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Achtung vor rechtlichen Stolperfallen: Wie Sie eine rechtssichere Website gestalten
So gehen Sie das Projekt Website richtig an! – Teil V
8 Min. Lesedauer
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So gehen Sie das Projekt Website richtig an! – Teil V
8 Min. Lesedauer
Wer im Internet eine Website betreibt, muss so einige Vorschriften beachten. Andernfalls drohen teure Abmahnungen, vor denen auch Immobilienprofis und ihre Websites nicht gefeit sind. Sie möchten nicht über rechtliche Stolpersteine fallen? Wir zeigen, was Sie bei Ihrem Webauftritt bedenken müssen.
Ob Domain, Impressum oder Datenschutzerklärung – die rechtssichere Gestaltung einer Website birgt so manche Tücken. Immobilienprofis bringen zwar rechtliches Know-how mit sich, wenn es um ihren eigenen Fachbereich geht, doch die Hürden im Netz erfordern zusätzliches Wissen. Gerade wenn eine Website gewerblich genutzt wird, muss sie bestimmte Anforderungen erfüllen, um nicht als abmahnfähig zu gelten. Wir stellen Ihnen daher unsere Tipps vor und geben Ihnen nützliche Ressourcen für eine rechtssichere Website an die Hand.
Wer eine neue Website bei einem Domainanbieter registriert, läuft unter Umständen Gefahr, Eigentumsrechte Dritter zu verletzen. Deshalb sollten Sie unbedingt prüfen, ob Ihre Wunschdomain bereits als Marke oder Unternehmenskennzeichen eingetragen ist. Andernfalls können unangenehme Folgen wie Unterlassungsansprüche oder sogar Schadensersatzklagen drohen.
Ein solches Fettnäpfchen mit teuren Auswirkungen lässt sich mit ein paar Tipps vermeiden.
Bei der Namenswahl ist Vorsicht geboten: Wählen Sie deshalb einen Domainnamen, zu denen ein Bezug zu Ihrem Unternehmen erkennbar ist. So vermeiden Sie es, bekannte Marken, fremde Namen oder sogenannte „Tippfehler-Domains“ zu registrieren. Außerdem sollten Sie keine Städtenamen wählen und auch keine geschützten Bestandteile mit weiteren Worten kombinieren.
Vermeiden Sie die Verwendung identischer und ähnlicher Markennamen, die bereits registriert wurden. Dafür müssen Sie eine umfassende Markenrecherche durchführen.
Auf Nummer Sicher zu gehen, ist im Zweifel immer besser. Wenn Sie mit Ihrer Firma eine eigene Marke vertreten, lassen Sie Ihre Rechte am besten beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) schützen. Hierbei sollten Fachanwälte unterstützen, damit Sie die Gewissheit haben, in Zukunft keine Abmahnungen einzufahren.
Weitere Verstöße gegen das Urheberrecht können bei der Verwendung von Bildern, Videos, Texten und weiteren medialen Inhalten drohen.
Das Impressum der Website dient dazu, den Verantwortlichen des Webauftritts erkennbar zu machen. Es muss klar ersichtlich sein, von wem die Internetseite betrieben wird.
Das Impressum darf auf der Website nicht versteckt sein, sondern muss zu jeder Zeit auf einfachem und direktem Weg erreichbar sein. Am besten lösen Sie das, indem Sie das Impressum direkt im Menü oder dem Footer Ihrer Website verorten.
Grundsätzlich muss das Impressum nach §5 Abs. 1 TMG dazu folgende Angaben enthalten:
Da genau festgelegt ist, was ins Impressum muss, gibt es verschiedene Online-Generatoren. Mit dem Impressum-Generator von eRecht24 beispielsweise können Sie in wenigen Minuten kostenlos ein rechtssicheres Impressum generieren.
Wie auch das Impressum ist die Datenschutzerklärung Pflicht für jede Website und muss jederzeit mit nur einem Klick für den Nutzer Ihrer Website erreichbar sein. In der Datenschutzerklärung unterrichten Sie den Nutzer nach DSGVO (Art. 13, 14 DSGVO) über Art, Umfang und Zweck der Datenerhebung und -verwendung. Sie enthält unter anderem folgende Informationen:
Mehr Informationen zur Datenschutzerklärung für Website-Betreiber finden Sie beispielsweise bei der IHK München. Ein kostenloses Muster für Ihre Datenschutzerklärung finden Sie bei eRecht24.
Was nach leckeren Keksen klingt, ist für Website-Betreiber oft eine weitere Datenschutz-Hürde, die es bei der eigenen Website zu beachten gibt. Cookies sind kleine Textdateien, die Informationen auf dem Gerät des Nutzers ablegen. Somit lassen sich Nutzer identifizieren und wiedererkennen, was Anmeldeprozesse oder die Ansprache zu Werbezwecken erleichtert.
Bei einwilligungspflichtigen Cookies oder sonstigen Technologien, die die Zustimmung des Nutzers erfordern, müssen Sie auf Ihrer Website einen Cookie-Banner in Form eines Cookie-Consent-Banners integrieren. Ebenso müssen Sie dann in der Datenschutzerklärung über Art, Umfang, Zwecke und Speicherdauer der eingesetzten Cookies informieren.
So sieht zum Beispiel der Consent-Banner von Heroes of Homes aus: Der Nutzer hat hier die Möglichkeit, der Datenverarbeitung zuzustimmen, Einstellungen vorzunehmen oder die Speicherung der nicht notwendigen Cookies abzulehnen.
1. Cookie-Banner installieren
Um einen solchen Hinweis-Banner zu installieren, müssen Sie noch lange kein Entwickler sein: Je nachdem auf welchem Content-Management-System Ihre Website basiert, unterstützen diverse Plugins bei der Erstellung und Ausspielung der Cookie-Banner.
2. Notwendigkeit der Zustimmung prüfen
Damit Cookies gesetzt werden dürfen, ist zunächst die Einwilligung des Nutzers erforderlich. Unbedingt erforderliche Cookies jedoch, dürfen auch ohne die Zustimmung gesetzt werden. Das ist dann der Fall, wenn die Cookies für den angestrebten Zweck technisch notwendig sind. Das ist beispielsweise der Fall, wenn ein Nutzer sich einloggt oder ein Produkt in den Warenkorb eines Onlineshops legt.
3. Zustimmung des Nutzers einholen
Der Nutzer muss beim Aufruf der Website informiert werden, welche Dienste und Tools auf der Website integriert sind. Verwenden Sie einwilligungspflichtige Cookies, müssen Sie dem Nutzer eine sogenannte Opt-In-Möglichkeit bieten, d. h. einen Button in den Cookie-Consent-Banner integrieren, der die Zustimmung oder Ablehnung dieser Cookies erlaubt.
Vor der Zustimmung des Nutzers dürfen noch keine Daten übertragen, d.h. keine Cookies gesetzt, werden. Sofern der Nutzer die Speicherung von Cookies ablehnt, sollte der Zugang zur Website nicht verweigert werden. Das bedeutet, dass ein Cookie-Opt-In kein Zugangskriterium zu Ihrem Websiteauftritt darstellen darf (sogenanntes Kopplungsverbot).
4. Hinweise integrieren
In Ihrem Cookie-Consent-Banner müssen Sie den Nutzer auf verschiedene Informationen hinweisen. Zum einen auf die Möglichkeit, die Einstellungen jederzeit ändern oder die Zustimmung widerrufen zu können – inklusive der Erklärung, wo diese Möglichkeit zu finden ist (z. B. im Footer oder in der Datenschutzerklärung). Zum anderen darauf, dass weiterführende Informationen in der Datenschutzerklärung zu finden sind.
5. Platzierung des Cookie-Consent-Banners
Grundsätzlich dürfen Sie den Banner überall platzieren. Hauptsache andere wichtige Verlinkungen, wie die Datenschutzerklärung oder das Impressum werden nicht dadurch verdeckt. (Alternativ können Sie diese Links aber auch in den Cookie-Banner integrieren. So stellen Sie sicher, dass der Nutzer jederzeit Zugang zu den verpflichtenden Angaben besitzt).
In der Wüste an rechtlichen Anforderungen kann man schon einmal den Überblick verlieren. Gerade, wenn das eigene Kerngeschäft nichts mit derartigen Gesetzesthemen zu tun hat. Am besten holen Sie sich deshalb fachliche Unterstützung, beispielsweise von Fachanwälten oder Rechtsberatungen, die auf den Bereich IT-Recht spezialisiert sind – nur so können Sie sicherstellen, mit einer rechtssicheren Website einen Rechtsstreit oder teure Abmahnungen zu vermeiden.
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass es sich bei diesen Hinweisen um einen allgemeinen Überblick handelt. Wir erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Inhalte ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall durch einen Rechtsanwalt. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben wird deshalb keine Haftung übernommen. Eine abschließende Rechtsberatung im Einzelfall ist allein der Rechtsanwaltschaft vorbehalten.
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In einer mehrteiligen Artikel-Serie zeigen wir, warum ein Webauftritt für Sie als Makler unverzichtbar ist und führen Sie Schritt für Schritt durch die relevantesten Bausteine des Website-Projektes – von der Planung bis hin zu Text, Design, Content und mehr.
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