19.05.2026
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BGH-Urteil: Immobilienkäufer müssen Gefälligkeiten des Vor-Eigentümers nicht übernehmen
Der Bundesgerichtshof hat die Rechte neuer Eigentümer bei vermieteten Immobilien gestärkt. Frühere finanzielle Zusagen des vorherigen Eigners an die Mieter müssen Käufer demnach nicht übernehmen.
Im konkreten Fall hatte eine Stiftung Räume für ein Museum gemietet. Der frühere Eigentümer unterstützte die Stiftung regelmäßig mit Spenden, die zur Finanzierung der Miete dienten. Nach dem Verkauf der Immobilie stellte die neue Eigentümerin diese Zahlungen ein. Die Stiftung konnte die Miete nicht mehr zahlen, woraufhin die Vermieterin kündigte und auf Räumung klagte. Der BGH stellte klar, dass solche Spenden keine mietvertraglichen Pflichten darstellen. Käufer treten nur in Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag ein. Das Urteil schafft laut Gericht mehr Rechtssicherheit bei Immobilientransaktionen.
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Ämter erteilen wieder mehr Baugenehmigungen
Der Wohnungsbau in Deutschland zeigt weiter Erholungstendenzen. Doch steigende Energiepreise und geopolitische Spannungen könnten die positive Entwicklung schon bald bremsen.
Die Zahl der Baugenehmigungen in Deutschland ist im ersten Quartal 2026 laut Statistischem Bundesamt um 14,6 Prozent auf 63.500 Wohnungen gestiegen. Besonders stark legten Genehmigungen für Zweifamilienhäuser und Mehrfamilienhäuser zu. Damit setzt sich die Erholung des Wohnungsbaus nach mehreren Krisenjahren fort. Experten warnen jedoch vor neuen Belastungen durch den Konflikt im Mittleren Osten. Höhere Kraftstoffpreise könnten die Inflation und damit auch die Finanzierungskosten für Bauprojekte weiter antreiben, erklärte IMK-Direktor Sebastian Dullien. Gleichzeitig verschlechterte sich die Stimmung in der Branche deutlich. Der Ifo-Geschäftsklimaindex für den Wohnungsbau fiel im April auf den niedrigsten Stand seit vier Jahren. Unternehmen berichten zudem zunehmend über Lieferengpässe bei Baustoffen wie Stahl, Beton und Dämmmaterialien.
Kautionszinsen kosten Mieter oft unnötig Geld
Mietkautionen müssen von Vermietern getrennt angelegt und verzinst werden. Die Erträge stehen nach Beendigung des Mietverhältnisses rein rechtlich dem Mieter zu. Bis dahin werden die Zinsen auf Mietkautionen automatisch versteuert, obwohl viele Mieter Anspruch auf eine Erstattung hätten. Das Problem bleibt oft jahrelang unbemerkt.
Die auf Mietkautionskonten entstehenden Zinsen unterliegen automatisch der Kapitalertragsteuer. Häufig wird diese Steuer unnötig abgeführt, weil bei Kautionskonten in der Regel kein Freistellungsauftrag hinterlegt werden kann. Dabei liegen die Zinserträge meist deutlich unter dem Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro pro Jahr. Mieter können sich die gezahlte Steuer in der Steuererklärung zurückholen. Voraussetzung dafür ist eine Steuerbescheinigung der Bank, die der Vermieter bereitstellen muss. Für Vermieter und Verwalter gewinnt das Thema auch wegen der steigenden Sensibilität bei Nebenkosten und Mieterrechten an Bedeutung.
Koalition prüft Entlastung bei Stromkosten
Die Bundesregierung diskutiert erneut über eine Entlastung bei den Stromkosten. Während Wirtschaftsministerin Reiche auf schnelle Schritte drängt, fordert die CSU sogar die komplette Abschaffung der Stromsteuer.
Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche hat Finanzminister Lars Klingbeil aufgefordert, eine Senkung der Stromsteuer für alle Verbraucher voranzutreiben. Laut Reiche werde innerhalb der Koalition geprüft, welche finanziellen Spielräume dafür bestehen. Bayerns Ministerpräsident Markus Söder sprach sich darüber hinaus für eine vollständige Abschaffung der Stromsteuer aus. Hintergrund sind anhaltend hohe Energiepreise und die begrenzte Kaufkraft vieler Haushalte und Unternehmen. Gleichzeitig bleibt die Haushaltslage angespannt. Die Bundesregierung plant bereits milliardenschwere Zuschüsse zu den Übertragungsnetzentgelten sowie weitere Entlastungen bei Energiekosten. Eine konkrete Entscheidung zur allgemeinen Stromsteuersenkung steht bislang jedoch aus. Die Debatte gewinnt angesichts der wirtschaftlichen Unsicherheit und steigender Belastungen für Verbraucher weiter an Bedeutung.
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