23.02.2026
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Letzter der EU: Deutschland einig Mieterland
In keinem EU-Land leben weniger Menschen im eigenen Zuhause als in Deutschland. Historische Weichenstellungen, hohe Erwerbskosten und gestiegene Zinsen prägen den Markt. Besonders für junge Haushalte rückt Eigentum in weite Ferne.
Wie Eurostat berichtet, liegt die Wohneigentumsquote in Deutschland mit 47 Prozent deutlich unter dem EU-Durchschnitt. Während in Osteuropa nach der Privatisierung staatlicher Wohnungen Quoten von über 90 Prozent erreicht werden, dominiert hierzulande traditionell das Mietmodell. Laut Statistischem Bundesamt wurde der Mietwohnungsbau nach dem Zweiten Weltkrieg stark gefördert, der Mieterschutz ist bis heute ausgeprägt. Zusätzlich erschweren hohe Kaufnebenkosten von zehn bis zwölf Prozent des Kaufpreises sowie gestiegene Bauzinsen seit 2022 den Erwerb, so das Institut der Deutschen Wirtschaft. Eine Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung zeigt zudem, dass Erbschaften und familiäre Unterstützung entscheidend für Eigentumsbildung sind und soziale Unterschiede weiter zunehmen.
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Gericht stärkt Vermieter: Verwahrlosung rechtfertigt fristlose Kündigung
Eine massiv verschmutzte Wohnung kann zur fristlosen Kündigung führen, auch ohne eingetretene Schäden. Das Amtsgericht Frankfurt am Main stärkt damit die Position von Vermietern bei gravierenden Pflichtverletzungen von Mietern.
Im entschiedenen Fall hatte ein Vermieter nach wiederholten Abmahnungen fristlos gekündigt, weil der Mieter die Wohnung stark verwahrlosen ließ. Räume waren mit Möbeln zugestellt, Abfälle und Unrat lagen herum. Der Mieter räumte mangelnde Pflege ein, hielt die Kündigung jedoch für unverhältnismäßig, da es in 30 Jahren zu keinen Schäden gekommen sei. Das Amtsgericht Frankfurt am Main gab dem Vermieter recht. Eine erhebliche Verwahrlosung stelle eine Verletzung vertraglicher Pflichten dar, auch wenn noch kein Substanzschaden entstanden ist. Entscheidend sei die vorherige Abmahnung. Das Gericht verwies zudem auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach bereits die Verletzung von Nebenpflichten wie die Duldung einer Besichtigung eine Kündigung rechtfertigen kann.
Krise bei erneuerbaren Energien spitzt sich zu
Die Branche der erneuerbaren Energien steht unter massivem Druck. Wind- und Solarprojekte verlieren an Wirtschaftlichkeit, Finanzierungen werden schwieriger. Insider warnen bereits vor einem deutlichen Einbruch beim weiteren Ausbau.
Steigende Zinsen, höhere Anlagenkosten und sinkende Strompreise belasten Entwickler von Wind- und Solarparks erheblich. Nach einem Bericht des Handelsblatts rechnen sich große Photovoltaikprojekte kaum noch, da die Stromgestehungskosten über den erzielbaren Vergütungen liegen. Banken reduzieren die Fremdkapitalquoten, Investoren agieren zurückhaltend. Einzelne Projektierer melden hohe Verluste oder befinden sich in Restrukturierungen, während größere Marktteilnehmer selektiv Projekte verkaufen oder zukaufen. Zusätzliche Unsicherheit schafft ein Referentenentwurf zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes. Künftig soll für neue Anlagen keine Entschädigung mehr gezahlt werden, wenn sie wegen Netzengpässen abgeregelt werden. Branchenvertreter warnen vor einem massiven Rückgang beim Ausbau der erneuerbaren Energien.
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Altersgerechter Umbau: KfW zahlt bald wieder Zuschüsse
Ab Frühjahr 2026 sollen wieder Zuschüsse für barrierefreie Umbauten fließen. Der Bund stellt neue Mittel bereit, nachdem das frühere Programm ausgelaufen war. Für Eigentümergemeinschaften gelten dabei besondere Regeln.
Im Bundeshaushalt 2026 sind 50 Millionen Euro für die Förderung barrierefreier Umbauten vorgesehen. Laut KfW sollen Zuschüsse voraussichtlich ab Frühjahr 2026 zu unveränderten Konditionen beantragt werden. Das frühere Programm 455-B war Ende 2024 ausgelaufen. In Wohnungseigentümergemeinschaften ist zu unterscheiden, ob Maßnahmen nur das Sondereigentum betreffen oder Eingriffe ins Gemeinschaftseigentum erfordern. Für privilegierte bauliche Veränderungen zur Barrierereduzierung besteht nach dem Wohnungseigentumsgesetz ein Anspruch, wie der Bundesgerichtshof 2024 bestätigte. Die Kosten trägt grundsätzlich der antragstellende Eigentümer. Alternativ steht weiterhin das Kreditprogramm 159 für altersgerechten Umbau mit bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit zur Verfügung. Die Nachfrage nach Zuschüssen war in den vergangenen Jahren regelmäßig schnell ausgeschöpft.
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