02.09.2026
Ihr News-Update für die erfolgreiche
Doppelmakler behält Provision trotz Widerruf der anderen Partei
Widerruft eine Partei ihren Maklervertrag, verliert ein Doppelmakler nicht automatisch auch den Provisionsanspruch gegen die andere Seite. Der BGH zieht eine klare Grenze beim Halbteilungsgrundsatz.
Im entschiedenen Fall hatte ein Immobilienmakler sowohl mit der Verkäuferseite als auch mit dem Käufer eine Provision von jeweils 3,57 Prozent vereinbart. Die Verkäufer widerriefen ihren Vertrag mit dem Makler später wirksam, weil sie beim Abschluss, anders als der Käufer, keine Widerrufsbelehrung erhalten hatten. Der Interessent erwarb die Immobilie und verweigerte daraufhin ebenfalls die Zahlung der Provision. Dabei berief er sich auf den Halbteilungsgrundsatz nach § 656c BGB. Der BGH bestätigte jedoch den Provisionsanspruch gegen den Käufer. Fällt die Provision einer Partei durch einen Widerruf weg, muss die andere Partei weiterhin zahlen. Anders liegt der Fall, wenn der Makler einer Seite die Provision bewusst erlässt oder Unentgeltlichkeit vereinbart. Dann wirkt dies auch zugunsten der anderen Seite.
Neuer Inflationsschub erhöht den Druck auf Bauzinsen
Die Inflation in der Eurozone könnte im August deutlich anziehen. Damit wächst die Wahrscheinlichkeit weiterer Zinsschritte, die sich bereits vor einer Entscheidung auf Renditen und Finanzierungskosten auswirken können.
Für August wird ein Anstieg der Eurozone Inflation von 2,9 auf 3,3 Prozent erwartet. Entscheidend dürfte neben den Energiepreisen vor allem die Kerninflation sein, also die Teuerung ohne Energie und Nahrungsmittel. Zeigt sich auch bei Dienstleistungen und Waren stärkerer Preisdruck, könnte dies weitere Zinserhöhungen der Europäischen Zentralbank begünstigen. Die Märkte rechnen für die kommende Zinsentscheidung bereits mit einem weiteren Schritt. Für die Immobilienbranche ist vor allem die Entwicklung der Finanzierungskosten relevant. Steigende Erwartungen an weitere Zinserhöhungen können die Anleiherenditen und damit auch die Kosten für Immobilienkredite bereits erhöhen, bevor die Zentralbank tatsächlich handelt.
Jeder Dritte fürchtet, seine Miete bald nicht mehr zahlen zu können
Laut dem Mietenreport 2026 des Deutschen Mieterbunds sorgen sich 29 Prozent der Mieter, ihre Miete künftig nicht mehr bezahlen zu können. 58 Prozent berichten von gestiegenen Wohnkosten in den vergangenen zwölf Monaten. Grundlage ist eine repräsentative Forsa-Umfrage unter 1.021 Mietern. Wie sich die Belastung von Mietern von der Situation junger Eigentümer unterscheidet und wo es Parallelen gibt, zeigt ein Vergleich mit einer empirica-Studie auf immowelt. Der Mieterbund fordert deshalb unter anderem einen zeitweisen bundesweiten Mietenstopp und Bußgelder bei Verstößen gegen die Mietpreisbremse. Zugleich plant die Bundesregierung strengere Vorgaben für möblierte Wohnungen, Indexmietverträge und Kurzzeitvermietungen. Über den Gesetzentwurf muss der Bundestag noch entscheiden. Nach Angaben des Mieterbunds fehlen in Deutschland derzeit rund 1,4 Millionen Wohnungen.
Ostdeutsche Rentner wohnen häufiger zur Miete
Im Osten Deutschlands leben Ruheständler deutlich häufiger zur Miete als im Westen. Gleichzeitig fallen ihre Haushaltseinkommen etwas geringer aus und das Armutsrisiko im Alter bleibt bundesweit erhöht.
Nach Angaben des Statistischen Bundesamts lag das mittlere Haushaltseinkommen von Rentnern und Pensionären ab 65 Jahren zuletzt bei 2.270 Euro im Osten und 2.350 Euro im Westen. Deutlicher fällt der Unterschied bei der Wohnsituation aus. Während im Westen 61 Prozent der Ruheständler in der eigenen Immobilie leben, wohnen im Osten 56 Prozent zur Miete. Zudem stammen dort 96 Prozent des Haushaltseinkommens aus Renten und Pensionen, im Westen sind es 92 Prozent. Zusätzliche Einnahmen aus Vermietung oder Kapitalerträgen spielen im Westen eine größere Rolle. Bundesweit waren 18,9 Prozent der Menschen ab 65 Jahren im Ruhestand armutsgefährdet.



