VERMARKTUNG
Gemeinsam erfolgreich
Wie Sie als Makler von Gemeinschaftsgeschäften profitieren
5 Min. Lesedauer
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Wie Sie als Makler von Gemeinschaftsgeschäften profitieren
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Konkurrenz belebt bekanntlich das Geschäft. Doch wie wäre es, den Wettbewerbsgedanken einmal beiseitezulegen, und Aufträge gemeinsam mit Kollegen aus der Branche an Land zu ziehen? Wir zeigen Ihnen, wie Sie als Immobilienprofi vom Gemeinschaftsgeschäft profitieren, und welche Möglichkeiten es für die Zusammenarbeit gibt.
Haben Sie schon einmal darüber nachgedacht, gemeinsam mit anderen Maklern zusammenzuarbeiten? Es kann hilfreich sein, bei der Vermittlung von Objekten mit anderen Maklern zu kooperieren. Jedoch sollten Sie sich bereits im Vorfeld mit Ihren Kollegen über den genauen Ablauf einig werden – dann laufen Gemeinschaftsgeschäfte auch reibungslos ab. Im Artikel erfahren Sie, wie das gelingt, und welche Vorteile die Zusammenarbeit für Sie bringt.
Viele Immobilienprofis regeln Ihre Geschäfte lieber allein. Doch Gemeinschaftsgeschäfte unter Maklern haben klare Vorteile.
Wenn Sie neben Ihren eigenen Objekten auf die eines anderen Maklers zugreifen können, erweitern Sie Ihr Angebot für die Suchenden. Außerdem können Sie auch solche Wohnungen und Häuser anbieten, die Sie ansonsten gar nicht in Ihrem Portfolio hätten – beispielsweise, indem Sie mit einem Makler aus einer anderen Stadt zusammenarbeiten. Wenn etwa ein Kaufinteressent eine Immobilie aufgrund von Jobwechsel oder Umzug in einer anderen Stadt sucht, ist es sinnvoll, einen Kollegen vor Ort hinzuzuziehen. Dieser hat nicht nur die richtige Marktkenntnis, sondern im besten Fall ein passendes Objekt parat. Besonders hilfreich ist das beispielsweise auch bei der Vermittlung von Ferienimmobilien im Ausland – denn dort gelten oftmals andere Bestimmungen, über die ein spezialisierter Makler Bescheid weiß.
Gemeinschaftsgeschäfte können den Vorteil bieten, dass sie sich in der Regel schneller abschließen lassen. Denn gemeinsam mit Ihrem Partnermakler bringen Sie zusammen, was zusammen gehört: Eventuell haben Sie einen interessierten Käufer unter Ihren Kunden und Ihr Kooperationspartner das passende Objekt parat. Eine Win-Win-Situation für Sie beide, da beide Makler die Interessen des eigenen Kunden vertreten und das im Optimalfall in einer kürzeren Vermittlungszeit.
Jeder Makler hat seine individuellen Stärken. Vielleicht sind Sie sehr begabt darin, Eigentümer zu akquirieren. Ihr Kooperationspartner hingegen verfügt über das passende Klientel in seinem Netzwerk, um einen geeigneten Käufer zu finden. Gemeinsam können Sie Ihre Stärken bündeln und somit noch erfolgreicher am Markt agieren.
Eine Hand wäscht die andere – vielleicht braucht Ihr Kooperationspartner auch einmal Ihre Marktexpertise und Sie können einem Kollegen weiterhelfen, mit dem Sie bereits erfolgreich zusammengearbeitet haben. Aus einem erfolgreichen Gemeinschaftsgeschäft kann sich so manche langfristige Partnerschaft ergeben. Und von einem großen Netzwerk werden Sie früher oder später mit Sicherheit profitieren.
Gemeinschaftsgeschäft ist nicht gleich Gemeinschaftsgeschäft. Im Wesentlichen gibt es drei verschiedene Arten.
Beim sogenannten Hamburger Gemeinschaftsgeschäft erhalten zwei Makler zusammen einen Auftrag. Im Falle eines Vertragsabschlusses teilen sie sich im Regelfall die Provision – und zwar unabhängig vom Anteil, den jeder einzelne zum Geschäftsabschluss beigetragen hat.
Diese Art von Gemeinschaftsgeschäft eignet sich vor allem in Fällen, in denen ein Makler eine Immobilie in einem Ort suchen oder vermitteln soll, in dem er sonst nicht aktiv ist. Der Makler beauftragt dann vor Ort einen Untermakler. Auch hier teilen sich üblicherweise beide die Provision zu gleichen Teilen. Andere Vereinbarungen sind aber möglich und werden individuell getroffen.
Diese Art des Gemeinschaftsgeschäftes ergibt sich immer dann automatisch, wenn sowohl der Immobiliensuchende als auch der Immobilienanbieter einen Makler beauftragt haben und beide Makler zusammen auf einen Geschäftsabschluss hinarbeiten. Entweder teilen sich auch hier die Makler die Provision untereinander oder aber sie erhalten sie von ihren jeweiligen Auftraggebern. Welche Vergütungsvariante gewählt wird, ist Verhandlungssache – einerseits zwischen den Maklern und ihren Auftraggebern, andererseits auch zwischen den Maklern untereinander.
Kein Gemeinschaftsgeschäft im eigentlichen Sinne, ist eine Zusammenarbeit zwischen Maklern, bei dem ein Makler gegenüber einem anderen als Tippgeber auftritt. Das bedeutet: Er nennt ihm beispielsweise einen verkaufswilligen Eigentümer und verhilft so seinem Kollegen zum Geschäftsabschluss. In diesem Fall wird meist eine Tippgeberprovision vereinbart, die üblicherweise weniger ausmacht als die Hälfte der eigentlichen Provision. Die genaue Höhe der Tippgeberprovision hängt im Einzelfall davon ab, welche Arbeit der Tippgeber erbringt, und kann stark schwanken. Wichtig ist nur auch hier: Vereinbaren Sie die Höhe bereits im Voraus, um späteren Streitigkeiten vorzubeugen.
Für die Zusammenarbeit zwischen Maklern gibt es gesetzlich keine Regelung. Das bedeutet in der Praxis, dass Makler, die sich für ein Gemeinschaftsgeschäft entscheiden, eine Vereinbarung schließen sollten, die den Ablauf des Geschäfts regelt. Der Branchenverband IVD hat als Anhaltspunkt die „Geschäftsgebräuche für Gemeinschaftsgeschäfte unter Maklern“ entwickelt. Der ausführliche Text kann hier direkt von der Webseite des IVD heruntergeladen werden. Unter anderem enthält der Text Regeln, wann ein Gemeinschaftsgeschäft zustande kommt und dazu, dass jedem Makler die Provision seines Auftraggebers zusteht. Allerdings: Die Geschäftsgebräuche sind kein Gesetzestext – sie müssen ausdrücklich vorab vereinbart werden und gelten nicht automatisch. Hier gilt: Lieber Vorsicht als Nachsicht – halten Sie individuelle Absprachen mit Ihrem Kooperationspartner am besten schriftlich fest.
Dann ist die LinkedIn Gruppe „Immobilien Gemeinschaftsgeschäfte“ mit Sicherheit eine gute Anlaufstelle für Sie. Apropos LinkedIn: Mehr als 15.000 Immobilienprofis folgen uns auf der Plattform. Sie auch?
Wenn Sie nun Sorge haben, dass Ihre Provision beim Gemeinschaftsgeschäft geschmälert wird, sollten Sie die Möglichkeit einmal von einer anderen Sichtweise betrachten. Bei der Zusammenarbeit mit anderen Maklern steht der Kunde im Vordergrund. Sie können Ihrem Interessenten in Summe mehr Objekte anbieten, wenn Sie neben Ihrem eigenen Portfolio auf das Netzwerk Ihres Kooperationspartners zugreifen können. Das stellt nicht nur den Kunden zufrieden, sondern ist auch für Sie langfristig von Vorteil, da Sie somit schneller und häufiger Abschlüsse erzielen können.
Probieren Sie es doch einfach einmal aus und ziehen Sie mit Ihren Kollegen gemeinsam an einem Strang. Gerade in Zeiten einer fordernden Marktsituation lohnt es sich, sich breiter aufzustellen, neue Wege zu gehen und die gewohnte Komfortzone zu verlassen.
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