03.09.2026
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Bauzinsen bei vier Prozent: Käufern drohen höhere Finanzierungskosten
Die Bauzinsen haben sich auf erhöhtem Niveau stabilisiert, zugleich rechnen viele Experten bis Jahresende mit einem weiteren Anstieg. Für Immobilienkäufer wird die Finanzierungsplanung damit anspruchsvoller.
Anfang August lagen die Bauzinsen für zehnjährige Darlehen laut Interhyp-Bankenpanel bei rund vier Prozent. Für die kommenden ein bis zwei Monate erwarten 67 Prozent der befragten Experten stabile Zinsen. Bis Ende 2026 rechnet jedoch die Hälfte mit einem Anstieg. Auch aktuelle Finanzierungsdaten zeigen höheren Druck. Laut Baufi24 stieg der durchschnittliche Zins für zehnjährige Darlehen im August von 4,03 auf 4,15 Prozent. Gleichzeitig sank das durchschnittliche Darlehensvolumen erstmals seit Mai 2025 wieder unter 300.000 Euro. Einfluss auf die weitere Entwicklung dürfte die EZB-Sitzung am 10. September haben. An den Finanzmärkten wird eine weitere Leitzinserhöhung erwartet.
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Bargeld beim Immobilienkauf kann Eigentumsumschreibung blockieren
Seit 2023 gelten für die Bezahlung von Immobilien strenge Vorgaben. Wer Bargeld oder andere unzulässige Zahlungsmittel nutzt, kann den Eigentumsübergang verzögern und weitere rechtliche Folgen auslösen.
Nach § 16a Geldwäschegesetz dürfen inländische Immobilien nicht mit Bargeld, Kryptowerten, Gold, Platin oder Edelsteinen bezahlt werden. Käufer und Verkäufer müssen dem Notar einen schlüssigen Nachweis über den zulässigen Zahlungsweg vorlegen. Fehlt dieser, kann der Antrag auf Eigentumsumschreibung zunächst ausbleiben. Wichtig ist dabei eine verbreitete Fehlannahme: Die Barzahlung selbst ist nicht mit einem Bußgeld von bis zu 150.000 Euro belegt. Dieser Bußgeldrahmen betrifft bestimmte Pflichtverstöße nach dem Geldwäschegesetz, etwa eine unterlassene Verdachtsmeldung durch den Notar. Zusätzlich können bei auffälligen Zahlungswegen Geldwäsche- oder Steuerermittlungen folgen.
Garagenzufahrt: Mündliche Absprache reicht vor Gericht nicht
Eine jahrzehntelang geduldete Zufahrt über das Nachbargrundstück schützt nicht vor einem späteren Verbot. Beim Eigentümerwechsel kann eine informelle Vereinbarung ihre Wirkung verlieren.
Das Landgericht Frankenthal hat die Klage einer Garagenbesitzerin abgewiesen, die ihre Garage seit rund 30 Jahren über das Grundstück des Nachbarn erreichte. Nach dem Verkauf untersagten die neuen Eigentümer die Durchfahrt. Nach Auffassung des Gerichts waren sie an die frühere informelle Absprache nicht gebunden. Auch ein Notwegerecht bestand nicht, weil das Grundstück der Klägerin an anderer Stelle mit Fahrzeugen erreichbar war. Dauerhaft abgesichert wäre die Zufahrt nur durch eine als Grunddienstbarkeit im Grundbuch eingetragene Regelung gewesen. Für Immobilientransaktionen zeigt der Fall, wie wichtig die Prüfung bestehender Wegerechte und ihrer rechtlichen Absicherung ist.
Geothermie boomt: Zahl der Projekte verfünffacht
Tiefe Geothermie gewinnt für die Wärmeversorgung von Gebäuden deutlich an Bedeutung. Neue Projekte, kommunale Wärmeplanung und eine Absicherung gegen erfolglose Bohrungen sorgen für zusätzliche Dynamik.
Nach Angaben des Bundesverbands Geothermie bestehen derzeit für 188 Projekte Aufsuchungserlaubnisse, fünfmal so viele wie 2021. Rund 20 Vorhaben befinden sich bereits im Bau. Einen zusätzlichen Schub bringt die kommunale Wärmeplanung, bei der Städte und Gemeinden erneuerbare Wärmequellen prüfen. Auch die Ende 2025 eingeführte Absicherung des Fündigkeitsrisikos erleichtert Investitionen, weil sie Verluste bei erfolglosen Bohrungen begrenzen kann. Besonders große Projekte entstehen derzeit unter anderem im Ruhrgebiet. Tiefengeothermie kann Wärme direkt in bestehende und neue Wärmenetze einspeisen. Ihr Anteil an der deutschen Wärmeversorgung liegt bislang jedoch deutlich unter einem Prozent.



