03.11.2021
Ihr News-Update für die erfolgreiche
Umfrage: Suchende setzen auf Immobilienportale und Makler
Über 70 Prozent der Wohnungssuchenden in Deutschland suchen im Internet – hauptsächlich bei großen Immobilienportalen wie immowelt.de. Das geht aus einer neuen Umfrage von Bitkom Research hervor. Und auch Makler sind bei Suchenden weiterhin sehr gefragt.
Demnach konsultieren 41 Prozent den Immobilienprofi. Verändert hat sich während der Corona-Pandemie die Einstellung zu Online-Besichtigungen: Laut Bitkom-Studie können sich 38 Prozent der Befragten vorstellen, nur aufgrund einer virtuellen Besichtigung eine Wohnung zu nehmen. „Über den ganzen Lebenszyklus von Immobilien hinweg wird die Digitalisierung wichtiger. Das fängt bei Planung, Finanzierung und Bau von Gebäuden an und hört bei Instandhaltung, Bewirtschaftung und Vermarktung nicht auf“, sagt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder.
Teure Baustoffe: Trotzdem bauen?
Baustoffe sind nach wie vor knapp und teuer – wegen steigender Energiepreise wird es tendenziell sogar noch teurer. Doch was bedeutet das jetzt für Bauherren?
Wer aktuell schon baut, muss keine Mehrkosten befürchten. Denn Bauunternehmen können gestiegene Materialpreise nicht einfach an ihre Kunden weitergeben. Die vertraglich vereinbarten Preise gelten. Anders sieht es für angehende Bauherren aus: Hier werden deutliche Preisanpassungen kommen – das Bauen insgesamt wird noch teurer. Doch wer wartet, könnte zwar irgendwann weniger für das Material zahlen müssen, dafür aber dann möglicherweise höhere Bauzinsen.
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Studie: Banken profitieren von Niedrigzinsen
Je niedriger die Zinsen, desto weniger verdienen Bankinstitute an Baufinanzierungen. Sollte man meinen. Doch das Gegenteil ist der Fall, wie eine Studie der Unternehmensberatung ZEB zeigt.
Die Banken verdienen der Studie zufolge nicht trotz Niedrigzinsen mehr, sondern deswegen. Denn sie können sich am Kapitalmarkt teilweise mit Negativzinsen refinanzieren, während es für Kunden so gut wie nie Baukredite mit negativen Zinsen gibt. Und auch bei der Anschlussfinanzierung erhöhen niedrige Zinsen eher die Chance auf höhere Margen: „Wenn jemand bislang 3,5 Prozent für seine Baufinanzierung gezahlt hat und die Anschlussfinanzierung wird ihm für 1,2 Prozent angeboten, dann guckt er vielleicht nicht so genau hin – selbst wenn das, gemessen an den Konditionen anderer Banken, recht viel sein sollte“, erklärt Ulrich Hoyer, Partner bei ZEB in München.
2 Zimmer, Küche, Talk: Neue Podcast-Folge online
Die Innenstadt als Shopping-Meile steht schon länger unter Druck. Die Corona-Pandemie hat diese Entwicklung noch einmal verschärft. Müssen wir also nach Corona unsere Städte neu denken? Um Antworten auf diese Frage geht es in einer neuen Folge von 2 Zimmer, Küche, Talk – dem immowelt Podcast.
Zu Gast sind dieses Mal Wolfgang Küspert, Geschäftsführer Küspert & Küspert, und Prof. Dr. Thomas Krüger, Professor für Projektentwicklung und -management in der Stadtplanung an der Hamburger Hafen City Universität.
Sonderkündigungsrecht versus Kündigungsausschluss
Ist der Kündigungsausschluss im Mietvertrag oder das Sonderkündigungsrecht des Eigentümers höher zu bewerten? Diese Frage wurde vor dem Bundesgerichtshof beantwortet.
Und das BGH-Urteil lautet: Ein Sonderkündigungsrecht bleibt trotz Kündigungsausschluss im Mietvertrag bestehen. Im verhandelten Fall hat eine vermietete Eigentumswohnung per gesetzlicher Versteigerungsbedingung die Eigentümer gewechselt. Nur ein paar Tage später kündigten sie dem Mieter wegen Eigenbedarf. Der verwies auf folgende Klausel im Mietvertrag und akzeptierte die Kündigung nicht: „Eine Eigenbedarfskündigung durch den Vermieter ist ausgeschlossen.“ Der BGH gab dem neuen Vermieter Recht und erklärte die Eigenbedarfskündigung für wirksam. Begründung: „Dieses Sonderkündigungsrecht wird durch schuldrechtliche Vereinbarungen – wie hier über den Ausschluss einer Eigenbedarfskündigung – nicht ausgeschlossen, weil es zu den gesetzlichen Versteigerungsbedingungen gehört.“
Beschluss: In Hamburg wird die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen erschwert
In Hamburg muss künftig jede Umwandlung einer Miet- in eine Eigentumswohnung in Gebäuden mit mehr als fünf Wohnungen genehmigt werden. Das hat der Senat der Hansestadt am Dienstag beschlossen. Doch es gibt auch Ausnahmen.
Zum Beispiel gilt die Genehmigungspflicht nicht, wenn mindestens zwei Drittel der Wohnungen an aktuelle Mieter verkauft werden oder bei Erbstreitigkeiten. Die neue Regelung gilt in Hamburg vorerst bis Ende 2025. Genauso lang wie das im Mai auf Bundesebene beschlossene Baulandmobilisierungsgesetz, das die Hamburger Regelung erst möglich macht.