24.02.2026
Ihr News-Update für die erfolgreiche
Durchbruch beim neuen Heizungsgesetz?
Die Bundesregierung will noch in dieser Woche Eckpunkte für die Reform des Heizungsgesetzes vorlegen. Union und SPD ringen um Bezahlbarkeit, Klimaziele und weniger Bürokratie. Zentrale Fragen sind aber weiter offen.
Das Gebäudeenergiegesetz, das den schrittweisen Austausch von Öl und Gasheizungen regelt, soll überarbeitet werden. SPD und Union hatten die Reform im Koalitionsvertrag vereinbart, nachdem das Gesetz bereits in der Ampelregierung stark umstritten war. Bisher konnte sich die neue Regierung aber nicht über eine Reform einigen.
Laut SPD-Fraktionschef Miersch sollen die Eckpunkte nun kurzfristig vorgestellt werden. Diskutiert wird vor allem über ein neues Förderkonzept und konkrete Fristen für den Umstieg. Auch die Vorgabe, dass neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen, steht infrage. Unionsfraktionschef Spahn fordert eine Balance zwischen Klimaschutz und Bezahlbarkeit sowie Entlastungen für die Wirtschaft, unter anderem durch Bürokratieabbau.
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Eigenbedarf: Grüne wollen Kündigungen aussetzen
Im Bundestag steht ein Vorschlag der Grünen zur Debatte, Vermietern nach erfolgreicher Durchsetzung der Mietpreisbremse für fünf Jahre Eigenbedarfskündigungen zu untersagen. Damit soll der Mieterschutz in angespannten Märkten gestärkt werden.
Diese Sperrwirkung soll fünf Jahre gelten und Mietern die Angst vor Repressalien nach der Durchsetzung einer niedrigeren Miete nehmen. Der Vorschlag wird im Parlament zur Beratung erwartet. Begleitet wird er von weiteren Ideen zur Ausweitung der Mietpreisbremse auf das gesamte Bundesgebiet und strengeren Leitplanken für Kurzzeitverträge und Indexmietvereinbarungen. Kritiker sehen Herausforderungen für Vermieter, die legitimen Bedarf nachweisen müssen.
Lange Genehmigungen: CDU will Bauämtern Druck machen
Die CDU setzt auf mehr Tempo im Wohnungsbau und will schnellere Genehmigungen erzwingen. Ein entsprechender Antrag wurde auf dem Bundesparteitag beschlossen. Behörden sollen demnach für Bescheide künftig nur noch drei Monate Zeit haben, um diese zu prüfen. Auch bei der Vollständigkeit von Bauanträgen sind neue Fristen geplant.
Auf ihrem Bundesparteitag hat die CDU einen Leitantrag verabschiedet, der Planungs- und Genehmigungsverfahren beschleunigen soll. Kernpunkt ist eine Genehmigungsfiktion: Erhält ein Antragsteller spätestens drei Monate nach Einreichung vollständiger Unterlagen keinen Bescheid, soll auf Wunsch des Bauherrn automatisch eine Genehmigung greifen. Ergänzend ist eine Vollständigkeitsfiktion vorgesehen. Ein Bauantrag gilt demnach nach einem Monat als vollständig eingereicht. Nachforderungen kurz vor Fristablauf, um Verfahren zu verzögern, sollen damit ausgeschlossen werden. Ziel ist es, Bauhemmnisse abzubauen und durch ein höheres Wohnungsangebot auch zur Stabilisierung der Mieten beizutragen.
Solarpflicht trifft immer mehr Immobilieneigentümer
Immer mehr Bundesländer verpflichten Eigentümer bei Dachsanierungen zur Installation von Solaranlagen. In Baden-Württemberg, Niedersachsen, Berlin, Hamburg und Bremen bereits seit 2023. Nun müssen auch Eigentümer in Nordrhein-Westfalen die Vorgabe für Bestandsgebäude umsetzen. Bei Verstößen drohen hohe Bußgelder.
Mit der Ausweitung der Solarpflicht in Nordrhein-Westfalen müssen seit diesem Jahr auch Eigentümer bestehender Gebäude bei einer vollständigen Neueindeckung des Dachs eine Photovoltaik oder Solarthermieanlage installieren. Mindestens 30 Prozent der geeigneten Dachfläche sind zu belegen. Bei Missachtung drohen laut Haus & Grund Bußgelder von 5.000 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern sowie bis zu 25.000 Euro bei Mehrfamilienhäusern. Ziel ist es, den Photovoltaikausbau bis 2030 deutlich zu steigern. Förderprogramme der Länder sowie zinsgünstige Kredite der KfW sollen Investitionen erleichtern.
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