25.08.2026
Ihr News-Update für die erfolgreiche
BGH-Urteil: Baupflicht verpasst, Grundstück zurück
Wer ein vergünstigtes Grundstück nicht fristgerecht bebaut, muss mit dessen Rückgabe rechnen. Der BGH hat nun geklärt, wann Gemeinden ihr vertragliches Wiederkaufsrecht ausüben können.
Im entschiedenen Fall hatte eine bayerische Gemeinde ein Grundstück 2019 unter Verkehrswert verkauft. Die Käuferin sollte innerhalb von vier Jahren ein Einfamilienhaus errichten. Nachdem sie wegen finanzieller Schwierigkeiten eine fünfjährige Verlängerung beantragt hatte, lehnte die Gemeinde ab und machte später ihr Wiederkaufsrecht geltend. Der BGH hielt dies für fristgerecht. Die vereinbarte sechsmonatige Ausübungsfrist begann frühestens mit der Ablehnung des Verlängerungsantrags. Gemeinden müssen zunächst ermessensgerecht prüfen können, ob sie eine Fristverlängerung gewähren. Einen Rücktritt vom Kaufvertrag erlaubt die versäumte Bebauung dagegen grundsätzlich nicht. Die Bauverpflichtung ist laut BGH regelmäßig nur eine Obliegenheit, keine einklagbare Hauptpflicht des Käufers.
Gasspeicher deutlich leerer: Wohnungswirtschaft warnt vor Winterrisiko
Deutschlands Gasspeicher sind Mitte August deutlich schwächer gefüllt als vor einem Jahr. Für die Wohnungswirtschaft wächst damit das Risiko, dass eine längere Kälteperiode die Versorgung im Winter belastet.
Nach Daten von Gas Infrastructure Europe waren die deutschen Gasspeicher am 11. August zu 48,72 Prozent gefüllt und damit rund 16 Prozentpunkte weniger als ein Jahr zuvor. Der GdW fordert deshalb von Bundesregierung, Bundesnetzagentur und Bundestag Maßnahmen zur Absicherung der Versorgung. Besonders kritisch könnte laut Verband eine längere Kälteperiode im Januar oder Februar werden. Gesetzlich sollen die Speicher bis 1. November einen Füllstand von 80 Prozent erreichen. Der Deutsche Verein des Gas- und Wasserfaches hält bei der derzeitigen Einspeicherung jedoch nur rund 60 Prozent für möglich. Der GdW verlangt deshalb einen schnelleren Aufbau der strategischen Gasreserve sowie einen lückenlosen Schutz von Haushalten auch bei Fernwärme und Contracting.
Offene Immobilienfonds geraten unter Verkaufsdruck
Die meisten Immobilieneigentümer verkaufen weiterhin freiwillig. Bei offenen Immobilienfonds zeigt sich jedoch ein völlig anderes Bild, denn anhaltende Mittelabflüsse erhöhen dort den Verkaufsdruck deutlich.
Eine Auswertung von JLL zu Immobilientransaktionen in Deutschland von 2024 bis zum ersten Halbjahr 2026 zeigt, dass gut 70 Prozent des analysierten Verkaufsvolumens auf freiwillige Veräußerungen entfielen. 17 Prozent erfolgten unter finanziellem Druck, weitere zehn Prozent im Zuge von Insolvenzen. Besonders auffällig sind offene Immobilienpublikumsfonds. Dort wurden 93 Prozent des untersuchten Volumens aus finanziellem Druck verkauft. Ursache sind vor allem anhaltende Mittelabflüsse. Laut Morningstar zogen Anleger von Januar bis Juli 2026 netto rund 3,7 Milliarden Euro ab. Zusätzlich erhöhen Refinanzierungsprobleme den Druck. JLL erwartet deshalb im weiteren Jahresverlauf mehr forcierte Verkäufe, vielfach jedoch in geordneten Verkaufsprozessen.
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Wohnen im Gewerbegebiet scheitert oft am Baurecht
Wohnungen über Supermärkten oder neben Gewerbebetrieben könnten knappe Flächen besser nutzen. Doch bestehende Schutzvorschriften und mögliche Konflikte mit Unternehmen erschweren viele Projekte.
In Bayern gibt es mehrere Ansätze, Gewerbeflächen zusätzlich für Wohnungen zu nutzen. Projekte scheitern jedoch teilweise an der Baunutzungsverordnung und am hohen Schutz der Bewohner vor Lärm und Emissionen. Die Bayerische Staatsregierung fordert deshalb lockerere Regeln für eine Mischung aus nicht störendem Gewerbe und Wohnen. Der Bund hat entsprechende Vorschläge bislang nicht umgesetzt. Dass solche Konzepte funktionieren können, zeigt ein Projekt in Wörthsee mit knapp 20 Wohnungen über einem Supermarkt. Dort begrenzen feste Lieferzeiten und baulicher Schallschutz die Belastung. Bei bestehenden Gewerbegebäuden kommen weitere Hürden hinzu, etwa fehlende Tragfähigkeit für zusätzliche Geschosse und der vorgeschriebene Stellplatzbedarf.
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