09.06.2026
Ihr News-Update für die erfolgreiche
Nachforderung von Grundsteuer: Neues BGH-Urteil setzt Grenzen
Ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs klärt die Bedingungen für eine nachträgliche Forderung von Betriebskosten nach Ablauf der einjährigen Abrechnungsfrist. Das Urteil betrifft Vermieter, die rückwirkend von Kommunen herangezogen werden.
Der Bundesgerichtshof (BGH) befasste sich mit der Frage, unter welchen Voraussetzungen Vermieter die Grundsteuer nach Ablauf der einjährigen Frist zur Betriebskostenabrechnung noch von den Mietern nachfordern dürfen. Im zugrunde liegenden Fall forderten Kommunen die Abgaben rückwirkend für mehrere Jahre ein. Laut dem BGH-Urteil ist eine Nachforderung nach Fristablauf nur dann zulässig, wenn der Vermieter die Verspätung nicht selbst zu vertreten hat. Das Gericht stellte fest, dass Verzögerungen durch Behörden dem Vermieter nicht angelastet werden können, sofern dieser nach Erhalt des Bescheids unverzüglich handelt. Für Wohnungsunternehmen und Eigentümer schafft diese Entscheidung rechtliche Klarheit bei verspäteten Kommunalabgaben.
Mietpreisüberhöhung aufgedeckt: Studierenden-WG erhält hohe Erstattung
Jahrelang zahlten Studierende in Frankfurt deutlich mehr Miete als zulässig. Nach einem Verfahren der Stadt musste die Vermieterin nun eine hohe Summe zurückerstatten. Der Fall zeigt, wie konsequent Behörden gegen Mietpreisüberhöhungen vorgehen können.
Von Oktober 2021 bis Juni 2025 zahlten die Bewohner einer 95 Quadratmeter großen WG im Frankfurter Nordend eine Miete, die zeitweise bis zu 103 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete lag. Das Amt für Wohnungswesen leitete daraufhin ein Verfahren wegen Mietpreisüberhöhung ein und schloss dieses erfolgreich ab. Die Vermieterin, eine ausländische Immobiliengesellschaft, erstattete den Mietern insgesamt rund 26.700 Euro. Nach Angaben der Stadt Frankfurt liegt ein Verstoß gegen §5 Wirtschaftsstrafgesetz in der Regel vor, wenn die Miete mehr als 20 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt und ein knappes Wohnungsangebot ausgenutzt wird. Die Stadt ruft Betroffene dazu auf, Verdachtsfälle zu melden.
Geopolitische Krisen verteuern Immobilienkredite spürbar
Anhaltende weltweite Krisen wirken sich negativ auf die Finanzierung von Immobilien aus. Banken reagieren auf die Risiken mit strengeren Vorgaben bei der Kreditvergabe, was den Spielraum für Käufe und Verkäufe verringert.
Die angespannte Weltlage führt zu schwierigeren Bedingungen bei der Immobilienfinanzierung. Banken fordern wegen der Unsicherheiten höhere Risikoaufschläge und mehr Eigenkapital. Der Zinsanstieg bei Krediten erschwert Investoren und Bauträgern die Planung neuer Vorhaben. Weil die Institute die Vergabekriterien für ein Darlehen verschärfen, steigt die Summe an eigenem Geld, die für einen Kauf nötig ist. Das bremst den gesamten Markt, da der Neubau und der Kauf von Bestandsimmobilien komplizierter werden. Für die Vermittlung und den Verkauf von Objekten bedeutet diese Entwicklung längere Prüfungszeiten und einen spürbar höheren Beratungsaufwand vor dem Notartermin.
Weniger Deals weltweit – doch viele neue Projekte machen Hoffnung
Geopolitische Spannungen im Nahen Osten bremsten den weltweiten Immobilieninvestmentmarkt im ersten Quartal 2026 spürbar aus. Dennoch deutet eine gut gefüllte Transaktionspipeline auf eine baldige Erholung der Marktaktivitäten hin.
Das globale Immobilieninvestitionsvolumen sank im ersten Quartal 2026 auf 230 Milliarden US-Dollar. Laut dem aktuellen Marktbericht der Immobilienberatung Savills führten internationale Konflikte zu einer vorübergehenden Zurückhaltung der Investoren. Ein dauerhafter Einbruch droht jedoch nicht, da die weltweite Projektpipeline für das zweite Quartal den Vorjahreswert um 18 Prozent übertrifft. Ein knappes Neubauvolumen stützt mittelfristig das Mietwachstum, während an den Märkten weiterhin ausreichend Liquidität vorhanden ist. Der deutsche Markt erholte sich mit einem Transaktionsvolumen von 8,2 Milliarden Euro und einem Minus von 24 Prozent im Vergleich zum Vorquartal nur zögerlich. Höhere Zinsen könnten hierzulande aber den Verkaufsdruck bei Eigentümern erhöhen.
Schäden durch Feriengäste gefährden die Rendite von Ferienimmobilien
Die Vermietung von Ferienunterkünften an wechselnde Gäste birgt oft unerkannte finanzielle Gefahren. Eigentümer unterschätzen häufig das Risiko von erheblichen Deckungslücken im Bereich der klassischen Sach- und Haftpflichtversicherungen.
Das Risiko von Sachbeschädigungen durch Feriengäste führt für Vermieter regelmäßig zu unerwarteten Kosten. Viele standardmäßige Gebäude- und Haftpflichtpolicen decken Schäden aus der gewerblichen Kurzzeitvermietung nicht ab. Bei der Überlassung von Immobilien an wechselnde Mieter drohen ohne speziellen Zusatzschutz erhebliche finanzielle Verluste durch Brandflecken, Wasserschäden oder mutwillige Zerstörung des Inventars. Für Eigentümer und Verwalter sinkt dadurch die planbare Rendite des Objekts. Experten raten daher dazu, den bestehenden Versicherungsschutz genau auf Klauseln zur Kurzzeitvermietung zu prüfen, um im Schadensfall nicht auf den Kosten sitzenzubleiben.
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