.
Bund kürzt Förderung für energetische Sanierung deutlich
Die Bundesregierung streicht die Zuschüsse für die Sanierung von Mehrfamilienhäusern spürbar zusammen. Betroffen sind vor allem Vermieter und Wohnungsunternehmen. Gleichzeitig gelten teils strengere Anforderungen an die Maßnahmen.
Bislang wurde jede Wohneinheit mit bis zu 30.000 Euro förderfähigen Kosten unterstützt. Künftig gilt dieser Betrag nur noch für die erste Einheit, ab der zweiten sinkt er auf 15.000 Euro, ab der siebten auf 8.000 Euro. Bei einem Gebäude mit zwölf Wohnungen sinken die förderfähigen Kosten damit von 360.000 auf 153.000 Euro. Zusätzlich entfallen für beliebte Effizienzhausklassen die bisherigen Tilgungszuschüsse weitgehend, es bleiben nur noch Zinsvergünstigungen. Für alle übrigen Effizienzklassen sinken die Tilgungszuschüsse um 10 Prozent. Das Bundeswirtschaftsministerium begründet den Schritt mit Effizienzeffekten bei größeren Sanierungsvorhaben und einer soliden Haushaltsführung.
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Einspeisevergütung für Solaranlagen bleibt länger als erwartet
Ein sofortiger Förderstopp für kleine Photovoltaikanlagen ist vom Tisch. Wer jetzt noch handelt, kann sich weiterhin planbare Erträge über viele Jahre sichern. Entscheidend ist dabei vor allem der Zeitpunkt der Inbetriebnahme.
Für Anlagen, die bis zum Jahresende in Betrieb gehen, bleibt es bei einer festen Einspeisevergütung von bis zu 20 Jahren. Seit dem 1. August gelten dafür neue Sätze, bei einer Anlage bis 10 Kilowattstunden etwa 7,7 Cent je Kilowattstunde bei Teileinspeisung und 12,2 Cent bei Volleinspeisung. Ab dem kommenden Jahr beginnt der Übergang zu einer befristeten Zahlung, die je nach Anlagengröße zwischen 2027 und 2030 greift und ab 2031 ganz entfällt. Neben der Vergütung locken günstige Kredite für die Finanzierung der Gesamtkosten sowie regionale Zuschüsse einzelner Länder und Kommunen. Zusätzlich bleiben bestehende steuerliche Vorteile bei Anschaffung und Installation kleinerer Anlagen erhalten.
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Immobilienpreise an deutschen Seen steigen weiter
Wohnen am Wasser bleibt gefragt, die Preise entwickeln sich 2026 aber sehr unterschiedlich. Ein aktueller Marktüberblick zeigt, wo Käufer am tiefsten in die Tasche greifen müssen und wo sich noch günstigere Alternativen finden.
Grundlage der Zahlen ist der aktuelle Seereport von Von Poll Immobilien für das erste Halbjahr 2026. Am teuersten ist weiterhin der Tegernsee mit durchschnittlich 9.876 Euro pro Quadratmeter, gefolgt vom Starnberger See mit 8.718 Euro und dem Ammersee mit 7.372 Euro. Den stärksten Preisanstieg im Jahresvergleich verzeichnet der Eibsee mit 8,2 Prozent, während Chiemsee und Königssee mit minus 4,3 beziehungsweise minus 4,9 Prozent nachgeben. Deutlich günstiger wird es abseits der bayerischen Top-Lagen, etwa an der Bleilochtalsperre in Thüringen mit rund 1.661 Euro pro Quadratmeter, dort allerdings mit dem höchsten Preisanstieg von 9,6 Prozent. Entscheidend für den Kaufpreis bleiben laut Report vor allem Mikrolage, Seezugang und Energieeffizienz der Immobilie.
EU-Regeln machen intelligente Lichtsteuerung zur Pflicht
Nichtwohngebäude müssen künftig strengere Vorgaben bei der Gebäudetechnik erfüllen. Die europäische Gebäuderichtlinie rückt intelligente Lichtsteuerung stärker in den Fokus. Für Eigentümer und Betreiber stellt sich nicht mehr die Frage ob, sondern wie Licht klug gesteuert wird.
Die neue EU-Vorgabe verlangt, dass Beleuchtung künftig eng mit anderen Gebäudetechniken wie Heizung, Lüftung oder Sonnenschutz zusammenarbeitet, statt wie bisher getrennt betrieben zu werden. Ziel ist es, Licht nur dann einzuschalten, wenn es tatsächlich gebraucht wird, etwa je nach Tageslicht oder Raumnutzung. Das spart Energie und verbessert gleichzeitig den Komfort für die Menschen im Gebäude. Besonders anspruchsvoll wird die Umsetzung in älteren Bestandsgebäuden, wo die verschiedenen technischen Systeme bislang oft nicht miteinander vernetzt sind. Für Eigentümer und Betreiber lohnt sich deshalb ein früher Blick auf die eigene Gebäudetechnik, um spätere Nachrüstkosten zu vermeiden.
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