03.03.2026
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Immer mehr Regulierung: Politik verprellt Vermieter
Die politischen Eingriffe in den Mietmarkt nehmen zu. Neue Begrenzungen für Mieten und Einnahmen stehen im Raum, gleichzeitig bleibt der Wohnungsbau hinter dem Bedarf zurück. Doch statt Investition in Wohnraum zu fördern, brummt der Staat Vermietern immer mehr Bürokratie und Einschränkungen auf.
Vor allem private Kleinstvermieter, die mit ihrem Wohnraum meist ohnehin keine großen Überschüsse erwirtschaften, werden zunehmen abgeschreckt, attestiert die FAZ. In Berlin stehen unter anderem inflationsgebundene Mieterhöhungen, Gewinnbegrenzungen und Vorgaben zur Verwendung von Überschüssen im Raum. Zudem sollen bei Neuvermietungen Teile der Wohnungen preisgebunden vergeben und zusätzliche Daten erfasst werden. Auf Bundesebene wurde die Mietpreisbremse bis 2029 verlängert, weitere Einschränkungen sind angekündigt. Laut Jahresgutachten des Zentralen Immobilien Ausschusses werden rund 258.000 neue Wohnungen benötigt, erwartet werden jedoch nur etwa 215.000 Fertigstellungen. Die zusätzliche Bürokratie hemmt Investitionen und wird die Wohnungssuche weiter erschweren.
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Strenges Mietrecht: Bedenken an Rechtmäßigkeit
Das Justizministerium plant schärfere Regeln für möblierte Wohnungen auf Zeit, darunter eine Höchstfrist von sechs Monaten und Vorgaben für den Möblierungszuschlag. Ein Rechtsgutachten sieht darin Konflikte mit EU-Recht und dem Grundgesetz.
Geplant ist, die Ausnahme vom Mieterschutz bei Vermietung zum vorübergehenden Gebrauch enger zu fassen und Möblierungszuschläge stärker zu regulieren, um Umgehungen der Mietpreisbremse zu verhindern. Ein Gutachten von Prof. Ulrich Battis bewertet Zeitwohnen als Dienstleistung im Sinne der EU-Dienstleistungsrichtlinie und hält starre Preisvorgaben sowie eine befristete Höchstdauer für schwer zu rechtfertigen. Zudem werden Eingriffe in die Eigentumsfreiheit nach Art. 14 GG und fehlende Rechtssicherheit kritisiert. Auch ein Berliner Vorstoß, Zeitwohnen in sozialen Erhaltungsgebieten genehmigungspflichtig zu machen, wird wegen fehlender Landeskompetenz und falscher Zielrichtung als problematisch eingeordnet.
Baubranche: 500 Milliarden Sondervermögen kommen nur schleppend an
Ein Jahr nach dem Beschluss des 500-Milliarden-Euro-Sondervermögens bleibt der erhoffte Investitionsschub aus. Teile der Mittel sind zwar abgeflossen, doch viele Projekte lassen auf sich warten. Experten sehen strukturelle und haushaltspolitische Gründe.
Union und SPD beschlossen vor einem Jahr gemeinsam mit den Grünen ein schuldenfinanziertes Sondervermögen von 500 Milliarden Euro für Infrastruktur und Klimaschutz. Laut Bundesfinanzministerium wurden bislang 38 Milliarden Euro ausgegeben, hinzu kommen Mittel von Ländern und Kommunen. In der Bauwirtschaft war 2025 dennoch ein schwieriges Jahr, insbesondere im Infrastrukturbereich, wie der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie berichtet. Ökonomen wie Tobias Hentze vom Institut der Deutschen Wirtschaft kritisieren, dass ein erheblicher Teil der Mittel nicht in zusätzliche Projekte fließe, sondern Haushaltslücken schließe. Auch die Wirtschaftsweisen monieren Verschiebungen im Haushalt. Vertreter des Bundes der Steuerzahler warnen zudem vor steigenden Zinsen, falls Investitionen ausbleiben.
Iran-Krieg könnte Finanzierung- und Baukosten weiter treiben
Die Eskalation im Nahen Osten sorgt für Verunsicherung an Finanz- und Rohstoffmärkten. Steigende Energiepreise und höhere Finanzierungskosten treffen auch die Immobilienbranche.
Nach Einschätzung von Marktakteuren und Wissenschaftlern wirkt sich der Konflikt im Nahen Osten spürbar auf die deutsche Immobilienwirtschaft aus. Francesco Fedele, CEO der BF.direkt AG, verweist auf gestiegene Risiken bei Lieferketten, Energiepreisen und Inflation. Die Branche werde doppelt belastet durch höhere Zinsen in der Finanzierung sowie steigende Betriebs- und Baukosten. Laut Prof. Steffen Sebastian vom IREBS Institut steht weniger ein Konjunktureinbruch als ein sprunghafter Anstieg von Risikoaufschlägen und Finanzierungskosten im Vordergrund. Transaktionen könnten verschoben und Projekte neu kalkuliert werden.
Eigentümer müssen Streugut von Wegen entfernen
Dass bei Eis und Schnee die Bordsteine geräumt werden müssen, wissen die meisten Eigentümer. Mit dem Tauwetter bleibt dann aber häufig Split auf Gehwegen zurück. Was viele nicht wissen: Auch Streugut muss wieder beseitigt werden. Andernfalls drohen Haftungsrisiken bei Unfällen.
Eigentümer sind grundsätzlich für die Verkehrssicherung auf angrenzenden Gehwegen verantwortlich. Dazu zählt auch Split, Sand oder Granulat nach Ende der Frostperiode beseitigen. Bei vermieteten Immobilien kann diese Pflicht per Mietvertrag auf Mieter übertragen werden. Konkrete Fristen für die Entfernung gibt es nicht, allerdings darf durch liegengebliebenes Streugut keine Unfallgefahr entstehen. Kommt es zu Schäden, drohen Haftungsansprüche. Kleinere Mengen können über den Hausmüll entsorgt werden, bei größeren Mengen sollte der örtliche Entsorger konsultiert werden.
Jeder 4. arbeitet im Homeoffice
Knapp ein Viertel der Beschäftigten arbeitet weiterhin zumindest teilweise von zu Hause aus. Laut einer aktuellen Umfrage bleibt der Anteil stabil. Für die Immobilienbranche bedeutet das auch eine veränderte Nachfrage nach Flächen.
Wer viel von daheim arbeitet, braucht einen Platz für ruhiges Arbeiten in den eigenen vier Wänden – bestenfalls sogar ein zusätzliches Zimmer. Büroflächen für Unternehmen sind indes weniger gefragt, wenn ein signifikanter Anteil der Mitarbeiter im Homeoffice arbeitet. Der Homeoffice-Anteil bei deutschen Beschäftigten lag laut Berechnungen des ifo Instituts im Februar bei 24,3 Prozent und damit weiterhin bei knapp einem Viertel aller Beschäftigten in Deutschland. Besonders verbreitet ist mobiles Arbeiten im Dienstleistungssektor mit 34,9 Prozent. In der IT arbeiten 76,4 Prozent zumindest teilweise im Homeoffice, bei Unternehmensberatern sind es 67,6 Prozent. Deutlich niedriger fällt die Quote in der Industrie mit 15,4 Prozent aus. Innerhalb der Branche liegt die Automobilindustrie mit 24,2 Prozent vorne. Im Handel beträgt der Anteil 12,6 Prozent, im Baugewerbe lediglich 4,5 Prozent.
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