02.11.2021
Ihr News-Update für die erfolgreiche
Fünf-Prozent-Studie: Auf der Suche nach der fetten Rendite
Immobilien-Investments können sich in Deutschland immer noch lohnen – nach hohen Renditen muss man allerdings suchen. Zu diesem Ergebnis kommt die Fünf-Prozent-Studie 2021 des Analyseunternehmens Bulwiengesa. Doch wo gibt es noch die wirklich fette Rendite?
Die namensgebenden „fünf Prozent“ gibt es laut Studie nur noch in sogenannten D-Städten, zu denen die Analysten zum Beispiel Schwerin, Würzburg und Zwickau zählen. Und auch dort nur noch mit Gewerbeparks oder bei Bürogebäuden. Ganz im Gegensatz dazu stehen Wohnimmobilien, die laut Bulwiengesa schon länger keine großen Renditen mehr versprechen.
Verkauf von Berlin Hyp steht bevor
Die Sparkassen wollen ihren Immobilienfinanzierer Berlin Hyp verkaufen. Und obwohl der Bieterkreis eingeschränkt ist, kann sich der potenzielle Verkaufspreis sehen lassen.
Dieser könnte am Ende bei rund einer Milliarde Euro liegen. Diesen Preis haben mehrere Insider gegenüber dem Handelsblatt bestätigt. Ein Angebot haben bislang die Landesbanken Helaba und LBBW sowie der Sparkassen-Fondsanbieter Deka abgeben. Aus dem öffentlich-rechtlichen Finanzsektor wird auch der Käufer stammen – denn nur aus diesem Kreis haben die Sparkassen bis Ende vergangener Woche Gebote entgegengenommen. Die Berlin Hyp ist zusammen mit der Berliner Sparkasse Teil der Landesbank Berlin Holding. Diese wollen die Sparkassen auflösen, da die Finanzaufsicht eine stringentere Führung der Konzerngesellschaften fordert.
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Urteil: Nicht jeder Kraftausdruck reicht für Kündigung
Ein Streit zwischen Mieter und Vermieter kann verbal schon einmal eskalieren. So geschehen auch in einem Berliner Wohnhaus, wo sich der Mieter im Ton vergriff. Für eine fristlose Kündigung reicht der benutzte Ausdruck allerdings nicht.
Ein „Fuck you“ verwendete der Mieter gegenüber dem Hausverwalter, woraufhin der Vermieter das Mietverhältnis fristlos kündigte. Der vorläufige Höhepunkt eines Streits, bei dem es bereits mehrere Abmahnungen und außerordentliche Kündigungen gab. Doch auch die jüngste Kündigung blieb ohne Erfolge, denn das Amtsgericht Berlin-Köpenick (Az.: 3 C 201/19) entschied: Es handele sich um eine einmalige und jugendsprachlich verbreitete Unmutsäußerung in einer bereits sehr angespannten Situation.
Von der Schlagerbühne ins Maklerbüro
Abgesagte Konzerte und Live-Auftritte – die Corona-Pandemie hat Künstler hart getroffen. Ein Schlager-Star hat sich deshalb ein zweites Standbein aufgebaut und zum Immobilien-Kaufmann umgeschult.
„Den Immobilien-Job kann ich wunderbar mit meiner Musik verbinden“, sagt Michael Morgan, der einst als deutscher Elvis galt und 1993 einen großen Hit hatte. Und verkaufen habe ihm schon immer Spaß gemacht. Er hoffe nun aber vor allem, bald wieder auf der Bühne stehen zu können.