06.10.2021
Ihr News-Update für die erfolgreiche
Bis 2023: Kaufpreise für Wohnimmobilien steigen vielerorts
Nicht München oder Berlin, sondern Lübeck und Freyung-Grafenau – dort steigen die Kaufpreise für Wohnimmobilien bis 2023 prozentual am stärksten. Zu diesem Ergebnis kommt eine Prognose von QUIS (Quartiers-Informations-System). Das Preisniveau zieht also vor allem dort in den kommenden Jahren kräftig an, wo Immobilien derzeit im Vergleich noch günstiger sind. Anzeichen für eine Immobilienblase finden sich in der datengestützten Vorhersage nicht.
Denn sinkende Preise erwartet QUIS, ein Tochterunternehmen der Analyse & Konzepte immo.analytics GmbH, nur in einigen Regionen Ostdeutschlands. Spitze bei den Zuwächsen unter den Landkreisen ist dagegen Freyung-Grafenau in Bayern (+ 16,3 Prozent) vor dem rheinland-pfälzischen Kreis Altenkirchen im Westerwald (+ 14,5 Prozent). Bei den Städten liegt Lübeck (+ 12,1 Prozent) vor Leipzig (+ 12 Prozent) und Bremerhaven (+10,8 Prozent). „Wer mit dem Gedanken spielt, hier eine Immobilie zu kaufen, sollte sich lieber beeilen“, sagt Bettina Harms, Geschäftsführerin von Analyse & Konzepte immo.analytics.
Baugewerbe: Tarifverhandlungen stocken – Streik droht
Nicht wegen Materialknappheit, sondern aufgrund festgefahrener Tarifverhandlungen – tausende Baustellen in Deutschland könnten bald stillstehen. Heute beginnt die Schlichtung mit offenem Ergebnis. Größter Streitpunkt ist eine Forderung der IG Bau, die seit 2018 auf dem Tisch liegt.
Seit drei Jahren fordert die Gewerkschaft von den Arbeitgeberverbänden einen Ausgleich für die Wegezeiten der knapp 900.000 Beschäftigten des Bauhauptgewerbes. Darüber hinaus geht es um 5,3 Prozent mehr Lohn und die Angleichung der Tarife in Ost und West. „Ohne ein echtes Einlenken der Arbeitgeber wird es dieses Mal keine Einigung mit uns geben“, stellt IG-Bau-Chef Robert Feiger gegenüber der SZ klar.
„Deutsche Wohnen & Co enteignen“ juristisch durchsetzbar?
Die Berliner Initiative „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ hat die Mehrheit hinter sich gebracht. Doch wie geht es nun weiter? In dieser Frage sind sich Juristen uneins. Und auch Franziska Giffey, die designierte neue Regierende Bürgermeisterin der Hauptstadt, nimmt der Initiative Wind aus den Segeln.
Man müsse den Entscheid einer „sehr, sehr ernsthaften Prüfung hinsichtlich seiner Rechtmäßigkeit und Finanzierbarkeit unterziehen“, sagt Giffey. Vor allem die Frage, ob private Immobilienunternehmen faktisch enteignet werden dürfen, bezeichnet der Berliner Senat als „juristisches Neuland“. Auf der anderen Seite gibt beispielsweise das Grundgesetz durchaus Passagen her, die den Entscheid legitimieren könnten. Einig sind sich die meisten Juristen darüber, wo die offenen Fragen am Ende entschieden werden: beim Bundesverfassungsgericht.
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Jamaika-Sondierung: Streitthema Mieten
Union und Grüne haben sich gestern zu Sondierungsgesprächen getroffen, um die Möglichkeiten einer gemeinsamen Regierungsbildung auszuloten. Bei einem Thema liegen sie in jedem Fall weit auseinander, wie die Wahlprogramme der Parteien zeigen: Mieten.
Die Grünen wollen einen bundesweiten Mietendeckel, den die Union ablehnt – die FDP übrigens auch. Uneinigkeit herrscht auch bei der Frage, ob Vermieter an den Kosten des CO₂-Preises fürs Heizen beteiligt werden sollen: Während die Union dagegen ist, sind die Grünen dafür. Da zu den übrigen Streithemen wie Finanzen und Klimaschutz auch Zweifel an vertraulichen Gesprächen aufkamen, war die Stimmung vor allem bei den Grünen eher zurückhaltend.
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BGH-Urteil: Allgemein zugänglicher Mietspiegel muss bei Mieterhöhung nicht beiliegen
Eine Mieterhöhung mit Verweis auf den Mietspiegel ist auch dann rechtens, wenn dieser nicht beiliegt, aber für den Mieter allgemein zugänglich ist. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden und damit ein Urteil des Landesgerichts aufgehoben.
Im verhandelten Fall wollte eine Vermieterin aus Nürnberg im November 2018 eine Mieterhöhung um 15 Prozent durchsetzen und begründete sie mit dem Nürnberger Mietspiegel 2018, der bei ihr eingesehen werden könne. Der Mieter lehnte die Erhöhung ab, woraufhin die Vermieterin vor Amts- und Landgericht klagte und jeweils verlor.