05.05.2026
Ihr News-Update für die erfolgreiche
EZB steuert auf Zinserhöhung zu
Die Inflation bleibt hoch und erhöht den Druck auf die EZB. Bei der deutschen Bundesbank glaubt man an eine baldige Zinserhöhung.
Bundesbankpräsident Joachim Nagel hält eine Zinserhöhung der Europäischen Zentralbank (EZB) bereits im Juni für möglich, sollte sich die Inflation nicht deutlich abschwächen. Die Teuerungsrate lag zuletzt über dem Zielwert, während steigende Energiepreise die Risiken erhöhen. Auch andere Notenbanker sehen wachsenden Handlungsbedarf. Zwar beließ die EZB den Leitzins zuletzt unverändert, diskutierte eine Anhebung jedoch bereits. An den Finanzmärkten wird ein Zinsschritt zunehmend erwartet. Höhere Zinsen könnten die Inflation dämpfen, verteuern aber gleichzeitig Investitionen und könnten die Konjunktur belasten.
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Rückzug aus Immobilienkauf schützt nicht vor Steuer
Eine Trennung nach dem Immobilienkauf kann teuer werden. Wer aus dem Vertrag aussteigt, bleibt unter bestimmten Voraussetzungen trotzdem steuerpflichtig, selbst wenn der Anteil scheinbar rückabgewickelt wird.
Der Bundesfinanzhof hat klargestellt, dass ein Rückzug aus einem Immobilienkauf nicht automatisch zur Aufhebung der Grunderwerbsteuer führt. Entscheidend ist, ob der ursprüngliche Kaufvertrag vollständig rückgängig gemacht wird. Im verhandelten Fall übernahm ein Partner den Anteil des anderen, während der Verkäufer seine Position behielt. Damit lag keine vollständige Rückabwicklung vor, sondern eine Vertragsübernahme. Die Folge: Die Steuerpflicht bleibt bestehen. Für Käufer bedeutet das ein erhebliches Risiko bei nachträglichen Änderungen. Maßgeblich bleibt der im Notarvertrag festgelegte Kaufpreis, der die Grundlage für die Besteuerung bildet.
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Urteil schafft mehr Klarheit beim Immobilien-Teilverkauf
Ein aktuelles Urteil stärkt die rechtliche Position des Immobilien-Teilverkaufs. Für Anbieter und Vermittler werden die Unterschiede zum klassischen Kreditmodell damit erstmals gerichtlich deutlicher.
Das Landgericht Hamburg hat den Immobilien-Teilverkauf als eigenständiges Modell bestätigt. Laut Bundesverband Immobilienverrentung unterscheidet sich die Konstruktion klar von einem klassischen Darlehen. Grundlage sind mehrere Verträge wie Kauf, Miteigentum und Nießbrauch. Eine persönliche Rückzahlungspflicht besteht nicht. Das Gericht sah zudem keine Sittenwidrigkeit. Für die Branche bedeutet das mehr Rechtssicherheit. Gleichzeitig steigen die Anforderungen an Transparenz und Vergleichbarkeit. Der Verband arbeitet an einheitlichen Standards, etwa bei Kosteninformationen und Prüfprozessen.
Experten zweifeln an staatlicher Baugesellschaft
Die Idee einer staatlichen Wohnungsbaugesellschaft soll den Markt entlasten. Doch Experten sehen darin keine echte Lösung der Wohnungsfrage und warnen vor falschen Anreizen.
Pläne aus der SPD für eine Bundeswohnungsbaugesellschaft stoßen auf deutliche Kritik aus der Wissenschaft. Laut einer Analyse von Forschern der EBZ Business School und InWIS liegt das Problem am Wohnungsmarkt nicht in fehlenden Akteuren, sondern in strukturellen Defiziten wie hohen Kosten, mangelnder Flächenverfügbarkeit und langsamen Verfahren. Eine staatliche Gesellschaft könne diese Ursachen nicht beheben. Vielmehr bestehe die Gefahr, notwendige Reformen weiter zu verzögern. Die Bundesregierung verspricht sich hingegen niedrigere Finanzierungskosten und gezielteren Wohnungsbau. Für die Umsetzung wäre allerdings eine Änderung des Grundgesetzes erforderlich.
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