20.05.2021
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Mietpreise stagnieren – Kaufpreise zum Teil auch
In 25 der 50 teuersten Städte Deutschlands sind die Mieten zuletzt gesunken. Das zeigt der Wohnindex der Beratungsgesellschaft F+B, der Immobilienpreise- und -mieten aus dem ersten Quartal 2021 analysiert und mit dem vierten Quartal 2020 vergleicht. Die Kaufpreise sind im gleichen Zeitraum gestiegen – allerdings nicht überall. In München beispielsweise sanken die Preise sogar leicht.
Und nicht nur in München – auch in angrenzenden Gemeinden wie Erding, Dachau oder Unterschleißheim. Deutschlandweit ziehen die Kaufpreise jedoch weiterhin an, besonders hohe Preissprünge wurden beispielsweise in Heidelberg und Garmisch-Partenkirchen verzeichnet. Als Grund für diese Entwicklungen nennt F+B Corona und Homeoffice. Die Menschen würden sich zwar stark für Wohneigentum interessieren, aber nicht mehr so stark in den Metropolen, sondern immer häufiger im Umland.
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1 Zimmer in München = 4 Zimmer in Leipzig
München ist nach wie vor die teuerste Stadt Deutschlands. Ein 1-Zimmer-Appartment mit bis zu 40 Quadratmetern kostet hier im Median 270.000 Euro. Für das gleiche Geld gibt’s in Leipzig gleich vier Zimmer. Das zeigt eine Analyse von immowelt.
In der Analyse wurden die Immobilienpreise der 14 größten Städte untersucht, die günstigsten Städte sind im Ruhrpott und Ostdeutschland, die teuersten Städte sind Frankfurt, Hamburg und München.
Doch keine CO2-Preis-Beteiligung für Vermieter?
Nach dem Willen der Bundesregierung sollen sich Mieter und Vermieter in Zukunft die CO2-Steuer teilen. Möglicherweise könnte die Regelung aber nicht kommen: Zumindest drückte der Bundesrat seine Skepsis über das neue Gesetz aus. Der zuständige Wohnungsbauausschuss zweifelt daran, dass Vermieter zu Investitionen motiviert werden können, wenn sie sich an der CO2-Steuerlast der Mieter beteiligen müssen. Der Ausschuss schlägt das komplette Gegenteil vor: Vermieter sollen für Investitionen Fördergelder erhalten.
Haufe.de schreibt in Bezug auf eine dpa-Quelle, Angela Merkel habe Gesprächsbereitschaft signalisiert, weil auch aus der Wirtschaft massive Kritik zu hören war. Einige dieser kritischen Stimmen werden im Artikel gesammelt. Darunter Meldungen vom Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW, vom Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen (BFW), Haus und Grund sowie der Deutschen Energie-Agentur (Dena).
Grüne scheitern mit Gemeinnützigkeitsgesetz für Wohnungsunternehmen
Die Grünen wollten Wohnungsunternehmen, die gemeinnützig handeln, massiv steuerlich entlasten. Dafür sollen die Unternehmen dauerhaft an Einkommensschwache vermieten und Wohnungen in angespannten Märkten bereithalten. Die Initiative scheiterte im Bauausschuss, das Gesetz sei zu starr und zu teuer.
Die Linke unterstützte den Antrag der Grünen, die SPD kritisierte die Einschränkung auf angespannte Märkte. CDU/CSU würden alternativ lieber die Fördergelder für den sozialen Wohnungsbau aufstocken. Ähnliche Gesetze hatte es in Deutschland schon einmal gegeben, und zwar seit den 1920er-Jahren. Das letzte Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz galt von 1940 bis 1989.
Baerbocks Solardachpflicht unter der Lupe
Würde Annalena Baerbock, Spitzenkandidatin der Grünen, zur neuen Bundeskanzlerin gewählt, würde sie umgehend diverse Maßnahmen zum Klimaschutz angehen. Dazu zählt auch eine Solardachpflicht für Neubauten. Das wäre nichts gänzlich Neues, etwas ähnliches gibt es bereits in Baden-Württemberg. Bremen will bis 2030 gar auf allen Dächern – auch Altbauten – Photovoltaikanlagen installieren.
Auch Bayerns Ministerpräsident Söder will eine Solarpflicht, zunächst allerdings nur für Gewerbeimmobilien. Der Focus-Kommentator merkt an, dass eine solche Pflicht wohl von weiteren Förderungen flankiert werden würde – wodurch am Ende vor allem Reiche profitieren, die sich den Hausbau leisten können.