31.05.2021
Ihr News-Update für die erfolgreiche
Neue Falle bei KfW-Förderprogrammen: Verlust der Förderung?
Zum 1. Juli 2021 wird das KfW-Programm „Energieeffizient bauen“ gegen das Programm „Wohngebäude Kredit“ ausgetauscht – mit Teils besseren Fördermöglichkeiten für Bauherren. Dennoch drohen jetzt Fallen, die zu einem Verlust der Förderung führen können. Denn Finanzvermittler werden für das zwingende Beratungsgespräch nicht mehr explizit genannt. Zudem muss das Beratungsgespräch jetzt über ein KfW-Formular dokumentiert werden. Werden hier Fehler in der Übergangszeit gemacht, kann dies zu einem Verlust des Förderanspruchs führen.
Grundsteuer treibt Nebenkosten in die Höhe
Die Nebenkosten für Wohnungen steigen in fast allen deutschen Bundesländern. Aktuell sind vor allem Wasser und Abfall die Kostentreiber. Doch bald wird sich auch die Grundsteuerreform auf die Höhe der Nebenkosten auswirken. Vor allem in Bundesländern, die das so genannte „Flächenmodell“ anwenden wollen, wird die Reform zu massiven Kostensteigerungen führen. Allerdings gibt es große Unterschiede zwischen den einzelnen Bundesländern.
Kaufvertrag erst nach über einem Jahr: Provisionsanspruch verfällt
Platzt der Notartermin und der Kaufvertrag kommt dann doch noch nach über einem Jahr zustande, so entfällt nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Zweibrücken (Az.: Az.: 5 U 42/20) der Anspruch des Maklers auf Provision. Im verhandelten Fall platzte der Notarvertrag zunächst, weil es Probleme mit der Aufteilung des Grundstücks gab. Der potenzielle Käufer mietete die Immobilie deshalb zunächst. Erst 14 Monate nach Zusendung des Exposés durch den Makler kam es dann doch noch zum Kaufvertrag, allerdings erst, nachdem der Käufer ein weiteres Kaufangebot durch den Verkäufer zunächst abgelehnt hatte. Die OLG-Richter sahen wegen des Zeitverlaufs jedoch keinen ursächlichen Zusammenhand zwischen Maklertätigkeit und Verkauf mehr.
Minuszinsen auf die Mietkaution
Vermieter müssen die Mietkaution getrennt von ihrem eigenen Vermögen zu marktüblichen Zinssätzen anlegen. Die Zinsen stehen dem Mieter zu. Das gilt allerdings auch dann, wenn diese ins Negative rutschen. Einen Anspruch darauf, dass der Mieter die Kaution aufstockt, wenn diese wegen der Negativzinsen schrumpft, haben Vermieter allerdings nicht.