10.05.2021
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Umstrittenes Gesetz erschwert Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen – wirklich zufrieden ist niemand
Das am Freitag vom Bundestag verabschiedete Baulandmobilisierungsgesetz erschwert die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen deutlich. In Gebieten, in denen der Wohnungsmarkt als angespannt gilt, braucht es für die Umwandlung zukünftig eine Genehmigung. So richtig zufrieden scheint mit dem Ergebnis allerdings niemand zu sein.
Ulrich Lange (CSU) sprach schon vorab von einem „Kompromiss“. Die SPD wirft der Union mangelnde Motivation beim Thema Mieterschutz vor. Die Grünen bemängeln, dass durch die Erleichterung der Baulandmobilisierung auf dem Land die Eindämmung des Flächenverbrauchs gefährdet sei.
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Ende des Nebenkostenprivileg bei Kabel-TV-Kosten
Vermieter sollen die Kosten für Kabel-TV künftig nicht mehr über die Nebenkosten auf ihre Mieter umlegen dürfen. Einer entsprechenden Novelle des Telekommunikationsgesetz (TKG) hat der Bundesrat zugestimmt. Im Gegenzug sollen Vermieter ein „Bereitstellungsentgelt“ von maximal 60 Euro pro Jahr berechnen dürfen, wenn sie neue Glasfaserleitungen haben verlegen lassen.
Dies soll als Anreiz dienen, um in Glasfaserleitungen zu investieren. Die Wohnungswirtschaft sieht die Novelle kritisch. Durch die verhinderte Umlegung der TV-Kosten wären günstige Sammel-Abos über Wohnungsunternehmen nicht mehr möglich. Auf Mieter kämen dadurch künftig Mehrkosten von bis zu 200 Euro jährlich pro Haushalt zu.
BGH: Einzelne Wohnungseigentümer können Prozesse fortführen
Einzelne Wohnungseigentümer können laufende Prozesse fortführen, auch wenn sie Mitglied einer Eigentümergemeinschaft sind. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Nach einer Gesetzesreform aus dem Dezember 2020 dürfen Eigentümergemeinschaften eigentlich nur noch als Einheit gemeinsame Rechte einklagen. Eine Übergangsregelung für laufende Prozesse war bisher nicht vorgesehen.
Der BGH hat mit dieser Entscheidung somit eine wichtige Rechtsfrage für viele Betroffene geklärt. Der Gesetzgeber habe nicht beabsichtigt, dass zahlreiche Prozesse und deren Aufwand nun nutzlos seien, so die Begründung des BGH.
Argumente von „Deutsche Wohnen und Co. Enteignen“ kritisch hinterfragt
Geht es nach der Initiative „Deutsche Wohnen & Co. Enteignen“, sollen rund 243.000 Wohnungen in eine Anstalt des öffentlichen Rechts überführt werden. Die Vorwürfe, dass die Konzerne zu mächtig seien, die Preise in die Höhe trieben und Häuser absichtlich verkommen ließen, sind aber kritisch zu hinterfragen.
Die Deutsche Wohnen hat einen Marktanteil von höchstens 8 Prozent, sorgt für gute Qualität der Wohnungen und die Mietsteigerungen sind begründet.