27.08.2026
Ihr News-Update für die erfolgreiche
Hauptstadt der Singles: Wohnen in Berlin bleibt bezahlbar – solange man allein lebt
Trotz gestiegener Mieten können sich Singles mit mittlerem Einkommen kleine Wohnungen in Berlin weiterhin leisten. Für Familien kippt die Rechnung jedoch fast flächendeckend.
Eine Analyse von immowelt zeigt deutliche Unterschiede nach Haushaltsgröße. Grundlage sind eine 40 Quadratmeter große Wohnung und das Berliner Mediannettoeinkommen von 2.835 Euro netto im Monat. In allen 93 untersuchten Ortsteilen bleibt die Warmmiete bei einer Neuanmietung unter 30 Prozent des Einkommens. Selbst in Wilmersdorf werden durchschnittlich 812 Euro fällig. Anders ist die Lage für Familien. Bei einer 90 Quadratmeter großen Wohnung liegt die Wohnkostenquote in 89 von 93 Ortsteilen über der 30 Prozent Marke. Gleichzeitig zieht es Familien verstärkt nach Brandenburg. Die amtliche Wanderungsstatistik zeigt dort Zugewinne vor allem bei Kindern sowie bei 30- bis unter 45-Jährigen.
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Betriebsprüfung ohne Panik: Was tun, wenn die Behörde anklopft?
Betriebsprüfung, Geldwäscheprüfung, Sozialversicherung, Finanzamt: Innerhalb weniger Jahre bekam es Citigrund Immobilien mit gleich vier Behördenprüfungen zu tun. Geschäftsführerin Edith Schwimmer erzählt im immowelt Podcast, wie sie sich vorbereitet hat, was die Prüfer wirklich sehen wollen und wie Makler sich auf den Ernstfall schon heute vorbereiten können.
Bund plant staatliche Wohnungsbaugesellschaft für mehr Neubau
Die Bundesregierung will den schwachen Wohnungsbau mit einem neuen Instrument beleben. Eine staatliche Gesellschaft soll größere Bauaufträge bündeln und vor allem serielles Bauen voranbringen.
Bundesbauministerin Verena Hubertz will im Herbst gemeinsam mit Bundesfinanzminister Lars Klingbeil ein Konzept für die neue staatliche Wohnungsbaugesellschaft vorlegen. Die Gesellschaft soll weder Behörde noch eigene Baufirma sein, sondern Bauleistungen im großen Stil vergeben. Ein Schwerpunkt soll auf serieller Produktion liegen, um Wohnungen schneller und unabhängig von Witterungsbedingungen errichten zu können. Parallel will die Bundesregierung Vorschriften und Normen abbauen und die Zusammenarbeit der Bundesländer verbessern, damit entsprechende Bauverfahren rechtlich einfacher umgesetzt werden können. Hubertz verwies zudem auf zuletzt steigende Baugenehmigungszahlen. Die geplante Gesellschaft war zuvor im Koalitionsausschuss vereinbart worden.
Wohnungsbau bricht ein und kostet Milliarden
Der Einbruch beim Wohnungsbau belastet nicht nur die Immobilienbranche. Laut einer neuen Studie fehlen inzwischen 1,35 Millionen Wohnungen und die schwache Bautätigkeit bremst auch Konjunktur und Beschäftigung.
Der Bau-Monitor 2026 des Pestel Instituts im Auftrag des Bundesverbands Deutscher Baustoff Fachhandel beziffert die wirtschaftlichen Folgen des Wohnungsbaurückgangs deutlich. 2025 wurden laut Statistischem Bundesamt 206.600 Wohnungen fertiggestellt. Im Vergleich zu einer stabilen Bautätigkeit von rund 300.000 Einheiten errechnet die Studie für den Bau einen Nettoumsatzverlust von 26,9 Milliarden Euro. Das Bruttoinlandsprodukt sei dadurch um 0,6 Prozentpunkte niedriger ausgefallen, die Steuereinnahmen um rund sieben Milliarden Euro. Zugleich fehlten bundesweit 1,35 Millionen Wohnungen. Zwar stiegen die Baugenehmigungen im ersten Halbjahr 2026 um 15,1 Prozent, für das Gesamtjahr erwartet die Branche dennoch nur 185.000 Neubauwohnungen.
Urteil: Glasfaser im Mietshaus nur mit Zustimmung des Eigentümers
Ein Telekommunikationsanbieter ließ in einem Mehrfamilienhaus Glasfaser verlegen, obwohl die Eigentümerin nicht zugestimmt hatte. Das OLG Karlsruhe setzte dem Vorgehen klare Grenzen.
Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat entschieden, dass Telekommunikationsanbieter Glasfaserleitungen in Mehrfamilienhäusern nicht allein auf Grundlage eines Mietervertrags verlegen dürfen. Die Zustimmung des Eigentümers bleibt erforderlich. Zwar kann nach § 145 TKG eine Duldungspflicht bestehen, jedoch nur, wenn keine gleichwertige Infrastruktur vorhanden ist. Im konkreten Fall verfügte das Gebäude bereits über ein leistungsfähiges Netz, das den bestellten Anschluss deutlich abdeckte. Das Gericht ordnete deshalb den vollständigen Rückbau an und untersagte weitere Arbeiten ohne Zustimmung der Eigentümerin. Bei Verstößen droht ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro. Auch das europäische Gigabit-Recht ändere am Zustimmungserfordernis nichts.
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